Tagesordnung - 71. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Personal und Liegenschaften  

 
 
Bezeichnung: 71. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Personal und Liegenschaften
Gremium: Hauptausschuss, Personal und Liegenschaften
Datum: Mi, 05.04.2006 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:25 Anlass: ordentliche Sitzung

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Mitteilungen      
Ö 2  
Genehmigung vorliegender Protokolle      
Ö 3  
Darstellung Jahresabschluss 2005 T- und Z-Teil      
Ö 4  
Kooperation mit der ARGE insbesondere finanzieller Auswirkungen - Verwaltungsbudget - des Job-Centers und KLR im Bezirkshaushalt      
Ö 5  
Bericht aus der Verwaltung u.a. Sachstand Instandsetzung Drugstore      
Ö 6     Beratung überwiesener Drucksachen:      
Ö 6.1  
Mehr Grün vor das Rathaus Tempelhof - der BVV vp, 17.08.2006 - federführend  
Enthält Anlagen
1421/XVII  
Ö 6.2  
Sitzungsgelder für die Mitglieder des Behindertenbeirates Tempelhof-Schöneberg  
Enthält Anlagen
1480/XVII  
Ö 6.3  
Wohnungslosenarbeit qualitativ entwickeln - der BVV vom 16.11.2005 - federführend  
Enthält Anlagen
1517/XVII  
Ö 6.4  
Mehr Sicherheit für Besucher und Mitarbeiter - der BVV vom 16.11.2005 - federführend  
Enthält Anlagen
1525/XVII  
Ö 6.5  
Information zu Energieeinsparendem Verhalten - der BVV vom 15.02.2006 - (Unterausschuss für Grundstücks und Gebäudebewirtschaftung)  
Enthält Anlagen
1654/XVII  
Ö 6.6  
Alte Marienfelder Allee entsiegeln - der BVV vom 15.02.2006 - federführend  
Enthält Anlagen
1659/XVII  
Ö 6.7  
Energieversorgung geht Alle an - Regenerative Energien fördern - der BVV vom 15.02.2006 - federführend (Unterausschuss für Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung)  
Enthält Anlagen
1661/XVII  
Ö 6.8  
Engagierte Bürger unterstützen - Hundefreilauf ermöglichen - der BVV vom 15.02.2006  
Enthält Anlagen
1362/XVII  
    25.05.2005 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 3.4 - überwiesen
    Zum jetzigen Zeitpunkt liegt dieser Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP vor

Zum jetzigen Zeitpunkt liegt dieser Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP vor.

Zur Dringlichkeit spricht BV Dragowski

Gegen die Dringlichkeit spricht BV Embacher.

Abstimmung über die Dringlichkeit: mehrheitlich abgelehnt.

 

   
    15.06.2005 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 7.8 - überwiesen
    Überweisung an den Hauptausschuss, Personal und Liegenschaften – Konsensliste

Überweisung an den Hauptausschuss, Personal und Liegenschaften – Konsensliste.

   
    10.08.2005 - Hauptausschuss, Personal und Liegenschaften
    Ö 4.1 - vertagt
    Die Vorsitzende erläutert einleitend, dass neben dem o

Die Vorsitzende erläutert einleitend, dass neben dem o.g. Antrag der Fraktion der FDP auch eine Empfehlung des Ausschusses für Natur und Umwelt zur Drucks.Nr. 1324/XVII betr. Hundeauslaufgebiet in Tempelhof-Schöneberg vorliegt, die im Ausschuss verteilt wird.

Hier wird unter Punkt e der Hauptausschuss gebeten zu prüfen, ob die öffentlichen Lasten von den Nutzern getragen werden sollen.

Nach den Ausführungen von Herrn Weingartner zum Antrag seiner Fraktion und dem Appell, dass die öffentlichen Lasten weiterhin vom Bezirk getragen werden sollten, wird dieser Punkt kontrovers debattiert. Während die Fraktion der SPD die Ansicht von Herrn Weingartner teilt, stehen die Fraktionen der CDU und B‘90/Grüne diesem Anliegen kritisch gegenüber.

Auf Nachfrage teilt BzBm Band mit, dass das Grundstück planungsbefangen ist, da es dem Bezirk als Ersatzstandort für die Jugendverkehrsschule dient. Für eine Verlagerung sieht er aber im Moment keine Dringlichkeit. Die derzeitigen öffentlichen Lasten liegen bei 7.500 € jährlich.

Die Vorsitzende des Vereins “Inselhunde Schöneberg” versichert, dass die Vereinsmitglieder die Pflege des Geländes übernehmen würden, dass sie allerdings nicht in der Lage wären diese Kosten aufzubringen.

Abschließend kommt der Hauptausschuss, Personal und Liegenschaften einstimmig zu dem Ergebnis, dass das Bezirksamt prüfen sollte, unter welchen Bedingungen eine Übertragung an den Verein möglich wäre. Dazu sollte sich das Bezirksamt mit dem Verein in Verbindung setzen um auszuhandeln, unter welchen Bedingungen Nutzungsverträge abgeschlossen werden könnten.

Das Bezirksamt wird dem Hauptausschuss seinen Bericht vorlegen.

Die Vorsitzende wird Herrn Dr. Embacher informieren, dass der Hauptausschuss sich der gesamten Sache federführend annehmen wird.

 

   
    05.10.2005 - Hauptausschuss, Personal und Liegenschaften
    Ö 2.1 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Die Vorsitzende erinnert an den Stand der Beratungen der Sitzung am 10

Die Vorsitzende erinnert an den Stand der Beratungen in der Sitzung am 10.08.2005.

Das Bezirksamt war gebeten worden zu prüfen, unter welchen Bedingungen Nutzungsverträge mit dem Verein Inselhunde Schöneberg e.V. abgeschlossen werden könnten und diesen Prüfbericht dem Hauptausschuss vorzulegen.

BzBm Band stellt ausführlich die Gründe dar, wieso ein solcher Bericht noch nicht vorgelegt werden konnte und äußert die Befürchtung, dass es im Bezirksamt für den Abschluss von entsprechenden Nutzungsverträgen keine Mehrheit geben wird, da in einigen Dezernaten Probleme mit der Überlassung der Fläche als Hundeauslaufgebiet gesehen werden. Es handelt sich hierbei unter anderem um die Frage Ersatzstandort für die Jugendverkehrsschule, versicherungstechnische und ähnliche Fragen und Bedenken wegen der angrenzenden Schule wurden nochmals im Bezirksamt problematisiert. Die Bedenken der Fachabteilungen liegen schriftlich vor. Die Mitarbeiter des Fachbereichs Liegenschaften wurden gebeten für die nächste Bezirksamtssitzung am 11.10.2005 eine entsprechende Vorlage zu erarbeiten. Diese könnte dann den Bezirksverordneten als Zwischenbericht zur nächsten BVV vorgelegt werden.

 

Herr Böltes legt für seine Fraktion einen Änderungsantrag vor. Er vertritt die Auffassung, dass jetzt eine politische Entscheidung erfolgen muss, da es im Bezirksamt offensichtlich keine Mehrheit für ein Hundeauslaufgebiet auf diesem Gelände gibt. Der Änderungsantrag lautet:

Das Bezirksamt wird ersucht, dem Verein “Inselhunde Schöneberg e.V.” unverzüglich die Grundstücke in Berlin Schöneberg , Tempelhofer Weg 63 und Tempelhofer Weg 64 mit einer Gesamtgröße von 8.700 m² vorübergehend unentgeltlich für eine Zwischennutzung als Hundefreilauffläche mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zu überlassen. Das Gelände ist einzufrieden.

Herr Böltes bittet um Zustimmung für diesen Antrag.

Herr Weingartner schließt sich diesem Änderungsantrag an.

Die Vorsitzende gibt zu Bedenken, dass es wichtig wäre, die Einwände der Fachabteilungen vorliegen zu haben.

Frau Kaddatz erinnert an die gestrige Sitzung des Ausschusses für Schule. Der Schulleiter der Teske-Schule hat dem Schulamt gegenüber erhebliche Bedenken gegen einen Hundeauslauf an dieser Stelle geäußert. Daher soll die nächste Sitzung auch in der Teske-Schule stattfinden. Erst danach sollte eine Abstimmung im Hauptausschuss, Personal und Liegenschaften erfolgen.

Frau Jäkl führt aus, dass ihre Fraktion jetzt einen Punkt erreicht hat, an dem sie diesem Änderungsantrag zustimmen möchte.

Im Verlauf der Beratung werden in weiteren Redebeiträgen die Positionen der einzelnen Fraktionen verdeutlicht.

Dem Änderungsantrag wird abschließend mehrheitlich zugestimmt.

   
    19.10.2005 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 8.5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
    BV Pospieszynski beantragt die Überweisung an den Hauptausschuss, Personal und Liegenschaften (federführend) und an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr und den Ausschuss für Schule (mitberatend)

BV Pospieszynski beantragt die Überweisung an den Hauptausschuss, Personal und Liegenschaften (federführend) und an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr und den Ausschuss für Schule (mitberatend).

