Drucksache - 0502/V  

 
 
Betreff: Durst im Bürgeramt vermeiden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gruppe der PiratenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Konrad, Freitag 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.06.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Vorberatung
04.07.2017 
9. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.07.2017 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Piraten vom 13.06.2017
2.ÄA LINKE vom 20.06.2017
3. ÄA im HA vom 22.06.2017
4. BE HA vom 04.07.2017
5. Beschluss vom 20.07.2017
6. VzK 22.08.2018
VzK_520_2018_Anlage_DS_0502_Durst_im_Bürgeramt_vermeiden

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:.07.2018

Abt. Schule, Sport und Facility ManagementTelefon:33900

SE Facility Management

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0502/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über Durst im Bürgeramt vermeiden

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.07.2017 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0502/V)

 

In den Bereichen des Bezirksamtes mit Publikumsverkehr mittels Wasserspender

kostenfrei Wasser anzubieten.

 

Das Bezirksamt hat am  24.07.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Bei Wasserspendern werden zwei Varianten unterschieden:

A)    freistehende Wasserspender, die Wasser aus größeren Plastikbehältern abgeben (sogenannte Watercooler) und

B)    leitungsgebundene Wasserspender, die fest an das Trinkwassernetz angeschlossen sind.

 

Aus beiden zapft der Verbraucher je nach Bautyp kaltes, erwärmtes oder mit Kohlenure versetztes Wasser.

 

Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat die hygienische Beschaffenheit von Wasserspendern und die von ihnen ausgehende mikrobielle Gefahr für den Verbraucher bewertet. Das Institut hat dafür Daten einer bundesweiten Untersuchung von öffentlich zugänglichen Wasserspendern analysiert und ausgewertet. Das Ergebnis: ein Drittel aller Wasserproben war mit Keimen belastet. Das Bundesinstitut für Risikobewertung sieht darin ein erhebliches lebensmittelhygienisches Problem.

Aus rechtlicher Sicht handelt es sich bei aus Wasserspendern abgegebenen Wässern um Lebensmittel. Personen, die Wasserspender für ihre Kundschaft aufstellen, sind für die Sicherheit des abgegebenen Wassers mitverantwortlich und müssen dar Sorge tragen, dass die freistehenden Wasserspender so betrieben werden, dass das Wasser nicht nachteilig beeinflusst werden kann.

 

Diese Kontroll- und Überwachungsfunktion durch die Mitarbeiter des Bürgeramtes ist in den Wartebereichen nicht zu gewährleisten.

 

Die Aufstellung leitungsgebundener Wasserspender ist in den Wartebereichen des Bürgeramtes nicht möglich, weil in den Bereichen keine Leitungsstränge vorhanden sind und diese erst aufwändig installiert werden müssten.

 

Aus diesem Grund sieht das Bezirksamt keine Möglichkeit, die Aufstellung von Wasserspendern in den Publikumsbereichen zu realisieren.

 

Es wird gebeten den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

A)      Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.    Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1.    Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

 

Berlin, den     24.07.2018

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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