Drucksache - DS/1486/IV  

 
 
Betreff: Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JHAstellv. Vorsteher
Verfasser:Hehmke, AndyBorchard-Klare, Andreas
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.01.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
28.10.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
03.11.2015    Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung Beratung ff
24.11.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
25.11.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anlage zur VzK DS/1486/IV  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg  sich entsprechend dieser Vorlage auf allen Ebenen (Bezirk und Land) für die Sicherung der Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und der Familienförderung im Doppelhaushalt 2016/17 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin einzusetzen.

 

Ergebnisse der bisherigen Gespräche der U AG des Jugendhilfeausschuss zur Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit Friedrichshain-Kreuzberg sind die Vereinbarung von drei Hauptzielen und die Auflistung mehrerer möglicher Maßnahmen zur Umsetzung dieser Ziele.

 

Ziele

  • Der Druck auf die Landesebene, sich für eine auskömmliche Finanzierung in der Kinder- und Jugendarbeit  in Berlin einzusetzen, muss auf allen Ebenen erhöht werden.
  • Sicherung der Finanzierung der Kinder - und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und der Familienförderung im nächsten Doppelhaushalt 2016/2017 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg.
  • Die Entwicklung eines Jugendförderungsgesetzes auf Landesebene wird aktiv unterstützt.

 

Zudem wurde der Bericht der AG JFE der Geschäftsstelle Produktkatalog zur produkt-budgetierten Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit mit möglichen Auswirkungen bei der Umsetzung behandelt und der Kreislauf von Budgetplanung und Haushaltsaufstellung für das Produkt der Kinder- und Jugendarbeit mit den potentiellen Auswirkungen von veränderten Zuweisungen durch das Land Berlin dargestellt und diskutiert.

 

Im Ergebnis dieser Diskussionen wurde den Vertreter/innen der Fach-AG Kinder- und Jugendarbeit §11 SGB VIII in dieser U AG deutlich, dass bis zur Erreichung einer veränderten Finanzierungssystematik Interimslösungen zur Finanzierungssicherung im Doppelhaushalt 2016/2017 gefunden werden müssen, die eine weitere schrittweise systembedingte Reduzierung von zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln verhindern.

 

Die Fach-AG Kinder- und Jugendarbeit § 11 SGB VIII möchte verhindern, dass die Bereiche Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung hierbei gegeneinander ausgespielt werden. Finanzierungssicherung muss für alle drei Bereiche gegeben sein. Es darf nicht ein Bereich zu Ungunsten des anderen gestärkt werden.

 

Im Ergebnis dieser Diskussionen fordern die freien Träger der Kinder- und Jugendarbeit der Fach AG § 11 SGB VIII:

  • Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses Friedrichshain-Kreuzberg müssen sich innerhalb ihrer Fraktionen und darüber hinaus auf der Landesebene dafür einsetzen, dass als Interimslösung die Träger der Angebote nach § 11, 13.1 und 16 SGB VIII in den Bezirken im Doppelhaushalt 2016/2017 finanziell in die Lage versetzt werden, die bestehenden Angebote in gleichem Umfang aufrecht zu erhalten und Tarifanpassungen vornehmen zu können. Hierfür ist eine dafür zweckgebundene Plafondserhöhung für die Bezirkshaushalte erforderlich, aber auch im Bezirkshaushalt müssen die Mittel des Plafonds zweckgebunden eingesetzt werden.

 

Auf Landesebene wird eine Interimslösung für die Kinder- und Jugendarbeit u.a. über die Prüfung der Einführung eines Plausibilitätskostensatzes für das Produkt der Kinder- und Jugendarbeit versucht. Dieser Plausibilitätskostensatz hält aktuell noch viele Unwägbarkeiten bereit, u.a. den Einbezug von Ehrenamtlichkeit mittels festgelegter prozentualer Anteile und würde für unseren Bezirk aus heutiger Sicht zu einer deutlichen Reduzierung von Zuweisungen für das Produkt Kinder- und Jugendarbeit in freier Trägerschaft führen.

 

Deutlich wurde, dass die o.g. Ziele der U AG nur mittelfristig erreicht werden können. Kurzfristig haben die Träger der Angebote nach § 11, 13.1 und 16 SGB VIII mit der Tatsache zu kämpfen, dass Tarifsteigerungen ohne Erhöhung der Transfermittel i.d.R. zur Verringerung von Personal- bzw. Sachmitteleinsatz führen, dass anderweitige Kostenerhungen zu Lasten der Arbeitsmittel vor Ort umgesetzt werden müssen und ggf. Angebotsstunden wegfallen, mit den bekannten negativen Auswirkungen auf die Produkte im Rahmen der Budgetierung der Folgejahre.

 

Aus diesem Grunde fordern die freien Träger der Kinder- und Jugendarbeit der Fach AG § 11 SGB VIII:

Die bezirklichen Spielräume müssen so ausgeschöpft werden, dass im Falle weiterer Kürzungen im Rahmen der Jugendhilfe in Friedrichshain-Kreuzberg, diese nicht zu Lasten der Bereiche § 11, 13.1 und 16 SGB VIII erfolgen. Die Sicherung der Finanzierung auf dem Niveau des Haushalts 2014/15, sowie die Einbeziehung der Tarifsteigerungen ab 2015 sollen für den kommenden Haushalt 2016/17 beschlossen werden.

Der Argumentationsgrundlage, dass für Angebote dieser Bereiche zwar ein allgemeiner Rechtsanspruch besteht, jedoch kein individuell einklagbarer Rechtsanspruch gegeben ist, muss von Seiten der Jugendhilfepolitik entgegen gesetzt werden, dass eine gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungspflicht für diese Angebote sowohl im Land Berlin als auch auf bezirklicher Ebene gegeben ist. Für den Bereich § 11 SGB VIII ist im AG KJHG der Rechtsanspruch im Land Berlin mit 10% der Jugendhilfemittel festgeschrieben worden. Dies erfordert bereits bei der Haushaltsplanaufstellung eine Bereitstellung von ausreichenden Mitteln, die für die Sicherstellung der entsprechenden Angebote erforderlich ist.

 

Eine Aufstellung zur sachgerechten Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit im Bezirk auf Basis der aktuell finanzierten Einrichtungen und Projekte nach §11 SGB VIII anhand der im Land Berlin vorhandenen Ausstattungsstandards kann kurzfristig für den Jugendhilfeausschuss erfolgen.

nschenswert wäre eine vergleichbare Aufstellung für die im Bezirk finanzierten Einrichtungen und Projekte nach §§ 13.1 und 16 SGB VIII.

 

 

BVV 28.01.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg  sich entsprechend dieser Vorlage auf allen Ebenen (Bezirk und Land) für die Sicherung der Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und der Familienförderung im Doppelhaushalt 2016/17 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin einzusetzen.

 

Ergebnisse der bisherigen Gespräche der U AG des Jugendhilfeausschuss zur Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit Friedrichshain-Kreuzberg sind die Vereinbarung von drei Hauptzielen und die Auflistung mehrerer möglicher Maßnahmen zur Umsetzung dieser Ziele.

 

Ziele

  • Der Druck auf die Landesebene, sich für eine auskömmliche Finanzierung in der Kinder- und Jugendarbeit  in Berlin einzusetzen, muss auf allen Ebenen erhöht werden.
  • Sicherung der Finanzierung der Kinder - und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und der Familienförderung im nächsten Doppelhaushalt 2016/2017 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg.
  • Die Entwicklung eines Jugendförderungsgesetzes auf Landesebene wird aktiv unterstützt.

 

Zudem wurde der Bericht der AG JFE der Geschäftsstelle Produktkatalog zur produkt-budgetierten Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit mit möglichen Auswirkungen bei der Umsetzung behandelt und der Kreislauf von Budgetplanung und Haushaltsaufstellung für das Produkt der Kinder- und Jugendarbeit mit den potentiellen Auswirkungen von veränderten Zuweisungen durch das Land Berlin dargestellt und diskutiert.

 

Im Ergebnis dieser Diskussionen wurde den Vertreter/innen der Fach-AG Kinder- und Jugendarbeit §11 SGB VIII in dieser U AG deutlich, dass bis zur Erreichung einer veränderten Finanzierungssystematik Interimslösungen zur Finanzierungssicherung im Doppelhaushalt 2016/2017 gefunden werden müssen, die eine weitere schrittweise systembedingte Reduzierung von zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln verhindern.

 

Die Fach-AG Kinder- und Jugendarbeit § 11 SGB VIII möchte verhindern, dass die Bereiche Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung hierbei gegeneinander ausgespielt werden. Finanzierungssicherung muss für alle drei Bereiche gegeben sein. Es darf nicht ein Bereich zu Ungunsten des anderen gestärkt werden.

 

Im Ergebnis dieser Diskussionen fordern die freien Träger der Kinder- und Jugendarbeit der Fach AG § 11 SGB VIII:

  • Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses Friedrichshain-Kreuzberg müssen sich innerhalb ihrer Fraktionen und darüber hinaus auf der Landesebene dafür einsetzen, dass als Interimslösung die Träger der Angebote nach § 11, 13.1 und 16 SGB VIII in den Bezirken im Doppelhaushalt 2016/2017 finanziell in die Lage versetzt werden, die bestehenden Angebote in gleichem Umfang aufrecht zu erhalten und Tarifanpassungen vornehmen zu können. Hierfür ist eine dafür zweckgebundene Plafondserhöhung für die Bezirkshaushalte erforderlich, aber auch im Bezirkshaushalt müssen die Mittel des Plafonds zweckgebunden eingesetzt werden.

 

Auf Landesebene wird eine Interimslösung für die Kinder- und Jugendarbeit u.a. über die Prüfung der Einführung eines Plausibilitätskostensatzes für das Produkt der Kinder- und Jugendarbeit versucht. Dieser Plausibilitätskostensatz hält aktuell noch viele Unwägbarkeiten bereit, u.a. den Einbezug von Ehrenamtlichkeit mittels festgelegter prozentualer Anteile und würde für unseren Bezirk aus heutiger Sicht zu einer deutlichen Reduzierung von Zuweisungen für das Produkt Kinder- und Jugendarbeit in freier Trägerschaft führen.

 

Deutlich wurde, dass die o.g. Ziele der U AG nur mittelfristig erreicht werden können. Kurzfristig haben die Träger der Angebote nach § 11, 13.1 und 16 SGB VIII mit der Tatsache zu kämpfen, dass Tarifsteigerungen ohne Erhöhung der Transfermittel i.d.R. zur Verringerung von Personal- bzw. Sachmitteleinsatz führen, dass anderweitige Kostenerhöhungen zu Lasten der Arbeitsmittel vor Ort umgesetzt werden müssen und ggf. Angebotsstunden wegfallen, mit den bekannten negativen Auswirkungen auf die Produkte im Rahmen der Budgetierung der Folgejahre.

 

Aus diesem Grunde fordern die freien Träger der Kinder- und Jugendarbeit der Fach AG § 11 SGB VIII:

Die bezirklichen Spielräume müssen so ausgeschöpft werden, dass im Falle weiterer Kürzungen im Rahmen der Jugendhilfe in Friedrichshain-Kreuzberg, diese nicht zu Lasten der Bereiche § 11, 13.1 und 16 SGB VIII erfolgen. Die Sicherung der Finanzierung auf dem Niveau des Haushalts 2014/15, sowie die Einbeziehung der Tarifsteigerungen ab 2015 sollen für den kommenden Haushalt 2016/17 beschlossen werden.

Der Argumentationsgrundlage, dass für Angebote dieser Bereiche zwar ein allgemeiner Rechtsanspruch besteht, jedoch kein individuell einklagbarer Rechtsanspruch gegeben ist, muss von Seiten der Jugendhilfepolitik entgegen gesetzt werden, dass eine gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungspflicht für diese Angebote sowohl im Land Berlin als auch auf bezirklicher Ebene gegeben ist. Für den Bereich § 11 SGB VIII ist im AG KJHG der Rechtsanspruch im Land Berlin mit 10% der Jugendhilfemittel festgeschrieben worden. Dies erfordert bereits bei der Haushaltsplanaufstellung eine Bereitstellung von ausreichenden Mitteln, die für die Sicherstellung der entsprechenden Angebote erforderlich ist.

 

Eine Aufstellung zur sachgerechten Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit im Bezirk auf Basis der aktuell finanzierten Einrichtungen und Projekte nach §11 SGB VIII anhand der im Land Berlin vorhandenen Ausstattungsstandards kann kurzfristig für den Jugendhilfeausschuss erfolgen.

nschenswert wäre eine vergleichbare Aufstellung für die im Bezirk finanzierten Einrichtungen und Projekte nach §§ 13.1 und 16 SGB VIII.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 28.10.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

Jugendhilfeausschuss,

Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung (federführend)

 

 

PHI 24.11.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 25.11.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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