Drucksache - 2201/V  

 
 
Betreff: Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2018
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.12.2019 
33. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM und INTEGRATIONSPREISVERLEIHUNG) überwiesen   
Rechnungsprüfung Entscheidung
08.01.2020    23. nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Rechnungsprüfung      
05.02.2020    24. nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Rechnungsprüfung (entfällt)      
04.03.2020    25. nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Rechnungsprüfung      
01.04.2020    ABGESAGT!!! - 26. nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Rechnungsprüfung      
03.06.2020    A B G E S A G T!!! 28. nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Rechnungsprüfung      
02.09.2020    A B G E S A G T!!! 29. nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Rechnungsprüfung      
30.09.2020    30. nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Rechnungsprüfung      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
05.11.2020 
42. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzB BA vom 10.12.2019
2. VzB_2201_V_Anlage_1
3. VzB_2201_V_Anlage_2
4. BE VzB RPA vom 30.09.2020
4. Beschluss vom 05.11.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum:  .11.2019

Abt. Ordnung, Personal und Finanzen Tel.: 3 2200

SE Personal und Finanzen

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.

Mitte von Berlin 2201/V

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2018

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirkshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2018 wird genehmigt.

 

 

A)      Begründung:


Entsprechend § 76 Landeshaushaltsordnung (LHO) und Nr. 2 der Ausführungsvor-schriften zu § 80 LHO (AV LHO) ist der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 gefertigt und darüber Rechnung gelegt worden.

 

Die Anlage zu dieser Drucksache enthält als Bezirkshaushaltsrechnung die Ergebnisse des Jahresabschlusses Mitte 2018 und wesentliche Einzelheiten der Haushaltswirtschaft 2018.

Die Bezirkshaushaltsrechnung stellt somit einen Rechenschaftsbericht über die Wirt-schaftsführung des Bezirks dar.

 

Die Bezirkshaushaltsrechnung beinhaltet:

 

  • die nach Kapiteln und Titeln untergliederte Rechnungsnachweisung über die

Einzelpläne 31 bis 59 (Tabelle 300)

  •    die Rechnungsnachweisung nach Kapiteln (Tabelle 301)
  • die Rechnungsübersicht, in der für jeden Einzelplan die Abschlussbeträge und die Ergebnisse sowie die Endsumme des Bezirks ausgewiesen werden (Tabelle 302).
     

 

Der Bezirkshaushaltsrechnung sind als Anlagen beigefügt:

 

  • die Zusammenstellung der Vermögensteile- ausgenommen Grundvermögen, untergliedert nach Vermögensteilen, Vermögensobergruppen und Vermögens-gruppen (Listen V1- V7)
  • die Nachweisung der höheren und neuen Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan, untergliedert nach Einzelplänen (Tabelle 312)
  • die Nachweisung der Kassenreste (Tabelle 320)
  • die Zusammenstellung der Mehr- und Minderbeträge nach Einzelplänen (Tabelle 332)
  • die Gruppierungsübersicht (Tabelle 340)
  • die Übersicht über die Konten außerhalb des Haushalts vor Bestandsübertrag
  • die Übersicht über die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben
  • die Übersicht über die überplanmäßigen und außerplanmäßigen VE
  • die Nachweisung der in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen.

 

Gemäß § 25 Abs. 1 LHO ist seit dem Haushaltsjahr 2000 ein Ist-Abschluss vorzulegen.r das Haushaltsjahr 2018 stellt sich das sogenannte kassenmäßige Ergebnis wie folgt dar:

 

 

Ist-Einnahmen 1.067.171.074,17 €

 

Ist-Ausgaben 1.047.579.794,08 €

 

Differenz/Überschuss 19.591.280,09 €

  =================

 

Das in der Anlage dargestellt rechnungsmäßige Abschlussergebnis trägt lediglich informativen Charakter.

 

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung, unbeschadet der Entlastung durch das Abgeordnetenhaus auf Grund der Haushalts- und Vermögensrechnung des Senats.

 

 

B)      Rechtsgrundlagen:


 §§ 4 Abs. 3 und 12 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 36 Abs. 2 BezVG
 

 

C)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)     Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

 keine

 

b)     Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

  

 keine

 

 

Berlin, den 12.11.2019

 

 

Bezirksbürgermeister von Dassel

 
 

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