Drucksache - DS/0001-23/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der für die Geschäftsordnung zuständige Ausschuss möge die verschiedenen Orte und Anlässe in der Geschäftsordnung zum Thema Befangenheit (§ 9 „Rechte und Pflichten der Bezirksverordneten“, Abschnitt 5; § 9a „Befangenheit“; § 46 „Abstimmungen“, Abschnitt 3) in einen konsistenten Zusammenhang bringen und möglichst in einem einzigen Paragraphen vereinen.
Begründung:
Ein Passus zur Befangenheit von Verordneten und diesbezüglich zur Veröffentlichung und entsprechenden Abstimmungsregelung taucht an mehreren Stellen in der Geschäftsordnung auf. Möglicherweise ist das den verschiedenen Bearbeitungen der GO im Lauf der vergangenen Jahre geschuldet. Deshalb ist es jetzt an der Zeit, die Formulierungen in einen folgerichtigen, verständlichen und mithin lesefreundlichen Zusammenhang an einer einzigen Stelle in der GO zusammenzubringen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung.
BüTra 16.02.2012
Zurückgezogen. |
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