Drucksache - 0304/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin .12.2007 Abt. Wirtschaft, Immobilien,
Ordnungsamt Tel.:
44600 Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. 0304/III Mitte
von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme
- über Transparenz bei der
Sanierung von öffentlichen Denkmalen im Bezirk Mitte Wir bitten, zur Kenntnis zu
nehmen: Die
Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.9.2007 folgendes
Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksachen Nr. 304/III). Das Bezirksamt wird ersucht,
bei der Sanierung von denkmalgeschützten bezirkseigenen Gebäuden, Denkmälern
oder Kunstwerken, die durch Dritte durchgeführt und über Großflächenwerbung an
bezirkseigenen Immobilien oder Flächen finanziert werden soll, folgendes
Verfahren sicherzustellen:
Das Bezirksamt hat
beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als
Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen: Das Bezirksamt wird bei
zukünftigen Sanierungen von öffentlichen Denkmalen im Bezirk Mitte das Ersuchen
der Bezirksverordnetenversammlung beachten und merkt zu dem Ersuchen folgendes
an: Zu 1. Die
Ermittlung des Sanierungsbedarfs ist ein laufender Prozess der üblichen
Verwaltungstätigkeit und in diesem Zusammenhang werden auch, die
Sanierungskosten und die voraussichtliche Sanierungsdauer der jeweiligen
Gebäude, Denkmäler oder Kunstwerke ermittelt. Zu 2. Die
Sanierung der Denkmäler und die Akquise von Großflächenwerbung zur Finanzierung
der Sanierungsmaßnahmen wird durch eine Ausschreibung oder im
Interessenbekundungsverfahren vergeben. Sofern die Sanierung nicht durch einen Dritten
sondern im Rahmen der Zuständigkeit des Bezirksamts durchgeführt wird, gehört
die Verwaltung der in diesem Zusammenhang durch Großflächenwerbung erzielten
Einnahmen zu den originären Aufgaben der zuständigen Objektverwaltung. Rechtsgrundlage: §§
12 und 13 Bezirksverwaltungsgesetz Auswirkungen auf den
Haushaltplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf
Einnahmen und Ausgaben: Durch
die Beachtung des Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung entstehen keine
direkten Auswirkungen auf die Einnahmen und Ausgaben. Die
im Rahmen einer durchzuführenden Sanierungsmaßnahme entstehenden Einnahmen und
Ausgaben sind nur im jeweiligen Einzelfall bezifferbar.
b)
Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Berlin, den Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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