Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/0001-20/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Paragraph wird gestrichen.
Begründung:
Trotz intensiver Recherche war nicht herauszubekommen, was genau die Formulierung „Übergang zur Tagesordnung“ bedeuten soll. Sollte damit „Abbruch der Debatte“ gemeint sein, wäre demgemäß möglich, jedweden Beratungspunkt auf Antrag in der Versenkung verschwinden zu lassen. Laut Abschnitt (3) hat die/der Vorsteher/in die Beratung eines laufenden Tagesordnungspunktes sofort zu beenden, wenn ein Antrag auf Übergang zur Tagesordnung angenommen wird; eine Abstimmung oder Überweisung der Sache ist dann nicht mehr zulässig. Wie danach allerdings mit der Sache weiter verfahren werden soll, wird in der Geschäftsordnung nirgendwo mehr erwähnt. Ist eine Neueinbringung in die nächste BVV möglich? Und wenn ja, was ist, wenn abermals ein Antrag auf Übergang zur Tagesordnung erfolgreich ist? Oder wird die Sache automatisch in der nächsten BVV wieder vorgelegt? Und falls nicht, wo wäre der Ort sie weiter beraten zu können, wo sie doch nicht mehr abgestimmt oder überwiesen werden darf? Fragen über Fragen, die § 39 aufwirft. Seine Sinnhaftigkeit ergibt sich dagegen nicht. Er sollte deshalb gestrichen werden.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung.
BüTra 19.01.2012
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Paragraph wird gestrichen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Paragraph wird gestrichen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin