Drucksache - 1343/4  

 
 
Betreff: Kinderspielplätze beim Wohnungsneubau - Bericht zur Durchsetzung von § 8 der Bauordnung Berlin im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90/Grüne (fraktionslos) /CDU/Piraten 
Verfasser:Rouhani/Klose/Pabst 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
09.07.2015 
47. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
25.11.2015 
76. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
09.12.2015 
77. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
13.01.2016 
78. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.01.2016 
53. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
18.02.2016 
54. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
09.03.2016 
83. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
23.03.2016 
84. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.04.2016 
56. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
2. Beschlussempfehlung
Beschluss

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV beschließt:

 

 

Die Drucksache wird abgelehnt.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird ersucht, der BVV zu berichten, wie es den § 8 der Bauordnung Berlin, welcher Bauherren beim Wohnungsneubau zur Anlage und Instandhaltung von Kinderspielplätzen auf ihren Baugrundstücken und/oder zu einer monetären Ablösung verpflichtet, in dieser Wahlperiode bislang durchgesetzt hat und weiterhin durchsetzen wird.

 

Der BVV ist für die im Folgenden genannten und bereits genehmigten privaten Wohnungsneubauten im Einzelnen zu berichten, a) wie viele Wohneinheiten jeweils neu entstanden bzw. projektiert sind,
b) wie viel Kinderspielplatzfläche demzufolge neu auf dem Baugrundstück angelegt werden müsste (SOLL), c) wie viel Kinderspielplatzfläche jeweils de facto angelegt wurde (IST) oder ob d) ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über die geldwerte Ablösung dieser Verpflichtung geschlossen wurde und e) wie hoch der Ablösebetrag im konkreten Fall jeweils war:

 

  1. Carré Charlotte, Fraunhofer Str. 20-23
  2. Carré Raimar, Bismarck-/Rückertstraße
  3. Gervinusstr. / Wilmersdorfer Straße
  4. Suarez-/Steifensandstraße
  5. Dernburgstraße 58
  6. „Zillegärten“, Wilmersdorfer-/Zillestraße
  7. „Charlottenhöfe“, Lietzenburger Straße
  8. Pariser Straße 23-24
  9. Pfalzburger Straße 64-66
  10. Seesenheimer Straße 3A, 5, 7
  11. Seesener Straße 15
  12. Seesener Straße 41-47
  13. Spichernstraße 6-9
  14. Fritz-Wildung-Straße 14
  15. „Lakesuites“, Witzlebenstraße
  16. Goslarer Ufer 1
  17. Charlottenburger Ufer 16A -17
  18. Brandenburgische Str. 49+50/Ballenstedter Str. 18/Münstersche Straße 10
  19. Sömmeringstraße 8-22
  20. Am Spreebord
  21. Klausthaler Straße 23-27
  22. Otto-Suhr-Allee 18-20
  23. Katharinenstraße 24-25
  24. Tharauer Allee 4-14 und 17-23
  25. Haus „Cumberland“, Kurfürstendamm 193
  26. Westend-Park, Tharauer Allee
  27. Albrecht-Achilles-Straße
  28. Otto-Suhr-Allee 18-20
  29. Bleibtreustraße 25
  30. Klausthaler Straße 28, 30
  31. Knesebeckstraße 35-37 („Kurfürsten-Logen“)
  32. Durlacher Straße 5 („Park Carré“)

 

Der BVV ist ebenfalls zu berichten, auf welchem Haushalts-Titel diese Geldbeträge jeweils zweckgebunden vereinnahmt wurden und in welchem Turnus, in welchem Verfahren und wie unter Beteiligung der BVV über die Verteilung dieser Mittel entschieden wird.

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2016 zu berichten.

 

 

 

 

Judith Stückler

Bezirksverordnetenvorsteherin


 

 
 

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