Drucksache - 1654/XVII
Das
Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit: In
Abstimmung mit dem Energiebeauftragten des Bezirkes – Bau Immo Z 4
– kann eine Energieeinsparung nur im Zusammenwirken von baulichen
Maßnahmen und geeignetem Nutzerverhalten erfolgreich sein. Sicher ist die
Heizperiode ein wesentlicher Zeitabschnitt, um über Energiesparmaßnahmen
konkret nachzudenken. Dies wäre aber im Sinne der Energiesparverordnung und der
zukünftigen Festlegung zu den sogenannten Energiepässen zu kurz gegriffen. Die
Anregungen, die hier in Zusammenarbeit mit der Bauabteilung für den
Schulbereich entwickelt wurden, sollten in gleichem Maße auch in allen anderen
Bereichen angewandt werden. Der
Energiebeauftragte wird in Zusammenarbeit mit dem Schulträger eine
Informationsveranstaltung für die Schulen zum Thema
“Energieausweis” anbieten. Dieser Energieausweis beinhaltet gem.
einer seit 2006 geltenden EU-Richtlinie eine Aussage über die Energieeffizienz
von Gebäuden. Ansprechpartner in den Schulen sind dabei die Schulleitungen, die
Schulhausmeister und ggf. Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer sowie der
Erzieherinnen und Erzieher. Inhalte
dieser Veranstaltung werden sein: ·
Verteilung
der Energieausweise an die Schulen ·
Erklärung
der Energieausweise (Unterschied von Energiebedarf und –verbrauch) ·
Diskussion
der vorliegenden Verbrauchswerte ·
richtiges
Nutzerverhalten, um die Energiekosten zu minimieren. Im Ergebnis
dieser Veranstaltung wird den Schulen empfohlen, die erlangten Informationen in
die tägliche Arbeit einzubeziehen und u.a. zur öffentlichen Transparenz die
Energieausweise an geeigneten Stellen in den Schulen auszuhängen (wie vom
Gesetzgeber zukünftig gefordert). Hinsichtlich
der baulichen Maßnahmen wird auch künftig das ökologische und energieeffiziente
Bauen weiterverfolgt. Bei dieser Planung spielt auch die zentrale Steuerung der
Schulheizungen unseres Bezirks eine entscheidende Rolle. Die zentrale
Gebäudeleittechnik ermöglicht keine individuelle Einstellung einzelner Räume
und Heizkörperventile, weil diese Steuerung nur zonenweise erfolgen kann.
Lediglich in einigen Schulgebäuden, die noch nicht von dieser
Gebäudeleittechnik erfasst sind, ist z.Z. noch ein individuelles
Nutzerverhalten, wie z. B. das Drosseln von einzelnen Heizkörperventilen in
nicht genutzten Bereichen, möglich. |
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