Drucksache - 2354/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite)
Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600 Stadtentwicklungsamt Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2354/V Mitte von Berlin
Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 30.04.2020 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2354/V)
Das BA wird aufgefordert, den Standort ehemaliges Moabiter Krankenhaus (Turmstrasse 21), als Standort für soziale und gesundheitliche Dienstleistungen weiter zu entwickeln.
Hierbei sollen folgende Ziele verfolgt werden:
Bauliche Verdichtungspotentiale unter der Berücksichtigung der anschließenden Wohnbebauung und des Denkmalschutzes sollen in einem Masterplan mit der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) erarbeitet werden.
Das Bezirksamt hat am 17.09.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen: Die Aufforderung an das BA, das ehemaliges Moabiter Krankenhaus als Standort für soziale und gesundheitliche Dienstleistungen in Verfolgung der im BVV-Beschluss vom 30. April 2020 dargestellten Ziele weiter zu entwickeln, wird wie folgt umgesetzt: Die Grundstückseigentümerin BIM hat im Rahmen einer städtebaulichen Studie vom 29. November 2019 ein aktivierbares Bebauungspotenzial für das Grundstück ermittelt. Aus dem BVV-Beschluss resultiert nunmehr der politische Auftrag an das Bezirksamt Mitte, einen Masterplan für ein „klimaresilientes und CO2-neutrales Quartier für soziale und gesundheitliche Dienstleistungen“ am GSZM-Standort Turmstraße 21 zu entwickeln. Die Ziele der weiteren Standortentwicklung des ehemaligen Krankenhauses Moabit zu einem klimaresilienten und CO2 neutralem Quartier, der Erhalt des Campuscharakters und des wertvollen Baumbestands sowie die Entwicklung des Quartiers im Sinne der „doppelten Innenentwicklung“ nach dem Grundsatz der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit werden konsequent mit dem Masterplanverfahren für das GSZM-Areal verfolgt. Die Sicherung der Standorte LaGeSo nebst Erweiterungsoptionen, bezirkliches Gesundheitsamt und Krankenwohnungen der Caritas sowie die Einfügung im Bestand oder Neubau einer Beratungsstelle für Tuberkulose werden in das Masterplanverfahren GSZM eingespeist. Dies gilt ebenso für den Erhalt der Anlaufstelle von „Moabit hilft“ und der Integration weiterer gesundheits- oder sozialbezogener Beratungsstellen sowie Stellen der ergänzenden ambulanten Krankenversorgung. Dem Ensembleschutz und Schutz von ausgewiesen Einzeldenkmalen wird Rechnung getragen. Das gemeinsame Projekt Neubau der Staatsanwaltschaft von SenJustVA und Neubau einer bezirklichen Mittelpunktbibliothek wird weiterverfolgt und umgesetzt. Der Interkulturelle Heilgarten wird auf einen neuen Standort auf dem Gelände des ehemaligen Krankenhauses Moabit verlagert und langfristig gesichert. Der neue Standort ist mit den Nutzern*innen abgestimmt und bietet die Möglichkeit der Standortqualifizierung. Auf dem Areal befinden sich eine Vielzahl von Nutzer*innen, deren Interesse und Erweiterungsbestreben in den gesamten Planungsprozess einzubeziehen sind. Die Beteiligung und Information der Nutzer*innen und der Zivilgesellschaft stellt somit einen zentralen und wichtigen Beitrag in diesem Verfahren dar. Die frühzeitige Beteiligung und Einbindung der Nutzer*innen dient einer konstruktiven Wissensvermittlung sowie der Sicherung von Transparenz und Mitwirkungsbereitschaft am Planungsverfahren. Die Planungsaufgabe ist aufgrund der dargestellten fachlichen, politischen und notwendig partizipatorischen Aspekte sehr komplex. Diese vielschichtige Gemengelage führt dazu, dass der Formulierung der Aufgabenstellung und der Durchführung eines geeigneten Planungsverfahrens eine besonders große Bedeutung beizumessen ist. Zwischen den Verfahrensbeteiligten von Senat und Bezirk, der BIM und dem Planungsbüro KoSP als Gebietsbeauftragter für das Förder- und Sanierungsgebiet Turmstraße fanden Abstimmungsgespräche hinsichtlich einer festzulegenden Verfahrensart, der Verantwortlichkeiten und Finanzierung des Verfahrens statt. Diese mündeten im Verfahrensvorschlag der Durchführung eines Wettbewerblichen Dialogs, der der Komplexität des Verfahrens und der Einhaltung vergaberechtlicher Kriterien gerecht wird und dem eine Phase 0 sowie ein Auswahlverfahren vorzuschalten sind. Die Phase 0 umfasst eine frühzeitige Bürgerbeteiligung mit einer aktiven Beteiligung der Nutzer*innen auf dem GSZM-Areal. Dieses Vorgehen klärt vor Durchführung des Wettbewerblichen Dialogs die Bedarfe der Nutzer*innen und entlastet damit das Verfahren. In der Phase 0 werden das Leitbild für den Planungsprozess sowie die Aufgabenbeschreibung des Wettbewerblichen Dialogs entwickelt und festgelegt. Der Gebietsbeauftragte für das Förder- und Sanierungsgebiet Turmstraße (KoSP GmbH) wird in Abstimmung mit dem Bezirk und der BIM sowie weiterer Planungsbeteiligter die Phase 0 sowie die Erarbeitung der Aufgabenbeschreibung federführend durchführen. Beim für den Masterplan GSZM anzuwendenden Verfahren des Wettbewerblichen Dialogs werden zunächst interessierte Planungsteams zur Bewerbung aufgefordert. Als Anforderung gilt die interdisziplinäre Zusammensetzung der jeweiligen Teams aus Planer*innen und Ingenieur*innen den Fachrichtungen Städtebau, Freiraum, Architektur sowie Wasserbau und Energietechnik. Im Rahmen einer ersten Phase (1. Dialog) werden fünf Planungsteams zur Entwicklung einer Konzeptskizze ausgewählt. In der zweiten Phase (2. Dialog) wird die Anzahl der Planungsteams auf drei reduziert. Beide Phasen werden von öffentlichen Werkstattgesprächen bzw. Zwischenkolloquien und Präsentationen begleitet. Zum Abschluss wählt ein Gutachtergremium das Planungsteam mit dem besten, qualifiziertesten Entwurf aus, der die Grundlage für die weitere Bearbeitung des Masterplans bildet. Der Wettbewerbliche Dialog ermöglicht, dass die zu erbringenden Leistungen während des Prozesses konkretisiert, angepasst und mit den Nutzer*innen abgestimmt sowie Folgeaufträge zur Weiterbearbeitung vergeben werden können. Eine große Herausforderung besteht in der Beteiligung der Nutzer*innen und die Fokussierung auf eine klimaresiliente Bestandentwicklung statt einer klassischen städtebaulichen Thematik. Die BIM hat signalisiert, ein solches Verfahren des Wettbewerblichen Dialogs mitzutragen. Die Finanzierung des Wettbewerbsverfahrens soll unter Einsatz von Städtebaufördermitteln erfolgen. Nach der inhaltlichen Neuausrichtung der Städtebauförderung mit dem Querschnittsziel Klimaanpassung kann das GSZM-Verfahren als Pilotprojekt im Fördergebiet Lebendiges Zentrum Turmstraße angesehen und mit Finanzmitteln aus dem Städtebauförderprogramm unterstützt werden. A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Die Finanzierung des Wettbewerbsverfahrens soll unter Einsatz von Städtebaufördermitteln erfolgen.
keine Berlin, den 07.09.2021 |
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