25.05.2005 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ö 3.4 - überwiesen
Zum jetzigen Zeitpunkt liegt dieser Dringlichkeitsantrag der Fraktion
der FDP vor
Zum jetzigen Zeitpunkt liegt dieser Dringlichkeitsantrag
der Fraktion der FDP vor.
Zur Dringlichkeit spricht BV Dragowski
Gegen die Dringlichkeit spricht BV Embacher.
Abstimmung über die Dringlichkeit: mehrheitlich
abgelehnt.
15.06.2005 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ö 7.8 - überwiesen
Überweisung an den Hauptausschuss, Personal und Liegenschaften –
Konsensliste
Überweisung an den Hauptausschuss,
Personal und Liegenschaften – Konsensliste.
10.08.2005 - Hauptausschuss, Personal und Liegenschaften
Ö 4.1 - vertagt
Die Vorsitzende erläutert einleitend, dass neben dem o
Die Vorsitzende erläutert einleitend,
dass neben dem o.g. Antrag der Fraktion der FDP auch eine Empfehlung des
Ausschusses für Natur und Umwelt zur Drucks.Nr. 1324/XVII betr.
Hundeauslaufgebiet in Tempelhof-Schöneberg vorliegt, die im Ausschuss verteilt
wird.
Hier wird unter Punkt e der
Hauptausschuss gebeten zu prüfen, ob die öffentlichen Lasten von den Nutzern
getragen werden sollen.
Nach den Ausführungen von Herrn
Weingartner zum Antrag seiner Fraktion und dem Appell, dass die öffentlichen
Lasten weiterhin vom Bezirk getragen werden sollten, wird dieser Punkt
kontrovers debattiert. Während die Fraktion der SPD die Ansicht von Herrn
Weingartner teilt, stehen die Fraktionen der CDU und B‘90/Grüne diesem Anliegen
kritisch gegenüber.
Auf Nachfrage teilt BzBm Band mit,
dass das Grundstück planungsbefangen ist, da es dem Bezirk als Ersatzstandort
für die Jugendverkehrsschule dient. Für eine Verlagerung sieht er aber im
Moment keine Dringlichkeit. Die derzeitigen öffentlichen Lasten liegen bei
7.500 € jährlich.
Die Vorsitzende des Vereins
“Inselhunde Schöneberg” versichert, dass die Vereinsmitglieder die Pflege des
Geländes übernehmen würden, dass sie allerdings nicht in der Lage wären diese
Kosten aufzubringen.
Abschließend kommt der Hauptausschuss,
Personal und Liegenschaften einstimmig zu dem Ergebnis, dass das Bezirksamt
prüfen sollte, unter welchen Bedingungen eine Übertragung an den Verein möglich
wäre. Dazu sollte sich das Bezirksamt mit dem Verein in Verbindung setzen um
auszuhandeln, unter welchen Bedingungen Nutzungsverträge abgeschlossen werden
könnten.
Das Bezirksamt wird dem Hauptausschuss
seinen Bericht vorlegen.
Die Vorsitzende wird Herrn Dr.
Embacher informieren, dass der Hauptausschuss sich der gesamten Sache
federführend annehmen wird.
05.10.2005 - Hauptausschuss, Personal und Liegenschaften
Ö 2.1 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Die Vorsitzende erinnert an den Stand der Beratungen der Sitzung am 10
Die Vorsitzende erinnert an den Stand
der Beratungen in der Sitzung am 10.08.2005.
Das Bezirksamt war gebeten worden zu
prüfen, unter welchen Bedingungen Nutzungsverträge mit dem Verein Inselhunde
Schöneberg e.V. abgeschlossen werden könnten und diesen Prüfbericht dem
Hauptausschuss vorzulegen.
BzBm Band stellt ausführlich die
Gründe dar, wieso ein solcher Bericht noch nicht vorgelegt werden konnte und
äußert die Befürchtung, dass es im Bezirksamt für den Abschluss von
entsprechenden Nutzungsverträgen keine Mehrheit geben wird, da in einigen
Dezernaten Probleme mit der Überlassung der Fläche als Hundeauslaufgebiet
gesehen werden. Es handelt sich hierbei unter anderem um die Frage
Ersatzstandort für die Jugendverkehrsschule, versicherungstechnische und ähnliche
Fragen und Bedenken wegen der angrenzenden Schule wurden nochmals im Bezirksamt
problematisiert. Die Bedenken der Fachabteilungen liegen schriftlich vor. Die
Mitarbeiter des Fachbereichs Liegenschaften wurden gebeten für die nächste
Bezirksamtssitzung am 11.10.2005 eine entsprechende Vorlage zu erarbeiten.
Diese könnte dann den Bezirksverordneten als Zwischenbericht zur nächsten BVV
vorgelegt werden.
Herr Böltes legt für seine Fraktion
einen Änderungsantrag vor. Er vertritt die Auffassung, dass jetzt eine
politische Entscheidung erfolgen muss, da es im Bezirksamt offensichtlich keine
Mehrheit für ein Hundeauslaufgebiet auf diesem Gelände gibt. Der
Änderungsantrag lautet:
Das Bezirksamt wird ersucht, dem Verein
“Inselhunde Schöneberg e.V.” unverzüglich die Grundstücke in Berlin
Schöneberg , Tempelhofer Weg 63 und Tempelhofer Weg 64 mit einer Gesamtgröße
von 8.700 m² vorübergehend unentgeltlich für eine Zwischennutzung als
Hundefreilauffläche mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zu überlassen.
Das Gelände ist einzufrieden.
Herr Böltes bittet um Zustimmung für diesen Antrag.
Herr
Weingartner schließt sich diesem Änderungsantrag an.
Die
Vorsitzende gibt zu Bedenken, dass es wichtig wäre, die Einwände der
Fachabteilungen vorliegen zu haben.
Frau
Kaddatz erinnert an die gestrige Sitzung des Ausschusses für Schule. Der
Schulleiter der Teske-Schule hat dem Schulamt gegenüber erhebliche Bedenken
gegen einen Hundeauslauf an dieser Stelle geäußert. Daher soll die nächste
Sitzung auch in der Teske-Schule stattfinden. Erst danach sollte eine
Abstimmung im Hauptausschuss, Personal und
Liegenschaften erfolgen.
Frau Jäkl führt aus, dass ihre
Fraktion jetzt einen Punkt erreicht hat, an dem sie diesem Änderungsantrag
zustimmen möchte.
Im Verlauf der Beratung werden in
weiteren Redebeiträgen die Positionen der einzelnen Fraktionen verdeutlicht.
Dem Änderungsantrag wird abschließend
mehrheitlich zugestimmt.
19.10.2005 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ö 8.5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
BV Pospieszynski beantragt die Überweisung an den Hauptausschuss,
Personal und Liegenschaften (federführend) und an den Ausschuss für Bauen,
Wohnen und Verkehr und den Ausschuss für Schule (mitberatend)
BV Pospieszynski beantragt die
Überweisung an den Hauptausschuss, Personal und Liegenschaften (federführend)
und an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr und den Ausschuss für Schule
(mitberatend).
BV Böltes, BV Kühne und BV Dragowski
sprechen gegen die Überweisung.
Der Überweisungsantrag wird abgelehnt.
Bei Enthaltungen einstimmiger
Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht, dem Verein “Inselhunde
Schöneberg e.V.” unverzüglich die Grundstücke in Berlin Schöneberg ,
Tempelhofer Weg 63 und Tempelhofer Weg 64 mit einer Gesamtgröße von 8.700 m²
vorübergehend unentgeltlich für eine Zwischennutzung als Hundefreilauffläche
mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zu überlassen. Das Gelände ist
einzufrieden.
