Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, der BVV zu berichten, wie es den § 8 der Bauordnung Berlin, welcher Bauherren beim Wohnungsneubau zur Anlage und Instandhaltung von Kinderspielplätzen auf ihren Baugrundstücken und/oder zu einer monetären Ablösung verpflichtet, weiterhin durchsetzen wird.
Der BVV ist für die im Folgenden genannten privaten Wohnungsneubauten im Einzelnen zu berichten, a) wie viele Wohneinheiten jeweils neu entstanden bzw. projektiert sind, b) wie viel Kinderspielplatzfläche demzufolge neu auf dem Baugrundstück hätten angelegt werden müssen (SOLL) und c) wie viel Kinderspielplatzfläche jeweils de facto angelegt wurde (IST):
- Carré Charlotte, Fraunhofer Str. 20-23
- Carré Raimar, Bismarck-/Rückertstraße
- Gervinusstr. / Wilmersdorfer Straße
- Suarez-/Steifensandstraße
- Dernburgstraße 58
- „Zillegärten“, Wilmersdorfer-/Zillestraße
- „Charlottenhöfe“, Lietzenburger Straße
- Pariser Straße 23-24
- Pfalzburger Straße 64-66
- Seesenheimer Straße 3A, 5, 7
- Seesener Straße 15
- Seesener Straße 41-47
- Spichernstraße 6-9
- Fritz-Wildung-Straße 14
- „Lakesuites“, Witzlebenstraße
- Goslarer Ufer 1
- Charlottenburger Ufer 16A -17
- Brandenburgische Str. 49+50/Ballenstedter Str. 18/Münstersche Straße 10
- Sömmeringstraße 8-22
- Am Spreebord
- Klausthaler Straße 23-27
- Otto-Suhr-Allee 18-20
- Katharinenstraße 24-25
- Tharauer Allee 4-14 und 17-23
- Haus „Cumberland“, Kurfürstendamm 193
- Westend-Park, Tharauer Allee
- Albrecht-Achilles-Straße
- Otto-Suhr-Allee 18-20
- Bleibtreustraße 25
- Klausthaler Straße 28, 30
- Knesebeckstraße 35-37 („Kurfürsten-Logen“)
- Durlacher Straße 5 („Park Carré“)
In den Fällen, bei denen Soll und Ist nicht übereinstimmen, sind Verfahren einzuleiten, so dass entweder die Spielplatzfläche nachträglich geschaffen wird oder eine monetäre Ablöse zu leisten ist.
Der BVV ist bis zum 30.09.2016 zu berichten.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird ersucht, der BVV zu berichten, wie es den § 8 der Bauordnung Berlin, welcher Bauherren beim Wohnungsneubau zur Anlage und Instandhaltung von Kinderspielplätzen auf ihren Baugrundstücken und/oder zu einer monetären Ablösung verpflichtet, in dieser Wahlperiode bislang durchgesetzt hat und weiterhin durchsetzen wird.
Der BVV ist für die im Folgenden genannten und bereits genehmigten privaten Wohnungsneubauten im Einzelnen stichprobenartig zu berichten, a) wie viele Wohneinheiten jeweils neu entstanden bzw. projektiert sind, b) wie viel Kinderspielplatzfläche demzufolge neu auf dem Baugrundstück angelegt werden müsste (SOLL), c) wie viel Kinderspielplatzfläche jeweils de facto angelegt wurde (IST) oder ob d) ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über die geldwerte Ablösung dieser Verpflichtung geschlossen wurde und e) wie hoch der Ablösebetrag im konkreten Fall jeweils war:
- Carré Charlotte, Fraunhofer Str. 20-23
- Carré Raimar, Bismarck-/Rückertstraße
- Gervinusstr. / Wilmersdorfer Straße
- Suarez-/Steifensandstraße
- Dernburgstraße 58
- „Zillegärten“, Wilmersdorfer-/Zillestraße
- „Charlottenhöfe“, Lietzenburger Straße
- Pariser Straße 23-24
- Pfalzburger Straße 64-66
- Seesenheimer Straße 3A, 5, 7
- Seesener Straße 15
- Seesener Straße 41-47
- Spichernstraße 6-9
- Fritz-Wildung-Straße 14
- „Lakesuites“, Witzlebenstraße
- Goslarer Ufer 1
- Charlottenburger Ufer 16A -17
- Brandenburgische Str. 49+50/Ballenstedter Str. 18/Münstersche Straße 10
- Sömmeringstraße 8-22
- Am Spreebord
- Klausthaler Straße 23-27
- Otto-Suhr-Allee 18-20
- Katharinenstraße 24-25
- Tharauer Allee 4-14 und 17-23
- Haus „Cumberland“, Kurfürstendamm 193
- Westend-Park, Tharauer Allee
- Albrecht-Achilles-Straße
- Otto-Suhr-Allee 18-20
- Bleibtreustraße 25
- Klausthaler Straße 28, 30
- Knesebeckstraße 35-37 („Kurfürsten-Logen“)
- Durlacher Straße 5 („Park Carré“)
Der BVV ist ebenfalls zu berichten, auf welchem Haushalts-Titel diese Geldbeträge jeweils zweckgebunden vereinnahmt wurden und in welchem Turnus, in welchem Verfahren und wie unter Beteiligung der BVV über die Verteilung dieser Mittel entschieden wird.
Der BVV ist bis zum 31.03.2016 zu berichten.