Drucksache - 2169/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600 Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2169/V Mitte von Berlin
Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Ärztliche Versorgung im Einzugsbereich des Alexanderplatzes kurz und langfristig sichern Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.11.2019 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2169/V)
Das Bezirksamt wird ersucht, 1. kurzfristig für adäquate ambulante Praxisstandorte zu sorgen, um die gekündigten Fachärzte des Hauses der Gesundheit im Einzugsbereich Alexanderplatz/Karl-Marx- Allee (II. Bauabschnitt) zu halten. Des Weiteren ist zu prüfen, welche weiteren Fachärzte in einem neuen Standort angesiedelt werden könnten. Hierbei ist die aktuelle Entwicklung der Versorgungsgrade zu berücksichtigen. 2. sicherzustellen, dass im Rahmen der Bautätigkeit des Bezirks ein neues integriertes ambulantes Medizinisches Versorgungszentrum im Bereich Alexanderplatz / Otto- Braun-Straße / Karl-Marx-Allee / Schillingstraße entsteht. 3. ein bezirkliches ambulantes Versorgungskonzept zu entwickeln, um den Veränderungen der Versorgungsgrade der Haus- und Fachärzten gerecht zu werden. Hierzu soll der BVV in der Sitzung im Juni 2020 berichtet werden. 4. zu prüfen, ob im Austausch mit bezirklichen Krankenhauseinrichtungen eine Kooperation im ambulanten Sektor (z.B. bezirkliche ambulante Sprechstunden an Krankenhausstandorten) möglich wären.
Das Bezirksamt hat am 18.08.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen: Zu 1: Die von den Alexianern angestellten Ärzte im Haus der Gesundheit Alexanderplatz haben mit Unterstützung des Bezirksamtes bereits eine kurzfristige Auslagerungsmöglichkeit im Einzugsbereich Alexanderplatz/Karl-Marx-Allee gefunden, wo sie bis zum Abschluss der Bauarbeiten bleiben können. Anschließend wurde ihnen ein Rückkehrrecht zugesichert. Die letzte betroffene Ärztin ist auf eigenen Wunsch nach Tiergarten umgezogen. In Hinblick auf den kleinräumigen Bedarf an Fachärzten im Bezirk liegt sowohl die Zuständigkeit als auch die Entscheidungskompetenz bei der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) und nicht beim Bezirksamt. Das Bezirksamt hat nichtsdestotrotz bereits ein diesbezügliches Gespräch mit dem Vorstand der KV im Januar 2019 geführt und eine Studie der ambulanten ärztlichen Versorgung im Bezirk bei der Beuth Hochschule in Auftrag gegeben (liegt der BVV bereits vor).
Zu 2: Medizinische Versorgungszentren sind privatrechtliche Versorgungseinrichtungen deren Bau nicht in den Aufgabenbereich des Bezirksamtes fällt. Ihre Einrichtung setzt überdies Zulassungen für die beteiligten Arztgruppen voraus, die ebenfalls vom Zulassungsausschuss der KV Berlin bewilligt werden müssen.
Zu 3: Die Erstellung eines Versorgungskonzeptes für die ambulante ärztliche Versorgung im Bezirk liegt ebenfalls in der Zuständigkeit der KV-Berlin, nicht des Bezirksamtes. Das Bezirksamt gab allerdings bereits im Herbst 2019 die o.g. Bedarfsstudie für den Bezirk Mitte bei der Beuth Hochschule in Auftrag und stellte die Ergebnisse anschließend der KV für ihre Planungen zur Verfügung. Laut Angaben des Tagesspiegels vom 09.07.2020 setzt sich die KV gegenwärtig mit dem Thema der punktuellen Unterversorgung von Gebieten in Berlin stärker auseinander und überlegt u.a. selbst medizinische Versorgungszentren in schlecht versorgten Gebieten einzurichten.
Zu 4: Bezirkliche Krankenhäuser sind bereits im ambulanten Sektor in Mitte tätig. Wie oben dargelegt, werden drei der früher im Haus der Gesundheit Alexanderplatz tätige Ärzte von den Alexianern, dem Träger des St. Hedwig Krankenhauses, angestellt. Umgekehrt stellt das Jüdische Krankenhaus im Rahmen des Konzeptes der Portal-Praxen Räume für niedergelassene Ärzte zur Verfügung in Zeiten, wo viele ambulante Arztpraxen nicht geöffnet sind. Das Ziel hier ist in erster Linie die Notaufnahme zu entlasten. A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine Berlin, den 18.08.2020 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe
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