Drucksache - 0519/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe
Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin 2009 Abt. Gesundheit und Personal Tel.:-32200 Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte von Berlin 0519/III Vorlage -
zur Kenntnisnahme – über Kampagne
zur Impfung von Mädchen gegen HPV – Humane Papillomaviren Wir bitten,
zur Kenntnis zu nehmen: Die
Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.11.2007 folgende
Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0519/III). Das
Bezirksamt wird ersucht, der Empfehlung der Ständigen Impfkommission des
Robert-Koch-Institutes folgend eine Kampagne zur Impfung von Mädchen zwischen
12 und 17 Jahren gegen humane Papillomaviren (HPV) durchzuführen. Die
Kampagne soll diese Impfung bekannt machen, soll über Wirkung und Chancen der
Impfung aufklären und die Bereitschaft zur Impfung erhöhen. Dazu sind unter
Krankenkassen, in Mitte niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern geeignete
Partner zu gewinnen. Hierzu wird
berichtet: Das Thema Impfung gegen HPV, insbesondere die
hierdurch zu erzielende Wirkung, wird derzeit immer noch in den medizinischen
Fachkreisen ohne abschließendes Ergebnis diskutiert. In der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit der
Bezirksverordnetenversammlung Mitte vom 26.06.2008 wurde bereits umfassend
ausgeführt, dass mit diesem Thema besonders bedacht umgegangen werden muss, da
bei sexuell übertragbaren Erkrankungen wie der Infektion mit HPV die Einbindung
in das Gesamtkonzept sexuelle Gesundheit und Aufklärung entscheidend für den
Erfolg der bezirklichen Gesundheitsprävention ist. Eine einzelne Bewerbung der Impfung gegen HPV könnte
bei jungen Frauen sogar dazu führen, ein Sorglosbewusstsein gegenüber sexuell
übertragbaren Krankheiten insgesamt (z.B. auch HIV / AIDS) oder auch gegenüber
der Wahrnehmung von Vorsorgemaßnahmen zur Krebserkennung zu entwickeln. Daneben ist festzustellen, dass bereits über die
Pharmaindustrie umfangreiche Werbekampagnen mit bekannten Schauspielerinnen im
Fernsehen, Radio und mit Plakaten durchgeführt wurden, so dass eine
Finanzierung und Organisation zusätzlicher bezirklicher Werbekampagnen nicht
sinnvoll erscheint und auch nicht notwendig ist. Die Ärztinnen und Ärzte des Kinder- und
Jugendgesundheitsdienstes informieren bei den durchzuführenden Untersuchungen
nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz bei 15- bis 17jährigen Haupt- und
Gesamtschülerinnen auch über die HPV-Impfung, klären dabei die jungen Frauen
umfassend auf und führen die Impfung auch auf Wunsch durch. Eine bezirkliche Werbekampagne sollte allerdings aus
den genannten Gründen unterbleiben, siehe hierzu auch Berichterstattung zur DS
133 / III. Wir bitten,
den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m § 36
Bezirksverwaltungsgesetz Auswirkungen
auf den Haushaltplan und die Finanzplanung: a)
Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine, da nur Sachstandsbericht b)
Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine, da nur Sachstandsbericht Berlin, den
17.02.2009 Dr. Hanke Bezirksbürgermeister |
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