Drucksache - DS/1902/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, entsprechend der Beschlusslage der BVV aus DS/1410/IV ("Keine Tatsachen durch Abriss schaffen - SEZ als Sportstandort entwickeln") eine Veränderungssperre für das SEZ-Grundstück zu erlassen.
Begründung: An den vom Bezirk definierten Planungszielen hat sich auch nach einer einjährigen Zurückstellung von Baugesuchen des aktuellen Eigentümers nichts geändert. Vielmehr soll das SEZ auch weiterhin zu öffentlichen Zwecken - für eine Sport- und Erholungsnutzung - gesichert werden. Die Pläne des "Investors" für dasGrundstück stehen diesem Ziel des Bezirks auch weiterhin entgegen. Die Bewohner*innen von Friedrichshain-Kreuzberg warten immer noch auf die "Wiedereröffnung des Schwimmbereichs" mit einem "modernen, familienfreundlichen Spaßbad", wie es der Berliner Senat in seiner Pressemitteilung zur Veräußerung des SEZ zum symbolischen Preis von einem Euro schreibt (https://www. berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2003/pressemitteilung.48684.php). Berlin, 19.10.2015
BVV 28.10.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten, Ausschuss für Sport, Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung (federführend)
PHI 24.11.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, entsprechend der Beschlusslage der BVV aus DS/1410/IV ("Keine Tatsachen durch Abriss schaffen - SEZ als Sportstandort entwickeln") eine Veränderungssperre für das SEZ-Grundstück zu erlassen.
BVV 25.11.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, entsprechend der Beschlusslage der BVV aus DS/1410/IV ("Keine Tatsachen durch Abriss schaffen - SEZ als Sportstandort entwickeln") eine Veränderungssperre für das SEZ-Grundstück zu erlassen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 24.02.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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