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Drucksache - DS/0916/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, den Verkauf des ehemaligen Jugendfreizeitschiffes in der Rummelsburger Bucht mit Nachdruck zu betreiben und abzuschließen. Der Verkaufserlös soll ausschließlich für die Zwecke der bezirklichen Jugendhilfe im Geltungsbereich des § 13 SGB VIII verwendet werden. Über die konkrete Verwendung entscheidet der JHA. Dem JHA ist über den Verkaufsprozess regelmäßig zu berichten.
Begründung:
Ziel muss es sein, den von den Mittelkürzungen besonders betroffenen Bereich der Angebote nach § 13 SGB VIII im Haushaltvollzug zu stärken, sofern die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen dies zulassen.
BVV 27.11.2013 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung.
PHI 17.12.2013 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, den Verkauf des ehemaligen Jugendfreizeitschiffes in der Rummelsburger Bucht mit Nachdruck zu betreiben und abzuschließen. Der Verkaufserlös soll ausschließlich für die Zwecke der bezirklichen Jugendhilfe im Geltungsbereich des § 13 SGB VIII verwendet werden. Über die konkrete Verwendung entscheidet der JHA. Dem JHA ist über den Verkaufsprozess regelmäßig zu berichten.
BVV 18.12.2013 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, den Verkauf des ehemaligen Jugendfreizeitschiffes in der Rummelsburger Bucht mit Nachdruck zu betreiben und abzuschließen. Der Verkaufserlös soll ausschließlich für die Zwecke der bezirklichen Jugendhilfe im Geltungsbereich des § 13 SGB VIII verwendet werden. Über die konkrete Verwendung entscheidet der JHA. Dem JHA ist über den Verkaufsprozess regelmäßig zu berichten.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
BVV 23.09.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Jugendhilfeausschuss , Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung (federführend)
PHI 13.10.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
BVV 28.10.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
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