Drucksache - 1134/II
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite) Bezirksamt
Mitte von Berlin .11.2008 Abt.
Gesundheit und Personal 42202 Bezirksbürgermeister
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte von Berlin 1134
/II Vorlage - zur Kenntnisnahme – über Bericht über die Umsetzung
des Chancengleichheitsplans
Wir bitten,
zur Kenntnis zu nehmen: Die
Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.2.2004 folgendes
Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen: Das Bezirksamt wird
ersucht, der Bezirksverordnetenversammlung jährlich einen Bericht über die
Umsetzung des Chancengleichheitsplans vorzulegen. Der erste Bericht soll im
Dezember 2004 vorliegen. (Drucksache
Nr. 1134/II) Hierzu wird
berichtet: Der
Chancengleichheitsplan Bezirksamt Mitte von Berlin für den Zeitraum 1.1.2003
bis 31.12.2008, gleichbedeutend mit dem nach § 4 Landesgleichstellungsgesetz
Berlin vorgeschriebenen „Frauenförderplan“, wurde im August 2003 vom BA Mitte
beschlossen. Der zuständige Ausschuss der BVV ist darüber informiert worden.
Mit der Durchführung wurde die Abteilung Personal, Bürgerdienste und Wohnen,
jetzt Abteilung Gesundheit und Personal, beauftragt. Neben der
BVV ist regelmäßig im Zweijahresrhythmus auch gegenüber der Senatsverwal-tung
für Wirtschaft, Technologie und Frauen zur Umsetzung des
Landesgleichstellungs-gesetzes Bericht zu erstatten. Die letzte
Berichterstattung gegenüber der BVV erfolgte mit Vorlage Nr. 4 vom 31.10.2006
(Beschlussblatt Nr. 5) und bezog sich auf den Achten Bericht zur Umsetzung des
LGG. Dieser war auf den Stichtag 30.6.2006 bzw. den Berichtszeitraum 1.7.2004
bis 30.6.2006 abgestellt. Die aktuelle Berichterstattung gegenüber der BVV baut
nunmehr auf den zwischenzeitlich gegenüber der Senatsfachverwaltung
übermittelten Neunten Bericht zur Umsetzung des LGG (Stichtag 30.6.2008,
Berichtszeitraum 1.7.2006 bis 30.6.2008) auf. Dem Bericht
ist wiederum folgende grundsätzliche Bemerkung voranzustellen: Auf einigen
Betätigungsfeldern, die unter dem Aspekt der Gleichstellung nach dem LGG eine
kontinuierliche und zielgerichtete Personalplanung für wünschenswert erscheinen
ließe, wird die Umsetzung des Chancengleichheitsplans weiterhin durch vom BA
nicht zu beeinflussenden Rahmenbedingungen erschwert. Hierzu gehören weiterhin
u.a.: ·
Zu
beachtende Restriktionen aus dem von SenFin verhängten Einstellungsstopp für
sog. Außeneinstellungen, ·
die
Verpflichtung, Stellen mit vorhandenen Mitarbeitern/innen im Personalüberhang
(ggf. über den Zentralen Stellenpool) zu besetzen, ·
die
Umsetzung von Einsparnotwendigkeiten im Rahmen des Globalsummenhaushalts unter
Beachtung der Regelungen der Verwaltungsvorschrift über die Zuordnung von
Beschäftigten zum Personalüberhang (VV Auswahl) vom 28.6.2005 sowie ·
zahlreiche
Strukturveränderungen. Aussagen
zur Beschäftigtenstruktur per 30.6.2008 und zu vorgenommenen Stellenbeset-zungen,
zu Beförderungen/Höhergruppierungen und zur Übertragung der Funktion
der Leitung eines Amtes/LuV/SE im Berichtszeitraum 1.7.2006 bis
30.6.2008 sowie die Kommentierung der Entwicklung sind der Anlage 1 zu
entnehmen (entspricht dem gegenüber der Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Technologie und Frauen abgegebenen Neunten Bericht zur Umsetzung des LGG). Geschlechtsspezifische Erkenntnisse zur Inanspruchnahme von
Fort- und Weiterbildungs-angeboten für die Erhebungszeiträume 2007 und 2008
bietet die Anlage 2. Der Anlage
3 ist die Entwicklung der Geschlechterverteilung in den Ausbildungsberufen,
die im Bezirksamt Mitte angeboten werden, zu entnehmen. Anlage 4
gibt Aufschluss
über die Zahl der Dienstkräfte im Personalüberhang des Jahres 2008 und ihre
geschlechtsspezifische Verteilung. In Anlage 5 enthält eine geschlechtsspezifische
Darstellung der in Anspruch genommenen Elternzeiten und Sonderurlaube. In der Anlage
6 ist ergänzend dargestellt, wie sich die einzelnen LuV / SE im Hinblick
auf die Umsetzung einzelner Zielvorgaben geäußert haben. Die Frauenvertreterin
wurde gem. § 17 Abs. 1 LGG bei der Abgabe dieses Berichtes beteiligt. Nach § 4
Abs. 1 LGG ist nunmehr für die Jahre 2009 bis 2014 ein neuer Frauenförderplan
zu erstellen. Er wird Ihnen nach Fertigstellung zur Kenntnis gebracht werden.
Die nächste Berichterstattung über die Umsetzung dieses neuen Frauenförderplans
gegenüber der BVV ist wiederum anlässlich der Berichtspflicht gegenüber der
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen Ende des Jahres 2010
vorgesehen. Wir bitten, das Ersuchen vom 19.2.2004 damit als erledigt
anzusehen. Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 36 BezVG LGG Gleichstellungsberichtsverordnung Auswirkungen
auf den Haushaltplan und die Finanzplanung: a)
Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine Berlin, den 18.November 2008 Dr. Hanke Bezirksbürgermeister |
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