Drucksache - 1521/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 24. April 2016 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, der BVV zu berichten, wie es den § 8 der Bauordnung Berlin, welcher Bauherren beim Wohnungsneubau zur Anlage und Instandhaltung von Kinderspielplätzen auf ihren Baugrundstücken und/oder zu einer monetären Ablösung verpflichtet, weiterhin durchsetzen wird. Der BVV ist für die im Folgenden genannten privaten Wohnungsneubauten im Einzelnen zu berichten, a) wie viele Wohneinheiten jeweils neu entstanden bzw. projektiert sind, b) wie viel Kinderspielplatzfläche demzufolge neu auf dem Baugrundstück hätten angelegt werden müssen (SOLL) und c) wie viel Kinderspielplatzfläche jeweils de facto angelegt wurde (IST):
In den Fällen, bei denen Soll und Ist nicht übereinstimmen, sind Verfahren einzuleiten, so dass entweder die Spielplatzfläche nachträglich geschaffen wird oder eine monetäre Ablöse zu leisten ist.
Der BVV ist bis zum 30.09.2016 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Die Überprüfung der Baugrundstücke hat ergeben, dass bei den Vorhaben zu den laufenden Nummern 1, 7, 18, 23, 25 und 27 die geforderten Kinderspielplätze hergestellt wurden. Ablösebeträge sind für die Projekte unter 12 und 17 gezahlt worden. Auf den Baugrundstücken Nr. 20, 21 und 31 entsteht keine Wohnbebauung.
Die Vorhaben auf den Baugrundstücken 11, 13, 16, 22 (identisch mit 28), 29, 30 und 32 sind noch nicht abgeschlossen, eine Überprüfung der Außenflächen kann erst nach der jeweiligen Fertigstellung erfolgen.
Für die weiteren genannten Vorhaben wird derzeit geklärt, ob die Schaffung von Spielflächen entsprechend der geltenden Vorgaben erfolgte oder ob hier Nachforderungen, entweder durch die Einrichtung der Spielflächen beziehungsweise über Nachrüstung mit Spielgeräten, oder über die Leistung von Ablösebeträgen durchgesetzt werden können.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Marc Schulte Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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