Drucksache - 0502/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Schule, Sport und Facility ManagementTelefon:33900 SE Facility Management BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0502/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Durst im Bürgeramt vermeiden Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.07.2017 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0502/V)
In den Bereichen des Bezirksamtes mit Publikumsverkehr mittels Wasserspender kostenfrei Wasser anzubieten.
Das Bezirksamt hat am 24.07.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Bei Wasserspendern werden zwei Varianten unterschieden: A) freistehende Wasserspender, die Wasser aus größeren Plastikbehältern abgeben (sogenannte Watercooler) und B) leitungsgebundene Wasserspender, die fest an das Trinkwassernetz angeschlossen sind.
Aus beiden zapft der Verbraucher je nach Bautyp kaltes, erwärmtes oder mit Kohlensäure versetztes Wasser.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat die hygienische Beschaffenheit von Wasserspendern und die von ihnen ausgehende mikrobielle Gefahr für den Verbraucher bewertet. Das Institut hat dafür Daten einer bundesweiten Untersuchung von öffentlich zugänglichen Wasserspendern analysiert und ausgewertet. Das Ergebnis: ein Drittel aller Wasserproben war mit Keimen belastet. Das Bundesinstitut für Risikobewertung sieht darin ein erhebliches lebensmittelhygienisches Problem. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich bei aus Wasserspendern abgegebenen Wässern um Lebensmittel. Personen, die Wasserspender für ihre Kundschaft aufstellen, sind für die Sicherheit des abgegebenen Wassers mitverantwortlich und müssen dafür Sorge tragen, dass die freistehenden Wasserspender so betrieben werden, dass das Wasser nicht nachteilig beeinflusst werden kann.
Diese Kontroll- und Überwachungsfunktion durch die Mitarbeiter des Bürgeramtes ist in den Wartebereichen nicht zu gewährleisten.
Die Aufstellung leitungsgebundener Wasserspender ist in den Wartebereichen des Bürgeramtes nicht möglich, weil in den Bereichen keine Leitungsstränge vorhanden sind und diese erst aufwändig installiert werden müssten.
Aus diesem Grund sieht das Bezirksamt keine Möglichkeit, die Aufstellung von Wasserspendern in den Publikumsbereichen zu realisieren.
Es wird gebeten den Beschluss damit als erledigt anzusehen. A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine
Berlin, den 24.07.2018 Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Spallek
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