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Drucksache - DS/0001-28/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
§38 Abs. 2 der vorläufigen Geschäftsordnung wird wie folgt neu gefaßt:
Der Entwurf der Tagesordnung wird den Mitgliedern der BVV spätestens fünf Werktage vor der Sitzung von der/dem Vorsteher/in bekannt gegeben und im Internet veröffentlicht. Gleiches gilt für Tagesordnungen der Ausschüsse.
Bisher:
Der Entwurf der Tagesordnung wird den Mitgliedern der BVV spätestens fünf Werktage vor der Sitzung von der/dem Vorsteher/in bekannt gegeben und im Internet veröffentlicht.
Begründung:
Im Interesse des Bürgers sollte die Veröffentlichungspflicht auch für die Tagesordnungen der Ausschüsse gelten.
Anmerkung:
Ein Hinweis auf die Fristen sollte in der Legende des Sitzungskalenders im Internet vermerkt sein.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung.
BüTra 16.02.2012
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt.
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