Drucksache - 0571/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.03.2018 folgenden Beschluss:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie für eine Änderung von § 55a SchulG Berlin (Aufnahme in die Grundschule) im Sinne der Geschwisterkinder einzusetzen. Der Anspruch auf einen Schulplatz ist für Geschwisterkinder demnach auf diejenige Schule zu erweitern, die bereits ältere Geschwister als zuständige Schule besuchen. Ziel soll sein, dass Kinder, deren ältere Geschwister bereits die Schule ihres Einschulungsbereichs besuchen, den Kindern aus dem Einschulungsbereich gleichgestellt sind, wenn durch eine Veränderung des Einschulungsbereichs für sie auf einmal eine andere Schule zuständig ist als es noch bei ihren Geschwistern der Fall war.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
In Beantwortung des Schreibens von Bezirksstadtrat Oliver Schworck vom 12.11.2018 teilt Herr Staatssekretär Mark Rackles mit Schreiben vom 17.01.2019 mit, dass
§ 55a SchulG im Sinne des BVV-Beschlusses durch das Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom 18.12.2018 (GVBl. S 710) geändert worden ist.
Demnach sind Kinder, die auf Grund einer Änderung des Einschulungsbereichs nicht mehr in dem Einschulungsbereich der Grundschule wohnen, die als zuständige Grundschule von einem älteren Geschwisterkind besucht wird, auf Antrag der Erziehungsberechtigten den Schülerinnen und Schülern gleichgestellt, die in diesem Einschulungsbereich wohnen. Bei einem entsprechenden Antrag wird diese Schule zu der für sie zuständigen Grundschule.
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