Drucksache - 0571/XX  

 
 
Betreff: Geschwisterkinder durch Änderung der Einschulungsbereiche nicht benachteiligen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. CDU, GRÜNE, SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.02.2018 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule Beratung
06.03.2018 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.03.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
20.02.2019 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Antrag
Austauschseite
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.03.2018 folgenden Beschluss:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie für eine Änderung von § 55a SchulG Berlin (Aufnahme in die Grundschule) im Sinne der Geschwisterkinder einzusetzen. Der Anspruch auf einen Schulplatz ist für Geschwisterkinder demnach auf diejenige Schule zu erweitern, die bereits ältere Geschwister als zuständige Schule besuchen.

Ziel soll sein, dass Kinder, deren ältere Geschwister bereits die Schule ihres Einschulungsbereichs besuchen, den Kindern aus dem Einschulungsbereich gleichgestellt sind, wenn durch eine Veränderung des Einschulungsbereichs für sie auf einmal eine andere Schule zuständig ist als es noch bei ihren Geschwistern der Fall war.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

In Beantwortung des Schreibens von Bezirksstadtrat Oliver Schworck vom 12.11.2018 teilt Herr Staatssekretär Mark Rackles mit Schreiben vom 17.01.2019 mit, dass

 

§ 55a SchulG im Sinne des BVV-Beschlusses durch das Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom 18.12.2018 (GVBl. S 710) geändert worden ist.

 

Demnach sind Kinder, die auf Grund einer Änderung des Einschulungsbereichs nicht mehr in dem Einschulungsbereich der Grundschule wohnen, die als zuständige Grundschule von einem älteren Geschwisterkind besucht wird, auf Antrag der Erziehungsberechtigten den Schülerinnen und Schülern gleichgestellt, die in diesem Einschulungsbereich wohnen. Bei einem entsprechenden Antrag wird diese Schule zu der für sie zuständigen Grundschule.

 

 
 

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