Drucksache - 0519/III  

 
 
Betreff: Kampagne zur Impfung von Mädchen gegen HPV - Humane Papillomaviren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neuhaus Matischok-Yesilcimen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.11.2007 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Gesundheit Entscheidung
31.01.2008 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.02.2008 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.03.2009 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 13.11.2007
2. Änderungsantrag vom 20.11.2007
3. Beschlussempfehlung Gesundheit vom 31.01.2008
4. Beschluss vom 22.02.2008
5. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 09.03.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                    2009

Abt. Gesundheit und Personal                                                                         Tel.:-32200

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                        0519/III

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

Kampagne zur Impfung von Mädchen gegen HPV – Humane Papillomaviren

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.11.2007 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0519/III).

 

Das Bezirksamt wird ersucht, der Empfehlung der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Institutes folgend eine Kampagne zur Impfung von Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren gegen humane Papillomaviren (HPV) durchzuführen.

Die Kampagne soll diese Impfung bekannt machen, soll über Wirkung und Chancen der Impfung aufklären und die Bereitschaft zur Impfung erhöhen. Dazu sind unter Krankenkassen, in Mitte niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern geeignete Partner zu gewinnen.

 

 

Hierzu wird berichtet:

 

Das Thema Impfung gegen HPV, insbesondere die hierdurch zu erzielende Wirkung, wird derzeit immer noch in den medizinischen Fachkreisen ohne abschließendes Ergebnis diskutiert.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit der Bezirksverordnetenversammlung Mitte vom 26.06.2008 wurde bereits umfassend ausgeführt, dass mit diesem Thema besonders bedacht umgegangen werden muss, da bei sexuell übertragbaren Erkrankungen wie der Infektion mit HPV die Einbindung in das Gesamtkonzept sexuelle Gesundheit und Aufklärung entscheidend für den Erfolg der bezirklichen Gesundheitsprävention ist.

 

Eine einzelne Bewerbung der Impfung gegen HPV könnte bei jungen Frauen sogar dazu führen, ein Sorglosbewusstsein gegenüber sexuell übertragbaren Krankheiten insgesamt (z.B. auch HIV / AIDS) oder auch gegenüber der Wahrnehmung von Vorsorgemaßnahmen zur Krebserkennung zu entwickeln.

 

Daneben ist festzustellen, dass bereits über die Pharmaindustrie umfangreiche Werbekampagnen mit bekannten Schauspielerinnen im Fernsehen, Radio und mit Plakaten durchgeführt wurden, so dass eine Finanzierung und Organisation zusätzlicher bezirklicher Werbekampagnen nicht sinnvoll erscheint und auch nicht notwendig ist.

 

Die Ärztinnen und Ärzte des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes informieren bei den durchzuführenden Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz bei 15- bis 17jährigen Haupt- und Gesamtschülerinnen auch über die HPV-Impfung, klären dabei die jungen Frauen umfassend auf und führen die Impfung auch auf Wunsch durch.

Eine bezirkliche Werbekampagne sollte allerdings aus den genannten Gründen unterbleiben, siehe hierzu auch Berichterstattung zur DS 133 / III.

 

 

Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

 

 

Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine, da nur Sachstandsbericht

 

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine, da nur Sachstandsbericht

 

 

 

Berlin, den 17.02.2009

 

 

 

 

 

Dr. Hanke

Bezirksbürgermeister

 

 

 
 

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