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Drucksache - DS/0001-17/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
§ 27a der GO, „Dringlichkeitsanfragen/Mündliche Anfragen“, Abschnitt (6), der lautet:
„Innerhalb dieser Zeit [=60 Min.] sind die Fraktionen und Gruppen durch ihre Fragesteller/innen sowie die fraktionslosen Bezirksverordneten mit ihren Anfragen angemessen entsprechend dem Stärkeverhältnis zu beteiligen. Fraktionen und Gruppen haben dabei Vorrang vor fraktionslosen Bezirksverordneten.“
wird geändert in:
Innerhalb dieser Zeit sind die Fraktionen und Gruppen durch ihre Fragesteller/innen sowie die fraktionslosen Bezirksverordneten mit ihren Anfragen folgendermaßen zu beteiligen: In der Reihenfolge ihrer Größe erhalten sie – die größte Fraktion zuerst, dann die zweitgrößte, die drittgrößte usw., anschließend die Gruppen und zuletzt fraktionslose Verordnete – jeweils die Möglichkeit einer Anfrage. Danach werden Fraktionen und Gruppen mit ihren Anfragen angemessen entsprechend dem Stärkeverhältnis in der BVV beteiligt. Fraktionen und Gruppen haben dabei Vorrang vor fraktionslosen Bezirksverordneten.
Begründung:
Die Änderung, nach der unabhängig vom Zugriffsrecht zunächst einmal jede Fraktion, Gruppe, Einzelverordnete nacheinander eine Anfrage stellen können, folgt der gängigen Praxis in der BVV Friedrichshain-Kreuzberg. Sie stellt sicher, dass auch kleine Fraktionen oder Gruppen binnen 60 Minuten eine Möglichkeit haben eine mündliche Anfrage zu stellen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung.
BüTra 19.01.2012
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
§ 27a Absatz 6 der GO „Dringlichkeitsanfragen/Mündliche Anfragen“ wird geändert in:
Innerhalb dieser Zeit sind die Fraktionen und Gruppen durch ihre Fragesteller/innen sowie die fraktionslosen Bezirksverordneten mit ihren Anfragen folgendermaßen zu beteiligen: In der Reihenfolge ihrer Größe erhalten sie – die größte Fraktion zuerst, dann die zweitgrößte, die drittgrößte usw., anschließend die Gruppen und zuletzt fraktionslose Verordnete – jeweils die Möglichkeit einer Anfrage. Danach werden Fraktionen und Gruppen mit ihren Anfragen angemessen entsprechend dem Stärkeverhältnis in der BVV beteiligt. Fraktionen und Gruppen haben dabei Vorrang vor fraktionslosen Bezirksverordneten.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
§ 27a Absatz 6 der GO „Dringlichkeitsanfragen/Mündliche Anfragen“ wird geändert in:
Innerhalb dieser Zeit sind die Fraktionen und Gruppen durch ihre Fragesteller/innen sowie die fraktionslosen Bezirksverordneten mit ihren Anfragen folgendermaßen zu beteiligen: In der Reihenfolge ihrer Größe erhalten sie – die größte Fraktion zuerst, dann die zweitgrößte, die drittgrößte usw., anschließend die Gruppen und zuletzt fraktionslose Verordnete – jeweils die Möglichkeit einer Anfrage. Danach werden Fraktionen und Gruppen mit ihren Anfragen angemessen entsprechend dem Stärkeverhältnis in der BVV beteiligt. Fraktionen und Gruppen haben dabei Vorrang vor fraktionslosen Bezirksverordneten.
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