Drucksache - 0731/XX  

 
 
Betreff: Monostruktur von Gewerbe entgegenwirken - Zahl der Shisha-Bars eindämmen, Versorgungsfunktion stützen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.05.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
13.06.2018 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
11.07.2018 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
18.12.2019 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
09.09.2020 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung- Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) vertagt   
14.10.2020 
38. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung - Besucher_innen bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.01.2020 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
26.08.2020 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 08.05.2018
2. Version vom 08.05.2018
Änderungsantrag
0731_XX SPD - Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur Drucksache 0731-XX
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 15.01.2020 folgenden Beschluss:
„Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob zukünftig für die Bereiche
- Haupt- und Rheinstraße zwischen Walther-Schreiber und Innsbrucker Platz
- Tempelhofer Damm zwischen Friedrich-Karl-Straße/Ordensmeisterstraße und Ringbahnstraße
sowie
- Mariendorfer Damm zwischen Ullsteinstraße und Prühsstraße
die in § 15 Baunutzungsverordnung (BauNVO Bln) bzw. § 7 Nr. 5 BO 58 (fortgeltende städtebauliche Vorschriften der Bauordnung Berlin) für den Einzelfall eingeräumte Möglichkeiten analoge Anwendung findet, Umnutzungen von Wohn – oder Gewerbeflächen zu gastronomischen Betrieben in Wohngebieten zu versagen, wenn schon durch Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der vorhandenen Gewerbebetriebe der Gebietscharakter eines Wohngebietes (§15 BauNVO bzw. Gebiete nach § 34 BauGB Abs.2) gefährdet ist. Die analoge Anwendung umfasst hier die Gefährdung der Einzelhandels- und Versorgungsfunktion durch gastronomische Betriebe, insbesondere Shisha-Bars.

In Tempelhof-Schöneberg hat diese Anwendung bisher in der Maaßenstraße stattgefunden. Weitere Gerichtsurteile in dieser Sache bestätigen diese Auslegung siehe OVG Reinland-Pfalz, AZ 1 A 10058/11).“

 

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Es ist bei der planungsrechtlich zu beurteilenden Nutzungsänderung eingeübte Praxis des Fachbereichs Stadtplanung, die "allgemeine Voraussetzung für die Zulässigkeit baulicher und sonstiger Anlagen" zu prüfen. Insbesondere in den Stadtquartieren, in denen sich eine monostrukturelle Entwicklung andeutet - dies betrifft ja nicht nur gastronomische Betriebe - wird die rechtliche Möglichkeit der städtebaulichen Steuerung genutzt. Voraussetzung dafür ist immer der Gebietserhaltungsanspruch des jeweiligen Baugebietes und - bezogen auf den Neuansiedelungswunsch gastronomischer Einrichtungen in den Allgemeinen Wohngebieten gemäß § 4 BauNVO'90 - insbesondere die Aufrechterhaltung der Gebietsversorgung für die dort wohnende Bevölkerung mit einer gesunden Mischung aus Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störender Handwerksbetriebe. Die im Zusammenhang mit der konsequenten Anwendung der planungsrechtlichen Steuerungsmöglichkeiten gemachten Erfahrungen im "Maaßenstraßen Kiez" finden hierbei ihre Anwendung.

 

 
 

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