BV Böltes, BV Kühne und BV Dragowski sprechen gegen die Überweisung.

Der Überweisungsantrag wird abgelehnt.

Bei Enthaltungen einstimmiger Beschluss:

Das Bezirksamt wird ersucht, dem Verein “Inselhunde Schöneberg e.V.” unverzüglich die Grundstücke in Berlin Schöneberg , Tempelhofer Weg 63 und Tempelhofer Weg 64 mit einer Gesamtgröße von 8.700 m² vorübergehend unentgeltlich für eine Zwischennutzung als Hundefreilauffläche mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zu überlassen. Das Gelände ist einzufrieden.

   
    14.12.2005 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 10.4 - überwiesen
    Überweisung an den Hauptausschuss, Personal und Liegenschaften und an den Ausschuss für Natur und Umwelt

Überweisung an den Hauptausschuss, Personal und Liegenschaften und an den Ausschuss für Natur und Umwelt.

   
    04.01.2006 - Hauptausschuss, Personal und Liegenschaften
    Ö 3.11 - zur Kenntnis genommen
    Die Fraktionen der SPD, B‘90/Grüne und der FDP äußern ihren Unmut über die vorgelegte Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Fraktionen der SPD, B‘90/Grüne und der FDP äußern ihren Unmut über die vom Bezirksamt vorgelegte Mitteilung zur Kenntnisnahme. Es wird hauptsächlich bemängelt, dass eine Begründung für die planungsrechtliche Unzulässigkeit fehlt und dass die Kosten für die Zuwegung des Autobahnausläufers nicht ermittelt wurden. Der Vorschlag Gleisdreieck wird als zu weit entfernt für die Bewohnerinnen und Bewohner der Schöneberger Insel zurückgewiesen.

Der BVV-Beschluss sollte umgesetzt werden oder die Zurückweisung sollte rechtlich ausführlich begründet werden.

Eine entsprechende von Herrn Oltmann ausgearbeitete Beschlussempfehlung wird einstimmig angenommen.

Als Termin für die schriftlichen Nachlieferungen wird der 01.02.2006 vereinbart.

 

   
    18.01.2006 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 8.1 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Einstimmiger Beschluss – Konsensliste:

Einstimmiger Beschluss – Konsensliste:

1.      Der Vorschlag Gleisdreieck wird für die Bewohnerinnen und Bewohner der Schöneberger Insel als zu weit entfernt zurückgewiesen.

2.      Der BVV-Beschluss zum Hundeauslaufgebiet ist umzusetzen oder rechtlich ausführlich begründet zurückzuweisen

3.      Das Bezirksamt wird gebeten die planungsrechtlichen Begründungen der Mitteilung zur Kenntnisnahme zu untersetzen und unverzüglich schriftlich nachzureichen.

4.      Das Bezirksamt wird gebeten die Kosten einer Zuwegung zum Autobahnausläufer zu ermitteln und eine fundierte Stellungnahme – insbesondere zu den Eigentumsverhältnissen – unverzüglich zu erarbeiten und dem Hauptausschuss, Personal und Liegenschaften  mitzuteilen.

   
    15.02.2006 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 10.6 - überwiesen
    Überweisung an den Hauptausschuss, Personal und Liegenschaften und an den Ausschuss für Natur und Umwelt – Konsensliste

Überweisung an den Hauptausschuss, Personal und Liegenschaften und an den Ausschuss für Natur und Umwelt – Konsensliste.

   
    01.03.2006 - Hauptausschuss, Personal und Liegenschaften
    Ö 3.11 - vertagt
    Vertagt auf die nächste Sitzung

Vertagt auf die nächste Sitzung.

   
    09.03.2006 - Ausschuss für Natur und Umwelt
    Ö 3.4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
    BV Oltmann hält die in der Mitteilung veranschlagte Summe für erheblich zu hoch

BV Oltmann hält die in der Mitteilung veranschlagte Summe für erheblich zu hoch. BV Baldow erklärt, die SPD möchte das Hundeauslaufgebiet weiterhin auf der ursprünglich angedachten Fläche.

Während einer angeregten Diskussion wird von den Fraktionden der SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen erhebliche Kritik am BA bzgl. der Mitteilung zur Kenntnisnahme geäußert.

