Drucksache - DS/0001-11/IV  

 
 
Betreff: § 16 der GO, Abschnitt (4) und (6)
Status:öffentlichBezüglich:
DS/0001/IV
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
  Jaath, Kristine
Drucksache-Art:ÄnderungsantragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
07.12.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung Beratung ff
19.01.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
25.01.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

§ 16 der GO, „Arbeitsweise der Ausschüsse“, Abschnitt (4), der lautet:

 

„Die/der Vorsteher/in hat das Recht, den Sitzungen der Ausschüsse, denen sie/er nicht als Mitglied angehört, mit beratender Stimme beizuwohnen. Jede/r Bezirksverordnete ist berechtigt, an den Ausschusssitzungen als Gast teilzunehmen. Mit Zustimmung des Ausschusses kann ihr/ihm das Wort erteilt werden.“

 

wird geändert in:

 

Die/der Vorsteher/in hat das Recht, den Sitzungen der Ausschüsse, denen sie/er nicht als Mitglied angehört, mit beratender Stimme beizuwohnen. Jede/r Bezirksverordnete ist berechtigt, an den Ausschusssitzungen als Gast teilzunehmen.

 

§ 16 der GO, „Arbeitsweise der Ausschüsse“, Abschnitt (6), der lautet:

 

„Die Ausschüsse können sachkundige und/oder betroffene Personen hinzuziehen. Über das Rederecht anwesender Gäste entscheidet der jeweilige Ausschuss. Der Ausschuss kann mit den Stimmen der Mehrheit der anwesenden Mitglieder eine Redezeitbegrenzung festlegen. Ausschussmitglieder haben, wenn sie dies verlangen, Vorrang bei der Erteilung des Wortes. Sind Haushaltsmittel erforderlich, bedarf das Anhören von Sachverständigen der Zustimmung der/des Vorsteher(s)in.“

 

wird geändert in:

 

Die Ausschüsse können sachkundige und/oder betroffene Personen hinzuziehen. Der Ausschuss kann mit den Stimmen der Mehrheit der anwesenden Mitglieder eine Redezeitbegrenzung für Gäste festlegen. Ausschussmitglieder haben, wenn sie dies verlangen, Vorrang bei der Erteilung des Wortes. Sind Haushaltsmittel erforderlich, bedarf das Anhören von Sachverständigen der Zustimmung der/des Vorsteher(s)in.

 

Begründung:

 

Mit dem Beschluss der Drucksache 0001-6/IV in der BVV am 27.10.2011 wurde § 16 Abs.6 Satz 2 neu gefasst. Er lautet neu: „Anwesende Gäste haben ein Rederecht.“ Eine vorher gehende Zustimmung bzw. Entscheidung über das Rederecht anwesender Gäste durch den Ausschuss ist seitdem nicht mehr erforderlich.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung.

 

BüTra 19.01.2012

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

§ 16 Absatz 4 der GO „Arbeitsweise der Ausschüssewird geändert in:

 

Die/der Vorsteher/in hat das Recht, den Sitzungen der Ausschüsse, denen sie/er nicht als Mitglied angehört, mit beratender Stimme beizuwohnen. Jede/r Bezirksverordnete ist berechtigt, an den Ausschusssitzungen als Gast teilzunehmen.

 

§ 16 Absatz 6 der GO „Arbeitsweise der Ausschüsse“ wird geändert in:

 

Die Ausschüsse können sachkundige und/oder betroffene Personen hinzuziehen. Der Ausschuss kann mit den Stimmen der Mehrheit der anwesenden Mitglieder eine Redezeitbegrenzung für Gäste festlegen. Ausschussmitglieder haben, wenn sie dies verlangen, Vorrang bei der Erteilung des Wortes. Sind Haushaltsmittel erforderlich, bedarf das Anhören von Sachverständigen der Zustimmung der/des Vorsteher(s)in.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

§ 16 Absatz 4 der GO „Arbeitsweise der Ausschüssewird geändert in:

 

Die/der Vorsteher/in hat das Recht, den Sitzungen der Ausschüsse, denen sie/er nicht als Mitglied angehört, mit beratender Stimme beizuwohnen. Jede/r Bezirksverordnete ist berechtigt, an den Ausschusssitzungen als Gast teilzunehmen.

 

§ 16 Absatz 6 der GO „Arbeitsweise der Ausschüsse“ wird geändert in:

 

Die Ausschüsse können sachkundige und/oder betroffene Personen hinzuziehen. Der Ausschuss kann mit den Stimmen der Mehrheit der anwesenden Mitglieder eine Redezeitbegrenzung für Gäste festlegen. Ausschussmitglieder haben, wenn sie dies verlangen, Vorrang bei der Erteilung des Wortes. Sind Haushaltsmittel erforderlich, bedarf das Anhören von Sachverständigen der Zustimmung der/des Vorsteher(s)in.

Stammbaum:
DS/0001/IV   Beschlussfassung über die vorläufige Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg   B'90 Die Grünen/SPD/DIE LINKE/PIRATEN/CDU   Beschluss
DS/0001-01/IV   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: §13 Absatz 3 (Arbeitsweise des Ältestenrats)   PIRATEN   Beschluss
DS/0001-02/IV   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: §15 Absatz 5 (Bildung von Ausschüssen)   PIRATEN   Beschluss
DS/0001-03/IV   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: §15 Absatz 6 (Bildung von Ausschüssen)   PIRATEN   Beschluss
DS/0001-04/IV   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: §60 Absatz 3 (Zuhörer, Bild- und Tonaufnahmen)   PIRATEN   Beschluss
DS/0001-05/IV   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: Bezug zur DS/0001-4/IV (§60 Absatz 3)   DIE LINKE   Beschluss
DS/0001-06/IV   Änderung zur vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: § 16 Abs. 6 Satz 2   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-07/IV   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: § 61 Abs. 5   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-08/IV   GO - Große Anfragen   CDU   Drucksache zurückgezogen
DS/0001-09/IV   GO - Mündliche Anfragen   CDU   Beschluss
DS/0001-10/IV   § 12 der GO, Abschnitt (1) und (2)   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-11/IV   § 16 der GO, Abschnitt (4) und (6)   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-12/IV   § 16 der GO, Abschnitt (10)   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-13/IV   § 17 der GO, Abschnitt (1)   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-14/IV   § 18 der GO, Abschnitt (2)   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-15/IV   § 27 der GO, EinwohnerInnenanfragen   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-16/IV   § 27a der GO, Abschnitt (1)   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-17/IV   § 27a der GO, Abschnitt (6)   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-19/IV   § 38 der GO, Abschnitt (3)   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-20/IV   § 39 der GO   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-21/IV   § 40 der GO, Abschnitt (4)   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-22/IV   § 41 der GO, Abschnitt (6)   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-23/IV   § 9, § 9a, § 46 (Abschnitt 3)   B'90 Die Grünen   Drucksache zurückgezogen
DS/0001-24/IV   § 53 Protokolle   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-25/IV   § 59 Ordnungsgewalt   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-26/IV   § 16 Abs. 6 GO der BVV "Rederecht für Gäste"   Geschäftsordnung   Beschluss
DS/0001-27/IV   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung Hier: §15 Abs. 3 (Bildung des JHA)   PIRATEN   Beschluss
DS/0001-28/IV   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung Hier: § 38 Abs. 2 (Tagesordnung)   PIRATEN   Beschluss
DS/0001-29/IV   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung Hier: §53 Abs. 5 (Protokolle)   PIRATEN   Drucksache zurückgezogen
DS/0001-30/IV   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung Hier: §53 (Protokolle)   PIRATEN   Drucksache zurückgezogen
DS/0001-31/IV   § 53 Geschäftsordnung der BVV   SPD   Beschluss
DS/0001-32/IV   Bezug DS/0001/IV - vorläufige Geschäftsordnung   Ausschuss BüTraVIG   Beschluss
DS/0001-33/IV   Änderungen der vorl. GO-BVV   Ausschuss BüTraVIG   Beschluss
DS/0001-34/IV   Änderung der GO-BVV § 19   Ausschuss BüTraVIG   Beschluss
DS/0001-35/IV   Geschäftsordnung der BVV der IV. Wahlperiode   Ausschuss BüTraVIG   Beschluss
DS/0001-36/IV   Go-BVV, § 35 Abs. 5 Satz 3   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-37/IV   GO-BVV, § 64 Abs. 2 und 3   B'90 Die Grünen   Beschluss
 
 

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