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Drucksache - DS/0001-24/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
In § 53 Abschnitt (1), der lautet:
„Über die Sitzung der BVV ist ein Beschlussprotokoll zu fertigen, das die behandelten Fragen sowie Art und Ergebnis der Abstimmung zusammenfasst. Das Beschlussprotokoll ist von der/dem Vorsteher/in, die/der die Sitzung geleitet hat und von der/dem amtierenden Schriftführer/in zu unterzeichnen.
soll folgender Satz angefügt werden:
Das Beschlussprotokoll verzeichnet das Abstimmungsverhalten der Fraktionen.
Begründung:
Die veröffentlichten Protokolle geben bisher nur Auskunft darüber, ob ein Antrag/BE/VzK/VzB angenommen wurde oder nicht. Sie informieren die Öffentlichkeit dagegen nicht darüber, welche Fraktion wie abgestimmt hat. Anhand der Konsensliste ist ablesbar, welche Fraktion sich zu welchem Abstimmungsgegenstand wie verhalten hat. Weshalb das nicht auch bei nicht konsensualen Abstimmungen möglich sein sollte, entbehrt der Erklärung und kann bestimmt ohne große Umstände geändert werden.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung.
BüTra 16.02.2012
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
An § 53 Abs. 1 GO wird angefügt:
Das Beschlussprotokoll verzeichnet das Abstimmungsverhalten der Fraktionen. Bei uneinheitlichem Abstimmungsverhalten werden die Stimmverhältnisse exakt dokumentiert.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
An § 53 Abs. 1 GO wird angefügt:
Das Beschlussprotokoll verzeichnet das Abstimmungsverhalten der Fraktionen. Bei uneinheitlichem Abstimmungsverhalten werden die Stimmverhältnisse exakt dokumentiert.
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