Drucksache - 0304/III  

 
 
Betreff: Transparenz bei der Sanierung von öffentlichen Denkmalen im Bezirk Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.05.2007 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
05.06.2007 
6. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
03.07.2007 
7. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2007 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.01.2008 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt     
21.02.2008 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 15.05.2007
2. Beschlussempfehlung Hauptausschuss vom 10.09.2007
3. Beschluss vom 21.09.2007
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 11.01.2008

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                              .12.2007

Abt. Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt                                                 Tel.: 44600

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                  Drucksache Nr. 0304/III

Mitte von Berlin

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Transparenz bei der Sanierung von öffentlichen Denkmalen im Bezirk Mitte

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.9.2007 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksachen Nr. 304/III).

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Sanierung von denkmalgeschützten bezirkseigenen Gebäuden, Denkmälern oder Kunstwerken, die durch Dritte durchgeführt und über Großflächenwerbung an bezirkseigenen Immobilien oder Flächen finanziert werden soll, folgendes Verfahren sicherzustellen:

 

  1. Das Bezirksamt ermittelt den Sanierungsbedarf, die Sanierungskosten und die voraussichtliche Sanierungsdauer der jeweiligen Gebäude, Denkmäler oder Kunstwerke.

 

  1. Die Sanierung, die Akquise und die Verwaltung der durch Großflächenwerbung am zu sanierenden Objekt oder anderen bezirkseigenen Flächen erzielten Werbeeinnahmen wird durch eine Ausschreibung oder ein Interessenbekundungsverfahren vergeben.

 

  1. Die Abrechnung über die Ausgaben und Einnahmen aus der Sanierungsmaßnahme sind dem Bezirksamt und der Bezirksverordnetenversammlung vorzulegen. Bei einem Überschuss an Werbeeinnahmen ist die Verwendung der nicht für die Sanierung benötigten Mittel mit dem zuständigen Bezirksamt abzustimmen und der BVV zur Kenntnis zugeben.

 

Das Bezirksamt hat beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Bezirksamt wird bei zukünftigen Sanierungen von öffentlichen Denkmalen im Bezirk Mitte das Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung beachten und merkt zu dem Ersuchen folgendes an:

 

Zu 1.   Die Ermittlung des Sanierungsbedarfs ist ein laufender Prozess der üblichen Verwaltungstätigkeit und in diesem Zusammenhang werden auch, die Sanierungskosten und die voraussichtliche Sanierungsdauer der jeweiligen Gebäude, Denkmäler oder Kunstwerke ermittelt.

 

Zu 2.   Die Sanierung der Denkmäler und die Akquise von Großflächenwerbung zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen wird durch eine Ausschreibung oder im Interessenbekundungsverfahren vergeben.

Sofern die Sanierung nicht durch einen Dritten sondern im Rahmen der Zuständigkeit des Bezirksamts durchgeführt wird, gehört die Verwaltung der in diesem Zusammenhang durch Großflächenwerbung erzielten Einnahmen zu den originären Aufgaben der zuständigen Objektverwaltung.

 

 

 

Rechtsgrundlage:

§§ 12 und 13 Bezirksverwaltungsgesetz

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Durch die Beachtung des Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung entstehen keine direkten Auswirkungen auf die Einnahmen und Ausgaben.

Die im Rahmen einer durchzuführenden Sanierungsmaßnahme entstehenden Einnahmen und Ausgaben sind nur im jeweiligen Einzelfall bezifferbar.   

                                  

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
           keine

 

 

 

Berlin, den

 

 

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat

 

 
 

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