Drucksache - 1134/II  

 
 
Betreff: Bericht über die Umsetzung des Chancengleichheitsplans
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Wildenhein-Lauterbach Kliemann 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.12.2003 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Bürgerdienste/Interkult. Entscheidung
20.01.2004 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Interkulturelle Angelegenheiten und Gleichstellung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.02.2004 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.02.2005 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.12.2006 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.12.2008 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 09.12.2003
2. BE - BüDInter vom 02.02.2004
3. Beschluss vom 20.02.2004
4. VzK vom 08.02.2005
5. VzK vom 08.12.2006
7. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 25.11.2008
Anlagen zur Vorlage zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                           .11.2008

Abt. Gesundheit und Personal                                                                          42202

Bezirksbürgermeister                                                                                             

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                           1134 /II

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

 

Bericht über die Umsetzung des Chancengleichheitsplans

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.2.2004 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen:

Das Bezirksamt wird ersucht, der Bezirksverordnetenversammlung jährlich einen Bericht über die Umsetzung des Chancengleichheitsplans vorzulegen. Der erste Bericht soll im Dezember 2004 vorliegen.

(Drucksache Nr. 1134/II)

 

Hierzu wird berichtet:

 

Der Chancengleichheitsplan Bezirksamt Mitte von Berlin für den Zeitraum 1.1.2003 bis 31.12.2008, gleichbedeutend mit dem nach § 4 Landesgleichstellungsgesetz Berlin vorgeschriebenen „Frauenförderplan“, wurde im August 2003 vom BA Mitte beschlossen. Der zuständige Ausschuss der BVV ist darüber informiert worden. Mit der Durchführung wurde die Abteilung Personal, Bürgerdienste und Wohnen, jetzt Abteilung Gesundheit und Personal, beauftragt.

 

Neben der BVV ist regelmäßig im Zweijahresrhythmus auch gegenüber der Senatsverwal-tung für Wirtschaft, Technologie und Frauen zur Umsetzung des Landesgleichstellungs-gesetzes Bericht zu erstatten. Die letzte Berichterstattung gegenüber der BVV erfolgte mit Vorlage Nr. 4 vom 31.10.2006 (Beschlussblatt Nr. 5) und bezog sich auf den Achten Bericht zur Umsetzung des LGG. Dieser war auf den Stichtag 30.6.2006 bzw. den Berichtszeitraum 1.7.2004 bis 30.6.2006 abgestellt. Die aktuelle Berichterstattung gegenüber der BVV baut nunmehr auf den zwischenzeitlich gegenüber der Senatsfachverwaltung übermittelten Neunten Bericht zur Umsetzung des LGG (Stichtag 30.6.2008, Berichtszeitraum 1.7.2006 bis 30.6.2008) auf.

 

Dem Bericht ist wiederum folgende grundsätzliche Bemerkung voranzustellen:

Auf einigen Betätigungsfeldern, die unter dem Aspekt der Gleichstellung nach dem LGG eine kontinuierliche und zielgerichtete Personalplanung für wünschenswert erscheinen ließe, wird die Umsetzung des Chancengleichheitsplans weiterhin durch vom BA nicht zu beeinflussenden Rahmenbedingungen erschwert. Hierzu gehören weiterhin u.a.:

 

·         Zu beachtende Restriktionen aus dem von SenFin verhängten Einstellungsstopp für sog. Außeneinstellungen,

·         die Verpflichtung, Stellen mit vorhandenen Mitarbeitern/innen im Personalüberhang (ggf. über den Zentralen Stellenpool) zu besetzen,

·         die Umsetzung von Einsparnotwendigkeiten im Rahmen des Globalsummenhaushalts unter Beachtung der Regelungen der Verwaltungsvorschrift über die Zuordnung von Beschäftigten zum Personalüberhang (VV Auswahl) vom 28.6.2005 sowie

·         zahlreiche Strukturveränderungen.

 

Aussagen zur Beschäftigtenstruktur per 30.6.2008 und zu vorgenommenen Stellenbeset-zungen, zu Beförderungen/Höhergruppierungen und zur Übertragung der Funktion der Leitung eines Amtes/LuV/SE im Berichtszeitraum 1.7.2006 bis 30.6.2008 sowie die Kommentierung der Entwicklung sind der Anlage 1 zu entnehmen (entspricht dem gegenüber der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen abgegebenen Neunten Bericht zur Umsetzung des LGG).

 

Geschlechtsspezifische Erkenntnisse zur Inanspruchnahme von Fort- und Weiterbildungs-angeboten für die Erhebungszeiträume 2007 und 2008 bietet die Anlage 2.

 

Der Anlage 3 ist die Entwicklung der Geschlechterverteilung in den Ausbildungsberufen, die im Bezirksamt Mitte angeboten werden, zu entnehmen.

 

Anlage 4 gibt Aufschluss über die Zahl der Dienstkräfte im Personalüberhang des Jahres 2008 und ihre geschlechtsspezifische Verteilung.

 

In Anlage 5 enthält eine geschlechtsspezifische Darstellung der in Anspruch genommenen Elternzeiten und Sonderurlaube.

 

In der Anlage 6 ist ergänzend dargestellt, wie sich die einzelnen LuV / SE im Hinblick auf die Umsetzung einzelner Zielvorgaben geäußert haben.

 

Die Frauenvertreterin wurde gem. § 17 Abs. 1 LGG bei der Abgabe dieses Berichtes beteiligt.

 

Nach § 4 Abs. 1 LGG ist nunmehr für die Jahre 2009 bis 2014 ein neuer Frauenförderplan zu erstellen. Er wird Ihnen nach Fertigstellung zur Kenntnis gebracht werden. Die nächste Berichterstattung über die Umsetzung dieses neuen Frauenförderplans gegenüber der BVV ist wiederum anlässlich der Berichtspflicht gegenüber der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen Ende des Jahres 2010 vorgesehen. Wir bitten, das Ersuchen vom 19.2.2004 damit als erledigt anzusehen.

 

Rechtsgrundlage:

§ 13 i. V. m. § 36 BezVG

LGG

Gleichstellungsberichtsverordnung

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

Berlin, den 18.November 2008

 

Dr. Hanke

Bezirksbürgermeister

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen