Tagesordnung - 38. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung - Besucher_innen bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung)  

 
 
Bezeichnung: 38. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung - Besucher_innen bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung)
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung
Datum: Mi, 14.10.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Schöneberg
Anlagen:
Teilnehmerregistrierung Stadt_A
Bericht aus der Verwaltung

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Festlegung der Tagesordnung      
Ö 2  
Genehmigung vorliegender Protokolle      
Ö 3  
Bericht aus der Verwaltung      
Ö 4  
Kinder- und Jugendparlament      
Ö 4.1  
Ein Fahrradweg in der Lichtenrader Bahnhofstraße  
Enthält Anlagen
1774/XX  
Ö 5     Anträge      
Ö 5.1  
EUREF-Campus: Verbindliche Verpflichtungen für Vorhabensträger in das Änderungsverfahren (B-Plan 7-29) aufnehmen  
Enthält Anlagen
1869/XX  
Ö 5.2  
Reduzierung des Geltungsbereiches des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans 7 29 "EUREF-Campus" für die Grundstücke Torgauer Straße 12-15, Tempelhofer Weg 64 und Teilflächen der Torgauer Straße, des Tempelhofer Weges und der Grundstücke Torgauer Straße 16-21, Tempelhofer Weg 5-9, 63, 65-68 und Sachsendamm 87-88 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg sowie Änderung des Bebauungsplanentwurfs.  
Enthält Anlagen
1876/XX  
Ö 5.3  
Keine Umgehung des Vorkaufsrechts durch Share Deals  
Enthält Anlagen
1870/XX  
Ö 6     Mitteilungen zur Kenntnisnahme      
Ö 6.1  
Wohnbaupotentiale auf „Discountergrundstücken“
Enthält Anlagen
0115/XX  
Ö 6.2  
Jährlicher Wohnungsneubaubericht für den Bezirk Tempelhof - Schöneberg  
Enthält Anlagen
0134/XX  
Ö 6.3  
Prälat Schöneberg – Neubau contra Mausoleum
Enthält Anlagen
0355/XX  
Ö 6.4  
Strategische Planung „Grüne Infrastruktur“ in Tempelhof Schöneberg
Enthält Anlagen
0628/XX  
Ö 6.5  
Monostruktur von Gewerbe entgegenwirken - Zahl der Shisha-Bars eindämmen, Versorgungsfunktion stützen
Enthält Anlagen
0731/XX  
    16.05.2018 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 10.16 - überwiesen
   

Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung.

   
    13.06.2018 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 7.4 - vertagt
   

Die Beratung der Drucksache wird vertagt.

   
    11.07.2018 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 4.5 - vertagt
   

Das Bezirksamt weist darauf hin, dass in Textbebauungsplänen Shisha-Bars keine eigene Kategorie darstellten, dies macht es schwierig bauaufsichtlich gegen die Einrichtungen vorzugehen. Eine Einzelfallprüfung wäre erforderlich. Eine schnelle Änderung der Rechtslage sei in näherer Zeit nicht zu erwarten. Die SPD-Fraktion bittet um Vertagung des Antrages auf die Oktober-Sitzung, um die Ergebnisse der Stadträtesitzung und des Rates der Bürgermeister abzuwarten. Der Ausschuss stimmt dem einstimmig zu.

   
    18.12.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 7.1 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   

Die SPD hat einen Änderungsantrag zu 0731/XX mit dem gleichnamigen Titel eingebracht. BV Seltz begründet die Änderungen. Es folgen weitere Wortbeiträge von BV Olschewski, der die Prüfung positiv sieht, von BD Voss, die sich ablehnend äußert. Der Änderungsantrag wird zur Abstimmung gestellt und mehrheitlich angenommen. (17 ja/ 2 Nein)

 

Es ergeht folgende Beschlussempfehlung:

 

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

Die Bezirksverordnetenversammlung wollte beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob zukünftig für die Bereiche

