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Drucksache - DS/1935/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Abt. Planen, Bauen und Umwelt Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Wie viele Umwandlungsanträge und wie viele Genehmigungen sind nach Erlass des Umwandlungsverbots im Zeitraum vom 14. März bis zum 14. Juli 2015 in den bezirklichen Milieuschutzgebieten gestellt beziehungsweise erteilt worden?
48 Anträge. Davon sind 26 genehmigt worden. 9 Anträge sind versagt worden, 10 Anträge betrafen Grundstücke außerhalb der festgelegten Gebiete und 3 Anträge sind noch offen.
2. Was sind gegebenenfalls die Gründe für die Erteilung von Genehmigungen nach Inkrafttreten des Umwandlungsverbotes?
20 Anträge mussten genehmigt werden, weil die Eigentümer sich verpflichtet haben innerhalb von 7 Jahren nur an die Mieter zu verkaufen. Das entspricht den Regelungen des BauGB. Diese Verpflichtung wird durch einen Genehmigungsvorbehalt im Grundbuch festgeschrieben.
1 Antrag betraf einen Neubau. Dieser unterliegt nicht dem Genehmigungsvorbehalt
Bei 5 Anträgen wurde vor Inkrafttreten der VO eine Vormerkung eingetragen. Hier sieht der Gesetzgeber vor, dass: „die Genehmigung … zu erteilen ist, … wenn ohne die Genehmigung Ansprüche Dritter auf Übertragung von Wohneigentum … nicht erfüllt werden können, zu deren Sicherung …. eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen ist.“ Deshalb erfolgte in diesen Fällen eine eingeschränkte Genehmigung. Die Antragsteller sind wegen der Einschränkung in Widerspruch gegangen.
3. Sind die entsprechenden Zahlen auch an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung übermittelt worden?
Nein. Eine entsprechende Abfrage gibt es dazu nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Panhoff Bezirksstadtrat
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