Drucksache - 0355/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 13.12.2017 folgenden Beschluss: Gegenstände der Konkretisierung sollen die folgenden Gesichtspunkte sein: Das bezirkliche Grundstück, das heute der Durchwegung dient, ist in die Betrachtungen mit einzubeziehen. Die Funktionalität Durchwegung ist bei Wahrung oder Verbesserung der Aufenthaltsqualität an dieser oder anderer Stelle des Gesamtareals beizubehalten.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Das Grundstück Hauptstraße 122 liegt planungsrechtlich im Geltungsbereich des Baunutzungsplans. Dieser weist das Grundstück als "Gemischte Baufläche in der Baustufe III/3" aus. Ein wesentlicher Bestandteil des Beschlusses ist der städtebauliche Umgang mit dem ehemaligen Prälat Schöneberg. Das Bezirksamt hat deshalb das Landesdenkmal angeschrieben und um Bewertung des Denkmalwertes der erhaltenen Substanz des ehemaligen Prälat Schöneberg gebeten. Das Landesdenkmalamt teilte dem Bezirksamt in einem Antwortschreiben vom 8.5.2018 mit, dass sie - auch nach erneuter Überprüfung - bei ihrer bisherigen Einschätzung bleiben. Demnach ist die „geschichtliche und wissenschaftliche Bedeutung“ des Prälat Schönebergs, trotz der zunehmenden Verwahrlosung und der fehlenden Pflege, „absolut eindeutig“. Ergänzend weist das LDA daraufhin, dass „die im Druck befindliche Denkmaltopographie die Bedeutung dieses wichtigen, geschichtlichen Ortes für Schöneberg mit über einer DIN A4 Seite (würdigt)“. Abschließend wird an den Bezirk appelliert, den Eigentümer aufzufordern, „alles zu unternehmen, das Denkmal langfristig zu erhalten“. Da erkennbar somit der Erhalt der (noch) vorhandenen Substanz des ehemaligen Prälat Schöneberg im Interesse der Allgemeinheit (nach den Ausführen des LDA besitzt das Denkmal eine geschichtliche, wissenschaftliche, künstlerische und städtebauliche Bedeutung) liegt, ist eine andere städtebauliche Entwicklung nicht möglich. Das Stadtentwicklungsamt ist jedoch in unregelmäßigen Abständen mit dem Eigentümer (Firma Lidl) im Gespräch. Dabei wird auch immer eine mögliche Nachnutzung des ehemaligen Prälat Schöneberg thematisiert. Allerdings ergaben diese Gespräche bisher keine - im Sinne der Drucksache - verwertbaren Ergebnisse. Im Rahmen des bezirklichen SIKo wurde das Grundstück Hauptstraße 122 mit einer Flächengröße von 11.586m² als "Fläche der Kategorie IV" identifiziert. Dies bedeutet, es handelt sich um ein Grundstück im Privatbesitz, auf denen das Planungsrecht für die vorgeschlagene Nutzung noch zu schaffen ist. Das SIKo führt als Nutzungsvorschlag aus: "Jugendfreizeiteinrichtung mit Wohnheim, Lehrlingsbetreuung in Kombination mit kulturellen Einrichtungen durch Aufstockung der Lidl-Kaufhalle - Ideen für die Aufstockung: Ateliers, VHS Musikschule, Bibliothek." Abschließend bemerkt das SIKo, "in Kombination mit dem Lidl-Gelände als Kulturstandort Schöneberg - die Lidl-Fläche müsste angekauft werden."
Ein Planerfordernis gem. § 1 (3) BauGB kann nicht begründet werden, zumal die angedachten Nutzungen im Rahmen des geltenden Planungsrechts zulässig wären.
|
||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |