Drucksache - DS/1934/IV  

 
 
Betreff: Prüfkriterien sozialer Erhaltungsverordnungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Jösting-Schüßler, LotharJösting-Schüßler, Lothar
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.10.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Am 24.06.2015 hat die BVV den Antrag DS/1698/IV "Änderung der Prüfkriterien der sozialen Erhaltungsverordnung für alle Erhaltungsgebiete im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg" mit großer Mehrheit beschlossen.

 

Ich frage daher das Bezirksamt:

 

  1. Sind die entsprechenden Passagen der Erhaltungsverordnung gemäß dem BVV-Beschluss inzwischen geändert?
     
  2. Wenn nein, bis wann soll dies geschehen?
     
  3. Welche Schritte wurden bisher unternommen, um dem Ansinnen der Bezirksverordneten im Verwaltungshandeln Rechnung zu tragen?
     

Nachfrage:
 

  1. Gibt es aktuelle Projekte, Bauanträge oder Voranfragen, wo dieser Beschluss von Relevanz ist und welche sind dies gegebenenfalls?

 

 

Beantwortung: Herr Panhoff

 

zu Frage 1: Die Passagen der Erhaltungsverordnung sind nicht geändert.

 

zu Frage 2 und 3: Wir haben uns mit dem Thema beschäftigt. Das ist so, dass die ., die Idee ist sozusagen die grundsätzliche Idee der Erhaltungsverordnung, soweit es das Milieuschutz ist, Erhalt der Zusammensetzung der vorhandenen Bevölkerung es sich bezieht auf Wohnungen, die entweder luxuriös aufgewertet werden oder die umgewandelt werden in Gewerbe oder andere Nutzung, also Nichtwohnnutzung. Das heißt, also man geht von der Wohnbevölkerung aus, die bereits im Gebiet wohnt der Zusammensetzung nach. Wenn jetzt zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird, z.B. durch Umwandlung von Gewerbe in Wohnungen, dann wird ja die Zusammensetzung nicht gefährdet. Das gleiche Thema haben wir ja bei Dachgeschossausbau, auch da wird ja immer wieder gefragt, kann man das nicht verhindern. Da ist aber die Grundidee ja auch, wenn Wohnraum geschaffen wird durch Dachgeschossausbau, dass dadurch ja keine Wohnbevölkerung verdrängt wird. Insofern denke ich, dass, wenn Sie dieses Thema ansprechen, wir haben es ja gelegentlich im Stadtplanungsausschuss, dass wir als ., zusehends Gewerberäume verschwinden und dort Lofts entstehen, wir diesen Vorgang besser beikommen können, wenn wir da planungsrechtlich ansetzen. Ich hatte das auch schon mal gesagt, wir überprüfen das ja auch, haben auch entsprechend schon eine Versagung getroffen im Reichenberger Kiez. Wenn also dort, ich sage jetzt mal flächig Gewerbebauten umgewandelt werden sollen oder Gewerbeetagen in Wohnetagen, dass wir da mit dem Planungsrecht ansetzen können, indem wir Mischgebiet festsetzen und sagen, also die Mischung muss erhalten bleiben, d. h. also, dass das Gewerbe jetzt nicht unter einem bestimmten Prozentsatz reduziert werden darf. Aber das geht eben nicht über das Erhaltungsrecht.

Ich bin aber auch gerne bereit, diese Frage auf Arbeitsebene weiter in die Senatsverwaltung zu tragen, da ist ja eine Arbeitsgruppe, die sich mit der Praxis der Erhaltungsrechtsgebiete beschäftigt, dass wir noch mal nachfragen auch wie ist es in anderen Bezirken und vielleicht kommen die Juristen bei SenStadtUm zu anderen Schlüssen als wir, aber da kann ich Ihnen jetzt auch nur anbieten, dass wir da bei Gelegenheit drüber informieren.

 

zu Nachfrage 1: Es gibt natürlich einige Fälle, wo die Umwandlung von Gewerbe in Wohnen vorkommt. Wir haben es ja regelmäßig auf der Bauantragsliste. Jetzt muss ich Ihnen aber auch sagen, dass wir das für heute nicht zusammentragen konnten. Also die Anfrage hat uns ja gestern erreicht. Das Problem ist auch noch, dass die Mitarbeiterin, die so was macht, bei uns gerade erkrankt ist. Das wird auch nachher noch mal eine Rolle spielen, dass wir da leider jetzt nicht so schnell auskunftsfähig sind. Okay, ich denke, das war es erst mal.

 

Herr Jösting-Schüßler: Ja hier ist ja nicht der Raum um den Tagesordnungspunkt, ohne dazu jetzt eine Diskussion zu führen. Deswegen frage ich schlicht und einfach, die BVV hat ja wie gesagt im Juni beschlossen: Wann gedenken Sie denn der BVV mitzuteilen über eine Vorlage zur Kenntnisnahme, wie die Erkenntnisse des Bezirksamtes sind und welche weiteren Schritte das Bezirksamt also auch plant, damit wir im Ausschuss dann ggf. oder meinetwegen auch hier im Plenum darüber diskutieren können?

 

zu Nachfrage 2: Ja, da werde ich jetzt mal salomonisch antworten. Wir werden  versuchen, es demnächst zu machen oder zumindest dieses Jahr noch, dass Sie eine VzK erhalten zu dieser Drucksache.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: