Drucksache - 0444/XXI  

 
 
Betreff: Auch 2023 eine Sommerstraße für Tempelhof-Schöneberg einrichten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. GRÜNE, SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Ellenbeck, SaskiaOltmann, Jörn
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
14.12.2022 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Straßen und Verkehr Beratung
12.01.2023 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.01.2023 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
22.03.2023 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
26.04.2023 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Änderungsantrag_0444 XXI_Sommerstraße_Grüne_SPD
Dringliche Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Anlage 0444_XXI Beschlussentwurf_Sommerstraßen Ü

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt gemeinsam mit den zuständigen Stellen die 2023 im Bezirk stattfindende temporäre Straßensperrung „Sommerstraße“ auch zukünftig in den Sommermonaten durchzuführen.

 

Diese sollen aus dem Förderprogramm zur Quartiersgestaltung finanziert und dort, wo es sinnvoll und möglich ist unter Beteiligung der Anwohnenden im Stadtteil sowie im Umfeld befindlicher Einrichtungen umgesetzt und gemeinsam gestaltet werden. Zweck der Sommerstraße ist eine hrend der immer heißer werdenden Sommermonate temporäre andere Nutzung öffentlicher Flächen im Kontext der Verkehrswende und als Klimaanpassungsmaßnahme. Nach Abschluss der temporären Maßnahme soll eine Auswertung stattfinden hinsichtlich Anwohnendenakzeptanz und ggf. auffällige Veränderungen in der umgebenden Verkehrssituation.

 

r die Umsetzung einer Sommerstraße eignen sich bereits bestehende Anwohner:innen- bzw. Kiezblock-Initiativen, die sich bei der zuständigen Senatsverwaltung bewerben können.

 

Dem zuständigen Ausschuss ist fortlaufend zu berichten, erstmalig im März 2023.

 
 

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