Drucksache - DS/0001-25/IV  

 
 
Betreff: § 59 Ordnungsgewalt
Status:öffentlichBezüglich:
DS/0001/IV
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
  Jaath, Kristine
Drucksache-Art:ÄnderungsantragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
07.12.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung Beratung ff
19.01.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
25.01.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

In § 59 Abschnitt (2), der lautet:

 

„Die Bestimmungen über die Ordnungsgewalt der/des Vorsteher(s)in (§§ 55 und 56) finden auch auf die Mitglieder des Bezirksamtes entsprechend Anwendung.“

 

wird in der Klammer ergänzt und lautet demnach:

 

Die Bestimmungen über die Ordnungsgewalt der/des Vorsteher(s)in (§§ 54, 55 und 56) finden auch auf die Mitglieder des Bezirksamtes entsprechend Anwendung.

 

Begründung:

 

Bisher kann der/die Vorsteher/in aus gegebenem Anlass Verordneten wie dem Bezirksamt das Wort entziehen sowie sie von der Sitzung ausschließen. Sach- und Ordnungsrufe können dagegen nur gegen Verordnete, nicht aber gegen das Bezirksamt ausgesprochen werden. Das heißt, dem Bezirksamt kann zwar gemäß § 55 das Wort entzogen werden oder es kann laut §56 drastisch von der Sitzung ausgeschlossen werden. Aber ein einfacher Ordnungsruf an das Bezirksamt, doch bitte zur Sache zu reden, ist in der aktuellen GO nicht vorgesehen.

 

Wahrscheinlich wurde das im Lauf der zahlreichen GO-Überarbeitungen einfach übersehen und kann jetzt nachgetragen werden.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung.

 

 

BüTra 19.01.2012

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

In § 59 Absatz 2 der GO wird ergänzt:

 

Die Bestimmungen über die Ordnungsgewalt der/des Vorsteher(s)in (§§ 54, 55 und 56) finden auch auf die Mitglieder des Bezirksamtes entsprechend Anwendung.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

In § 59 Absatz 2 der GO wird ergänzt:

 

Die Bestimmungen über die Ordnungsgewalt der/des Vorsteher(s)in (§§ 54, 55 und 56) finden auch auf die Mitglieder des Bezirksamtes entsprechend Anwendung.

Stammbaum:
DS/0001/IV   Beschlussfassung über die vorläufige Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg   B'90 Die Grünen/SPD/DIE LINKE/PIRATEN/CDU   Beschluss
DS/0001-01/IV   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: §13 Absatz 3 (Arbeitsweise des Ältestenrats)   PIRATEN   Beschluss
DS/0001-02/IV   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: §15 Absatz 5 (Bildung von Ausschüssen)   PIRATEN   Beschluss
DS/0001-03/IV   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: §15 Absatz 6 (Bildung von Ausschüssen)   PIRATEN   Beschluss
DS/0001-04/IV   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: §60 Absatz 3 (Zuhörer, Bild- und Tonaufnahmen)   PIRATEN   Beschluss
DS/0001-05/IV   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: Bezug zur DS/0001-4/IV (§60 Absatz 3)   DIE LINKE   Beschluss
DS/0001-06/IV   Änderung zur vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: § 16 Abs. 6 Satz 2   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-07/IV   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: § 61 Abs. 5   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-08/IV   GO - Große Anfragen   CDU   Drucksache zurückgezogen
DS/0001-09/IV   GO - Mündliche Anfragen   CDU   Beschluss
DS/0001-10/IV   § 12 der GO, Abschnitt (1) und (2)   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-11/IV   § 16 der GO, Abschnitt (4) und (6)   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-12/IV   § 16 der GO, Abschnitt (10)   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-13/IV   § 17 der GO, Abschnitt (1)   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-14/IV   § 18 der GO, Abschnitt (2)   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-15/IV   § 27 der GO, EinwohnerInnenanfragen   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-16/IV   § 27a der GO, Abschnitt (1)   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-17/IV   § 27a der GO, Abschnitt (6)   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-19/IV   § 38 der GO, Abschnitt (3)   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-20/IV   § 39 der GO   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-21/IV   § 40 der GO, Abschnitt (4)   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-22/IV   § 41 der GO, Abschnitt (6)   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-23/IV   § 9, § 9a, § 46 (Abschnitt 3)   B'90 Die Grünen   Drucksache zurückgezogen
DS/0001-24/IV   § 53 Protokolle   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-25/IV   § 59 Ordnungsgewalt   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-26/IV   § 16 Abs. 6 GO der BVV "Rederecht für Gäste"   Geschäftsordnung   Beschluss
DS/0001-27/IV   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung Hier: §15 Abs. 3 (Bildung des JHA)   PIRATEN   Beschluss
DS/0001-28/IV   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung Hier: § 38 Abs. 2 (Tagesordnung)   PIRATEN   Beschluss
DS/0001-29/IV   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung Hier: §53 Abs. 5 (Protokolle)   PIRATEN   Drucksache zurückgezogen
DS/0001-30/IV   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung Hier: §53 (Protokolle)   PIRATEN   Drucksache zurückgezogen
DS/0001-31/IV   § 53 Geschäftsordnung der BVV   SPD   Beschluss
DS/0001-32/IV   Bezug DS/0001/IV - vorläufige Geschäftsordnung   Ausschuss BüTraVIG   Beschluss
DS/0001-33/IV   Änderungen der vorl. GO-BVV   Ausschuss BüTraVIG   Beschluss
DS/0001-34/IV   Änderung der GO-BVV § 19   Ausschuss BüTraVIG   Beschluss
DS/0001-35/IV   Geschäftsordnung der BVV der IV. Wahlperiode   Ausschuss BüTraVIG   Beschluss
DS/0001-36/IV   Go-BVV, § 35 Abs. 5 Satz 3   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-37/IV   GO-BVV, § 64 Abs. 2 und 3   B'90 Die Grünen   Beschluss
 
 

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