Drucksache - DS/0916/IV  

 
 
Betreff: Erlös des Jugendfreizeitschiffes für die bezirkliche Jugendhilfe verwenden!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JHAVorsteherin
  Jaath, Kristine
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.11.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung Vorberatung
17.12.2013 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
18.12.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.09.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
06.10.2015 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung Beratung ff
13.10.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
28.10.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anlage zur VzK DS/0916/IV  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Verkauf des ehemaligen Jugendfreizeitschiffes in der Rummelsburger Bucht mit Nachdruck zu betreiben und abzuschließen. Der Verkaufserlös soll ausschließlich für die Zwecke der bezirklichen Jugendhilfe im Geltungsbereich des § 13 SGB VIII verwendet werden. Über die konkrete Verwendung entscheidet der JHA. Dem JHA ist über den Verkaufsprozess regelmäßig zu berichten.

 

Begründung:

 

Ziel muss es sein, den von den Mittelkürzungen besonders betroffenen Bereich der Angebote nach § 13 SGB VIII im Haushaltvollzug zu stärken, sofern die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen dies zulassen.

 

 

BVV 27.11.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung.

 

 

PHI 17.12.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Verkauf des ehemaligen Jugendfreizeitschiffes in der Rummelsburger Bucht mit Nachdruck zu betreiben und abzuschließen. Der Verkaufserlös soll ausschließlich für die Zwecke der bezirklichen Jugendhilfe im Geltungsbereich des § 13 SGB VIII verwendet werden. Über die konkrete Verwendung entscheidet der JHA. Dem JHA ist über den Verkaufsprozess regelmäßig zu berichten.

 

 

BVV 18.12.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Verkauf des ehemaligen Jugendfreizeitschiffes in der Rummelsburger Bucht mit Nachdruck zu betreiben und abzuschließen. Der Verkaufserlös soll ausschließlich für die Zwecke der bezirklichen Jugendhilfe im Geltungsbereich des § 13 SGB VIII verwendet werden. Über die konkrete Verwendung entscheidet der JHA. Dem JHA ist über den Verkaufsprozess regelmäßig zu berichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 23.09.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

Jugendhilfeausschuss ,

Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung (federführend)

 

 

PHI 13.10.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 28.10.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 
 

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