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Drucksache - DS/0001-15/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Geschäftsordnung der BVV möge dahingehend geändert werden, dass EinwohnerInnen bei ihrer Anfrage fünf - statt wie bisher drei - Fragen stellen können.
Begründung:
Das Mittel der EinwohnerInnenanfrage stellt ein hohes Gut dar im Prozess der demokratischen Auseinandersetzung im Bezirk und der Beteiligung von BürgerInnen an der Gestaltung ihres Gemeinwesens.
Mit zwei Fragen plus einer Zusatzfrage können BürgerInnen oft nicht ausreichend Antwort auf ihre spezifische Problemlage erhalten. Drei Fragen plus zwei Zusatzfragen böten weit mehr Möglichkeiten, an Information durch das Bezirksamt zu gelangen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung.
BüTra 19.01.2012
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
§ 27 Absatz 4 der GO wird geändert in:
Alle Einwohner/innenanfragen müssen einen bezirklichen Bezug haben. Pro Thema ist nur eine Einwohner/innenanfrage, die in maximal drei Einzelfragen aufgegliedert ist, zugelassen. Es dürfen zwei mündliche Zusatzfragen gestellt werden. Die Beantwortung der Einwohner/innenanfragen erfolgt in der Reihenfolge des Posteingangs.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
§ 27 Absatz 4 der GO wird geändert in:
Alle Einwohner/innenanfragen müssen einen bezirklichen Bezug haben. Pro Thema ist nur eine Einwohner/innenanfrage, die in maximal drei Einzelfragen aufgegliedert ist, zugelassen. Es dürfen zwei mündliche Zusatzfragen gestellt werden. Die Beantwortung der Einwohner/innenanfragen erfolgt in der Reihenfolge des Posteingangs. |
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