BV Wöhrle verliest eine Empfehlung an den Hauptausschuss:

Die Mitglieder des Ausschusses für Natur und Umwelt halten die Darstellung (DS 1362/XVII) der bauordnungsrechtlichen Bedenken nicht für sachgerecht. Die neue BauO für Berlin (ab 01.02.2006 in Kraft) lässt nach § 60 ff die verfahrensfreie Errichtung von Mauern und Einfriedungen (Zaun) zu.

Auch die planungsrechtlichen Bedenken werden nicht mitgetragen, weil der neue B-Plan Grünfläche vorsieht und dann mit einer Zweckbestimmung “Hundeauslaufgebiet” umgesetzt werden könnte. Der Ausschuss hält am BVV-Beschluss vom 14.12.2005 fest.

Abstimmung: bei vier Enthaltungen einstimmig

   
    05.04.2006 - Hauptausschuss, Personal und Liegenschaften
    Ö 6.8 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Die Vorsitzende verliest eine Empfehlung des Ausschusses für Natur und Umwelt

Die Vorsitzende verliest eine Empfehlung, die der Ausschusses für Natur und Umwelt in seiner Sitzung am 09.03.2006 beschlossen hat.

Herr Dr. Embacher stellt die Gründe dar, die den Ausschuss bewogen haben, aufgrund der Mitteilung zur Kenntnisnahme diese Empfehlung an den Hauptausschuss zu initiieren.

Herr Weingartner schließt sich diesen Darstellungen an.

Frau Kaddatz plädiert dafür, keinen Beschluss herbeizuführen, bevor nicht im Ausschuss die entsprechenden Fachleute der Verwaltung die Möglichkeit hatten, ihre Sichtweise darzustellen und beantragt für die CDU Fraktion die Rücküberweisung in den Fachausschuss. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Frau Zauner vertritt die Auffassung, dass es hier auch um die Frage geht, wie ernst die Verwaltung die Beschlüsse der BVV nimmt.

Dies wird von Herrn Oltmann ebenso gesehen.

Der Hauptausschuss schließt sich mehrheitlich der Empfehlung des Ausschusses für Natur und Umwelt an:

Die Bezirksverordnetenversammlung hält die Darstellung (DS 1362/XVII – Mitteilung zur Kenntnisnahme) der bauordnungsrechtlichen Bedenken nicht für sachgerecht. Die neue Bauordnung für Berlin (ab 01.02.2006 in Kraft) lässt nach § 60 ff die verfahrensfreie Errichtung von Mauern und Einfriedungen (Zaun) zu.

Auch die planungsrechtlichen Bedenken werden nicht mitgetragen, weil der neue B-Plan Grünfläche vorsieht und dann mit einer Zweckbestimmung in “Hundeauslaufgebiet” umgesetzt werden könnte.

Die Bezirksverordnetenversammlung hält an ihrem Beschluss vom 14.12.2005 fest und fordert das Bezirksamt weiterhin auf, diesen Beschluss umzusetzen.

   
    26.04.2006 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 7.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Beratungsbeiträge:

Beratungsbeiträge:

BV Zander, Baldow, Zauner, Bleckmann, Janke, Böltes, Olschewski und Dragowski

 

Mehrheitsbeschluss:

Die Bezirksverordnetenversammlung hält die Darstellung (DS 1362/XVII – Mitteilung zur Kenntnisnahme) der bauordnungsrechtlichen Bedenken nicht für sachgerecht. Die neue Bauordnung für Berlin (ab 01.02.2006 in Kraft) lässt nach § 60 ff die verfahrensfreie Errichtung von Mauern und Einfriedungen (Zaun) zu.

Auch die planungsrechtlichen Bedenken werden nicht mitgetragen, weil der neue B-Plan Grünfläche vorsieht und dann mit einer Zweckbestimmung in “Hundeauslaufgebiet” umgesetzt werden könnte.

Die Bezirksverordnetenversammlung hält an ihrem Beschluss vom 14.12.2005 fest und fordert das Bezirksamt weiterhin auf, diesen Beschluss umzusetzen.

Ö 6.9  
Getränkeautomaten im Bürgeramt - der BVV vom 15.03.2006 - federführend  
Enthält Anlagen
1688/XVII  
Ö 6.10  
Vorbereitungen für einen Bürgerhaushalt 2008/2009 - der BVV vom 15.03.2006 - federführend  
Enthält Anlagen
1692/XVII  
Ö 6.11  
Denkmalschutz und Vermietbarkeit gewährleisten der BVV vom 18.01.2006  
Enthält Anlagen
1609/XVII  
Ö 7  
Sondermittelanträge      
Ö 8  
Verschiedenes      
               
 
 

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