  • Haupt- und Rheinstraße zwischen Walther-Schreiber und Innsbrucker Platz
  • Tempelhofer Damm zwischen Friedrich-Karl-Straße/Ordensmeisterstraße und Ringbahnstraße sowie
  • Mariendorfer Damm zwischen Ullsteinstraße und Prüstraße

die in § 15 Baunutzungsverordnung (BauNVO Bln) bzw. § 7 Nr. 5 BO 58 (fortgeltende städtebauliche Vorschriften der Bauordnung Berlin) für den Einzelfall eingeräumte Möglichkeiten analoge Anwendung findet, Umnutzungen von Wohn – oder Gewerbeflächen zu gastronomischen Betrieben in Wohngebieten zu versagen, wenn schon durch Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der vorhandenen Gewerbebetriebe der Gebietscharakter eines Wohngebietes (§15 BauNVO bzw. Gebiete nach § 34 BauGB Abs.2) gefährdet ist. Die analoge Anwendung umfasst hier die Gefährdung der Einzelhandels- und Versorgungsfunktion durch gastronomische Betriebe, insbesondere Shisha-Bars.

In Tempelhof-Schöneberg hat diese Anwendung bisher in der Maaßenstraße stattgefunden. Weitere Gerichtsurteile in dieser Sache bestätigen diese Auslegung siehe OVG Reinland-Pfalz, AZ 1 A 10058/11).

Den betreffenden Ausschüssen ist bis Mai 2020 zu berichten.

 

   
    15.01.2020 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 12.1 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   

Beschluss gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE - Beschlussliste:

 

Der Ausschuss empfiehlt d er BVV:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob zukünftig für die Bereiche

  • Haupt- und Rheinstraße zwischen Walther-Schreiber und Innsbrucker Platz
  • Tempelhofer Damm zwischen Friedrich-Karl-Straße/Ordensmeisterstraße und Ringbahnstraße sowie
  • Mariendorfer Damm zwischen Ullsteinstraße und Prühßstraße

die in § 15 Baunutzungsverordnung (BauNVO Bln) bzw. § 7 Nr. 5 BO 58 (fortgeltende städtebauliche Vorschriften der Bauordnung Berlin) für den Einzelfall eingeräumte Möglichkeiten analoge Anwendung findet, Umnutzungen von Wohn – oder Gewerbeflächen zu gastronomischen Betrieben in Wohngebieten zu versagen, wenn schon durch Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der vorhandenen Gewerbebetriebe der Gebietscharakter eines Wohngebietes (§15 BauNVO bzw. Gebiete nach § 34 BauGB Abs.2) gefährdet ist. Die analoge Anwendung umfasst hier die Gefährdung der Einzelhandels- und Versorgungsfunktion durch gastronomische Betriebe, insbesondere Shisha-Bars.

In Tempelhof-Schöneberg hat diese Anwendung bisher in der Maaßenstraße stattgefunden. Weitere Gerichtsurteile in dieser Sache bestätigen diese Auslegung siehe OVG Reinland-Pfalz, AZ 1 A 10058/11).

 

Den betreffenden Ausschüssen ist bis Mai 2020 zu berichten.

   
    26.08.2020 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 13.8 - überwiesen
   

Überweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung – Beschlussliste.

   
    09.09.2020 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 9.5 - vertagt
   

Die MzK wurde vertagt.

 

   
    14.10.2020 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 6.5 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

wird zur Kenntnis genommen.

Ö 6.6  
Straßenbahndepot auf den Weg bringen – Wünsche der Bürger*innen berücksichtigen  
Enthält Anlagen
0887/XX  
Ö 6.7  
Kommunales Zentrum Marienfelde („KomMa“)
Enthält Anlagen
1085/XX  
Ö 6.8  
Ehemaliges Pumpwerk Lichtenrade
Enthält Anlagen
1547/XX  
Ö 6.9  
Prüfkriterien in Milieuschutzgebieten  
Enthält Anlagen
1787/XX  
Ö 6.10  
Geringfügige Vergrößerung des Geltungsbereichs und Änderung des Geltungsbereichstitels des im Verfahren befindlichen Bebauungsplan XI-231 aba für die Verbreiterung des Tempelhofer Weges zwischen Wilhelm-Kabus-Straße und der künftigen Straße in Verlängerung der Ausfahrt A 103 Sachsendamm mit Ausnahme im Bereich der Grundstücke Tempelhofer Weg 13-24, Tempelhofer Weg 25-26 und Gotenstraße 34 einschließlich einer Teilfläche des Grundstücks Gotenstraße 50-51 und Tempelhofer Weg 27 im Bezirk Tempelhof  
Enthält Anlagen
1873/XX  
Ö 7  
Verschiedenes      
               
 
 

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