Drucksache - DS/1928/IV  

 
 
Betreff: Myfest-Kommunikation Bezirk/Polizei
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Dahl, JohnDahl, John
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.10.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:
 

  1. Wann hat der Polizeipräsident von Berlin das Bezirksamt über seine geänderte Auffassung über die Rechtsnatur des Myfestes informiert, wonach er dieses nicht mehr als Kundgebung bzw. politische Veranstaltung einstuft?

 

  1. Gab es in den Jahren 2013, 2014 und 2015 zum Myfest schriftliche Auflagen oder Hinweise für den Bezirk als Veranstalter durch die Polizei?

 

  1. Wenn ja, wann ergingen diese (Datum)?

 

Nachfrage:

 

  1. Welchen Inhalt hatten diese?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                                          28.10.2015             

Bezirksbürgermeisterin

 

 

John Dahl

Fraktion SPD

 

über

 

ro BVV

 

ndliche Anfrage / 1928 / IV

Myfest-Kommunikation Bezirk/Polizei

 

Sehr geehrter Herr Dahl,

 

Ihre o.g. Anfrage beantworte ich r das Bezirksamt wie folgt:

 

  1. Wann hat der Polizeipräsident von Berlin das Bezirksamt über seine geänderte Auffassung über die Rechtsnatur des Myfestes informiert, wonach er dieses nicht mehr als Kundgebung bzw. politische Veranstaltung einstuft?

 

Es gab am 08.10.2015 einen Termin bei der Bezirksbürgermeisterin, an dem seitens der Polizei der Leiter der Direktion 5, Herr Krömer ,der Leiter seines Stabsbereiches Herr Wuthe sowie der Justitiar der Polizei, Herr Tölle teilgenommen haben.

 

Das Bezirksamt war neben der Bezirksbürgermeisterin vertreten durch den Leiter des Rechtsamtes und den bislang federführend mit der MyFest-Organisation betrauten Mitarbeiter.

 

In diesem Gespräch hat die Polizei das Bezirksamt über die veränderte rechtliche Bewertung informiert.

 

Eine entsprechende Information an eine Zeitung erfolgte durch die Pressestelle der Polizei bereits vor diesem Termin.

 

  1. Gab es in den Jahren 2013, 2014 und 2015 zum Myfest schriftliche Auflagen oder Hinweise r den Bezirk als Veranstalter durch die Polizei?

 

Nein, es gab in den Jahren keine schriftlichen Auflagenr das Bezirksamt im Zusammenhang mit dem MyFest.

 

Der Austausch zu allen Fragen in Zusammenhang mit dem MyFest erfolgte in direkter und vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen den verantwortlichen Dienstkräften bei Polizei und Bezirksamt. 

 

  1. Wenn ja, wann ergingen diese (Datum)?

 

Entllt.

 

Nachfrage:

 

  1. Welchen Inhalt hatten diese?

 

Entfällt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Monika Herrmann

 

 

 
 

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