Drucksache - 0444/XXI
Der Ausschuss empfiehlt der BVV:
Die BVV möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt gemeinsam mit den zuständigen Stellen die 2023 im Bezirk stattfindende temporäre Straßensperrung „Sommerstraße“ auch zukünftig in den Sommermonaten durchzuführen.
Diese sollen aus dem Förderprogramm zur Quartiersgestaltung finanziert und dort, wo es sinnvoll und möglich ist unter Beteiligung der Anwohnenden im Stadtteil sowie im Umfeld befindlicher Einrichtungen umgesetzt und gemeinsam gestaltet werden. Zweck der Sommerstraße ist eine während der – immer heißer werdenden – Sommermonate temporäre andere Nutzung öffentlicher Flächen im Kontext der Verkehrswende und als Klimaanpassungsmaßnahme. Nach Abschluss der temporären Maßnahme soll eine Auswertung stattfinden hinsichtlich Anwohnendenakzeptanz und ggf. auffällige Veränderungen in der umgebenden Verkehrssituation.
Für die Umsetzung einer Sommerstraße eignen sich bereits bestehende Anwohner:innen- bzw. Kiezblock-Initiativen, die sich bei der zuständigen Senatsverwaltung bewerben können.
Dem zuständigen Ausschuss ist fortlaufend zu berichten, erstmalig im März 2023. |
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