Drucksache - DS/1098/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, beim Umbau und der Neuerrichtung von Spielplätzen im Bezirk, Spielgeräte für Kinder mit Behinderung zu installieren.
Begründung: Die Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderung darf im Schulbereich nicht aufhören, sondern muss alle Lebensbereiche betreffen. Dazu gehören auch Spielplätze. Es gibt eine Vielzahl verschiedener Spielgeräte, die für Menschen ohne und mit Behinderung geeignet sind. So können Kinder mit und ohne Behinderung auf dem Spielplatz stärker miteinander in Kontakt kommen. Dadurch kann ein Beitrag dafür geleistet werden, dass eine Behinderung vielleicht irgendwann nicht mehr als etwas Besonderes wahrgenommen wird, sondern als etwas Normales.
BVV, 26.03.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Gesundheit und Inklusion, Behindertenbeirat und Spielplatzkommission zur Kenntnis
GesIk 06.11.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, beim Umbau und der Neueinrichtung von Spielplätzen im Bezirk diese so zu gestalten, dass sie barrierefrei zugänglich und für alle Kinder mit den unterschiedlichen Beeinträchtigungen nutzbar sind.
Dabei sollen folgende Kriterien berücksichtigt werden:
- Erreichbarkeit der Spielplätze vom öffentlichen Wegenetz, der Spielgeräte und verschiedenen Zonen des Spielplatzes und Erreichbarkeit der Infrastruktur z.B. WC Anlagen - Markierungen und Visualisierungen der unterschiedlichen Zonen auf den Spielplätzen - Multifunktionale und anpassbare Spielgeräte.
BVV, 26.11.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, beim Umbau und der Neueinrichtung von Spielplätzen im Bezirk diese so zu gestalten, dass sie barrierefrei zugänglich und für alle Kinder mit den unterschiedlichen Beeinträchtigungen nutzbar sind.
Dabei sollen folgende Kriterien berücksichtigt werden:
- Erreichbarkeit der Spielplätze vom öffentlichen Wegenetz, der Spielgeräte und verschiedenen Zonen des Spielplatzes und Erreichbarkeit der Infrastruktur z.B. WC Anlagen - Markierungen und Visualisierungen der unterschiedlichen Zonen auf den Spielplätzen - Multifunktionale und anpassbare Spielgeräte.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 28.10.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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