Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, zu untersuchen, wo Voraussetzungen zum Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) bestehen und gegebenenfalls die dann notwendigen Vorarbeiten in Auftrag zu geben.
In diesem Zusammenhang soll das Bezirksamt auf den Senat zugehen, damit er die u.a. am 04.03.2015 von Senator Geisel im Bauausschuss gemachte Zusage, sowohl finanzielle Mittel für die notwendigen Voruntersuchungen, als auch zusätzliches Personal zur Umsetzung des Genehmigungsvorbehalts bei Umwandlung in Eigentumswohnungen in entsprechendes Handeln umsetzt.
Der BVV ist dazu im Februar 2016 berichten.
Begründung:
Angesichts des Mangels an preiswertem Wohnraum im Bezirk sowie angesichts der hohen Anzahl an Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen, existiert im Bezirk ein hoher Verdrängungsdruck von einkommensschwachen Haushalten. Daher gilt es, die dem Bezirk zur Verfügung stehenden Instrumente vollumfänglich zu nutzen, um steuernd auf die Wohnsituation der Bevölkerung und damit auch auf die Struktur im Bezirk Einfluss zu nehmen. Insbesondere für Friedrichshain ist dringender Handlungsbedarf angesagt. Laut Grundstücksbericht 2014/2015 fanden hier die meisten Umwandlungen in Berlin statt.
Die sogenannte Milieuschutzverordnung bietet bekanntlich ein Instrument, um strukturelle Veränderungen im Wohnungsbestand mit Preis treibender Wirkung zu dämpfen.
Dies gilt insbesondere seit der Senat eine Umwandlungsverordnung erlassen hat, die die Umwandlung in Milieuschutzgebiete unter Genehmigungsvorbehalt stellt. Der Bezirk sollte daher, auch auf der Grundlage entsprechender neuer Handlungsmöglichkeiten durch eine veränderte Senatspolitik, möglichst umfassend von seinem Recht Gebrauch machen, entsprechende Satzungen zu erlassen.
BVV 28.10.2015
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
StadtQM 18.11.2015
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, zu untersuchen, wo Voraussetzungen zum Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) bestehen und gegebenenfalls die dann notwendigen Vorarbeiten in Auftrag zu geben.
In diesem Zusammenhang soll das Bezirksamt auf den Senat zugehen, damit er die u.a. am 04.03.2015 von Senator Geisel im Bauausschuss gemachte Zusage, sowohl finanzielle Mittel für die notwendigen Voruntersuchungen, als auch zusätzliches Personal zur Umsetzung des Genehmigungsvorbehalts bei Umwandlung in Eigentumswohnungen in entsprechendes Handeln umsetzt.
Der BVV ist dazu im Februar 2016 berichten.
BVV 25.11.2015
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: (gemäß ÄA DS/1906-01/IV)
Das Bezirksamt wird beauftragt, zu untersuchen, wo Voraussetzungen zum Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) bestehen und gegebenenfalls die dann notwendigen Vorarbeiten in Auftrag zu geben.
Vorrangig sollen folgende Gebiete betrachtet werden:
- Südwestliches Kreuzberger Gebiet zwischen Yorckstr., Bezirksgrenze, Katzbachstr., Kreuzbergstr., Mehringdamm, Hagelberger Str., Großbeerenstr.
- Südliche Friedrichstadt außer das Sanierungsgebiet und um das Postscheckamt.
- Das ausgelaufene Sanierungsgebiet Samariterviertel
- Das ausgelaufene Sanierungsgebiet Traveplatz - Ostkreuz
- Die Ausweitung des Erhaltungsgebiets Boxhagener Platz an das Gebiet Traveplatz-Ostkreuz
- Das ausgelaufene Sanierungsgebiet Warschauer Str.
- Rudolfkiez zwischen Stralauer Allee und Bahntrassen
In diesem Zusammenhang soll das Bezirksamt auf den Senat zugehen, damit er die u.a. am
04.03.2015 von Senator Geisel im Bauausschuss gemachte Zusage, sowohl finanzielle Mittel für die notwendigen Voruntersuchungen, als auch zusätzliches Personal zur Umsetzung des Genehmigungsvorbehalts bei Umwandlung in Eigentumswohnungen in entsprechendes Handeln umsetzt.
Der BVV ist dazu im Februar 2016 berichten.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 27.04.2016
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
StadtQM 04.05.2016
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 25.05.2016
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.