Drucksache - DS/1938/IV  

 
 
Betreff: Baerwaldbad - die unendliche Geschichte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUAbt. Familie, Gesundheit und Personal
Verfasser:Müller, Götz 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.10.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Abläufe im Bezirksamt haben dazu geführt, dass die SA 291/IV erst erst am 14. September 2015 beim Gesundheitsamt eingegangen ist, obwohl das Gesundheitsamt als ausdrücklicher Adressat in der Überschrift gennannt wurde?
     
  2. Welche Hindernisse stehen eine zeitnahen Wiederaufnahme des Badebetriebes entgegen?
     
  3. Aus welchem sachlichen Grund hat das Gesundheitsamt bisher keine ausdrücklichen Bedingungen benannt, unter denen der Badebetrieb im Baerwaldbad wieder aufgenommen werden kann?
     

Nachfrage:

 

  1. Wurde die Beantwortung der SA 291/IV mit Absicht verschleppt, um ggf. eine rechtzeitige Antragstellung auf Basis der Antwort zu verhindern?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg                            3. November 2015

Abt. Familie, Gesundheit und Personal

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Frage 1

Welche Abläufe im Bezirksamt haben dazu geführt, dass die SA 291/IV erst am 14. September 2015 beim Gesundheitsamt eingegangen ist, obwohl das Gesundheitsamt als ausdrücklicher Adressat in der Überschrift genannt wurde?

 

Antwort:

Die Schriftliche Anfrage 291/IV wurde durch das Büro der Bezirksbürgermeisterin am 30.07.2015 an das Büro des Dezernenten für Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport zur Beantwortung übersandt, welches am gleichen Tage noch seine Nichtzuständigkeit per Mail ggü. dem Bürgermeisterbüro feststellte.

Diese Mail wurde jedoch nicht gesichtet und die Schriftliche Anfrage nicht zur Weiterbearbeitung an das Gesundheitsamt gegeben.

Das wurde erst am 14.09.2015 festgestellt und zur sofortigen Beantwortung an das Gesundheitsamt übersandt.

Wir bitten diese Verzögerung zu entschuldigen.

 

Frage 2

Welche Hindernisse stehen einer zeitnahen Wiederaufnahme des Badebetriebes entgegen?

Antwort, deckt sich mit der Antwort zur MA 1923/IV:

Bezug nehmend auf die Bescheide des Gesundheitsamts vom 26.03.2015 und 22.05.2015 sowie den veröffentlichten Vermerk vom 13.08.2015 stehen einer Wiederaufnahme des Schwimm- und Badebetriebes insbesondere folgende noch offene Sachverhalte entgegen:

1.              Nachweis und Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Betriebs der raumlufttechnischen Anlage

Ein Konzept, wie der Betreiber künftig eine ausreichende Be- und Entlüftung in beiden Schwimmhallen, Umkleiden, Duschen und WCs gewährleisten will, liegt bisher nicht vor. Der alleinige Nachweis der Funktionsfähigkeit der Anlage reicht dazu nicht aus. Es muss dargelegt werden, wie die RLT-Anlage zukünftig betrieben wird, um die Gesundheitsgefahren zu beseitigen und die Anforderungen der Hygiene einzuhalten. Insbesondere fehlen Nachweise, ob und unter welchen Voraussetzungen die RLT-Anlage unter Berücksichtigung der vorhandenen Feuchtigkeitsschäden in den Hallen und Räumen in der Lage ist, die aus diesen Schäden und der überfeuchteten Schwimmhallenluft resultierenden Gesundheitsgefahren zu beseitigen. Des Weiteren ist durch ein fachlich kompetentes Unternehmen nachzuweisen, dass die RLT-Anlage geeignet ist, den erforderlichen Luftaustausch nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu gewährleisten. 

 

2.              Einhaltung der Untersuchungspflicht gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

Entsprechende Analysen von Untersuchungen des Trinkwassers liegen dem Gesundheitsamt bisher nicht vor.

 

3.              Erstellung und Vorlage von Hygieneplänen

Anlässlich der Nachkontrolle am 21.05.2015 wurde dem Gesundheitsamt ein Reinigungsplan "Kleine Halle" und ein Bestellzettel für Reinigungsmittel übergeben. Entsprechende aussagefähige Hygienepläne liegen dem Gesundheitsamt noch immer nicht vor.

 

Frage 3

Aus welchem sachlichen Grund hat das Gesundheitsamt bisher keine ausdrücklichen Bedingungen benannt, unter denen der Badebetrieb im Baerwaldbad wieder aufgenommen werden kann?

 

Antwort:

Die Feststellung trifft nicht zu. Das Gesundheitsamt hat gegenüber dem Betreiber mit den Bescheiden vom 26.03.2015 und 22.05.2015 Auflagen erteilt, deren Erledigung die Voraussetzung für die Wiederaufnahme des Schwimm- und Badebetriebes sind.

 

Nachfrage:

Wurde die Beantwortung der SA 291/IV mit Absicht verschleppt, um ggf. eine rechtzeitige Antragstellung auf Basis der Antwort zu verhindern?

 

Antwort:

Nein.

 

Monika Herrmann

 

 
 

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