14.12.2005 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ö 10.4 - überwiesen
Überweisung an den Hauptausschuss, Personal und Liegenschaften und an
den Ausschuss für Natur und Umwelt
Überweisung an den Hauptausschuss,
Personal und Liegenschaften und an den Ausschuss für Natur und Umwelt.
04.01.2006 - Hauptausschuss, Personal und Liegenschaften
Ö 3.11 - zur Kenntnis genommen
Die Fraktionen der SPD, B‘90/Grüne und der FDP äußern ihren Unmut
über die vorgelegte Mitteilung zur Kenntnisnahme
Die Fraktionen der SPD,
B‘90/Grüne und der FDP äußern ihren Unmut über die vom Bezirksamt
vorgelegte Mitteilung zur Kenntnisnahme. Es wird hauptsächlich bemängelt, dass
eine Begründung für die planungsrechtliche Unzulässigkeit fehlt und dass die
Kosten für die Zuwegung des Autobahnausläufers nicht ermittelt wurden. Der
Vorschlag Gleisdreieck wird als zu weit entfernt für die Bewohnerinnen und
Bewohner der Schöneberger Insel zurückgewiesen.
Der BVV-Beschluss sollte umgesetzt
werden oder die Zurückweisung sollte rechtlich ausführlich begründet werden.
Eine entsprechende von Herrn Oltmann
ausgearbeitete Beschlussempfehlung wird einstimmig angenommen.
Als Termin für die schriftlichen
Nachlieferungen wird der 01.02.2006 vereinbart.
18.01.2006 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ö 8.1 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Einstimmiger Beschluss – Konsensliste:
Einstimmiger Beschluss – Konsensliste:
1.Der Vorschlag Gleisdreieck wird für die Bewohnerinnen
und Bewohner der Schöneberger Insel als zu weit entfernt zurückgewiesen.
2.Der BVV-Beschluss zum Hundeauslaufgebiet ist umzusetzen
oder rechtlich ausführlich begründet zurückzuweisen
3.Das Bezirksamt wird gebeten die planungsrechtlichen
Begründungen der Mitteilung zur Kenntnisnahme zu untersetzen und unverzüglich
schriftlich nachzureichen.
4.Das Bezirksamt wird gebeten die Kosten einer Zuwegung
zum Autobahnausläufer zu ermitteln und eine fundierte Stellungnahme –
insbesondere zu den Eigentumsverhältnissen – unverzüglich zu erarbeiten und dem
Hauptausschuss, Personal und Liegenschaftenmitzuteilen.
15.02.2006 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ö 10.6 - überwiesen
Überweisung an den Hauptausschuss, Personal und Liegenschaften und an
den Ausschuss für Natur und Umwelt – Konsensliste
Überweisung an den Hauptausschuss,
Personal und Liegenschaften und an den Ausschuss für Natur und Umwelt –
Konsensliste.
01.03.2006 - Hauptausschuss, Personal und Liegenschaften
Ö 3.11 - vertagt
Vertagt auf die nächste Sitzung
Vertagt auf die nächste Sitzung.
09.03.2006 - Ausschuss für Natur und Umwelt
Ö 3.4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
BV Oltmann hält die in der Mitteilung veranschlagte Summe für erheblich
zu hoch
BV Oltmann hält die in der Mitteilung
veranschlagte Summe für erheblich zu hoch. BV Baldow erklärt, die SPD möchte
das Hundeauslaufgebiet weiterhin auf der ursprünglich angedachten Fläche.
Während einer angeregten Diskussion
wird von den Fraktionden der SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen erhebliche
Kritik am BA bzgl. der Mitteilung zur Kenntnisnahme geäußert.
BV Wöhrle verliest eine Empfehlung an
den Hauptausschuss:
Die
Mitglieder des Ausschusses für Natur und Umwelt halten die Darstellung (DS
1362/XVII) der bauordnungsrechtlichen Bedenken nicht für sachgerecht. Die neue
BauO für Berlin (ab 01.02.2006 in Kraft) lässt nach § 60 ff die verfahrensfreie
Errichtung von Mauern und Einfriedungen (Zaun) zu.
Auch die
planungsrechtlichen Bedenken werden nicht mitgetragen, weil der neue B-Plan
Grünfläche vorsieht und dann mit einer Zweckbestimmung “Hundeauslaufgebiet”
umgesetzt werden könnte. Der Ausschuss hält am BVV-Beschluss vom 14.12.2005
fest.
Abstimmung: bei vier Enthaltungen
einstimmig
05.04.2006 - Hauptausschuss, Personal und Liegenschaften
Ö 6.8 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Die Vorsitzende verliest eine Empfehlung des Ausschusses für Natur und
Umwelt
Die Vorsitzende verliest eine
Empfehlung, die der Ausschusses für Natur und Umwelt in seiner Sitzung am
09.03.2006 beschlossen hat.
Herr Dr. Embacher stellt die Gründe
dar, die den Ausschuss bewogen haben, aufgrund der Mitteilung zur Kenntnisnahme
diese Empfehlung an den Hauptausschuss zu initiieren.
Herr Weingartner schließt sich diesen
Darstellungen an.
Frau Kaddatz plädiert dafür, keinen
Beschluss herbeizuführen, bevor nicht im Ausschuss die entsprechenden Fachleute
der Verwaltung die Möglichkeit hatten, ihre Sichtweise darzustellen und
beantragt für die CDU Fraktion die Rücküberweisung in den Fachausschuss. Der
Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Frau Zauner vertritt die Auffassung,
dass es hier auch um die Frage geht, wie ernst die Verwaltung die Beschlüsse
der BVV nimmt.
Dies wird von Herrn Oltmann ebenso
gesehen.
Der Hauptausschuss schließt sich
mehrheitlich der Empfehlung des Ausschusses für Natur und Umwelt an:
Die Bezirksverordnetenversammlung hält die
Darstellung (DS 1362/XVII – Mitteilung zur Kenntnisnahme) der
bauordnungsrechtlichen Bedenken nicht für sachgerecht. Die neue Bauordnung für
Berlin (ab 01.02.2006 in Kraft) lässt nach § 60 ff die verfahrensfreie
Errichtung von Mauern und Einfriedungen (Zaun) zu.
Auch die
planungsrechtlichen Bedenken werden nicht mitgetragen, weil der neue B-Plan
Grünfläche vorsieht und dann mit einer Zweckbestimmung in “Hundeauslaufgebiet”
umgesetzt werden könnte.
Die Bezirksverordnetenversammlung hält an
ihrem Beschluss vom 14.12.2005 fest und fordert das Bezirksamt weiterhin auf,
diesen Beschluss umzusetzen.
26.04.2006 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ö 7.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Beratungsbeiträge:
Beratungsbeiträge:
BV Zander, Baldow, Zauner, Bleckmann,
Janke, Böltes, Olschewski und Dragowski
Mehrheitsbeschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung hält die
Darstellung (DS 1362/XVII – Mitteilung zur Kenntnisnahme) der
bauordnungsrechtlichen Bedenken nicht für sachgerecht. Die neue Bauordnung für
Berlin (ab 01.02.2006 in Kraft) lässt nach § 60 ff die verfahrensfreie
Errichtung von Mauern und Einfriedungen (Zaun) zu.
Auch die
planungsrechtlichen Bedenken werden nicht mitgetragen, weil der neue B-Plan
Grünfläche vorsieht und dann mit einer Zweckbestimmung in “Hundeauslaufgebiet”
umgesetzt werden könnte.
Die Bezirksverordnetenversammlung hält an
ihrem Beschluss vom 14.12.2005 fest und fordert das Bezirksamt weiterhin auf,
diesen Beschluss umzusetzen.