BV Zander begründet den gestellten Antrag der CDU und der Grünen. BV Frede sagt seine Unterstützung zu, sofern das Wort „Rechtsanspruch“ in „Anspruch“ geändert wird. BV Zander stimmt dieser Änderung zu. BV Kühnert befürwortet den Antrag. BV Rauchfuß bittet seitens der SPD um Mitaufnahme auf den Antrag. Die CDU und die Grünen stimmen dem zu.
Der Antrag wird einstimmig, in geänderter Form, beschlossen.
Es ergeht folgende Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss empfiehlt der BVV:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie für eine Änderung von § 55a SchulG Berlin (Aufnahme in die Grundschule) im Sinne der Geschwisterkinder einzusetzen. Der Anspruch auf einen Schulplatz ist für Geschwisterkinder demnach auf diejenige Schule zu erweitern, die bereits ältere Geschwister als zuständige Schule besuchen.
Ziel soll sein, dass Kinder, deren ältere Geschwister bereits die Schule ihres Einschulungsbereichs besuchen, den Kindern aus dem Einschulungsbereich gleichgestellt sind, wenn durch eine Veränderung des Einschulungsbereichs für sie auf einmal eine andere Schule zuständig ist als es noch bei ihren Geschwistern der Fall war.