Drucksache - 2065/V  

 
 
Betreff: Grenzwachturm in der Erna-Berger-Straße retten!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs, Böttger sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin
19.09.2019 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) überwiesen   
Stadtentwicklung
25.09.2019 
35. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
30.10.2019 
36. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.11.2019 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - mit LIVESTREAM ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.02.2020 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. DrAntrag LINKE vom 19.09.2019
2. BE StadtE vom 30.10.2019
3. Beschluss vom 21.11.2019
4. VzK SB vom 22.01.2020

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum:    .      .2019

Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2065/V

Mitte von Berlin


 

Vorlage -zur Kenntnisnahme- über
Grenzwachturm in der Erna-Berger-Straße retten!

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.11.2019 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2065/V)

Das Bezirksamt wird ersucht, alles Notwendige zu unternehmen, damit der denkmalgeschützte Grenzwachturm in der Erna-Berger-Straße/Potsdamer Platz nicht vom Ministerium des Innern, für Bau und Heimat für den Bau eines Infopoints zerstört wird.

 

Das Bezirksamt hat am 21.01.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Der Grenzwachturm in der Erna-Berger-Straße ist Teil der 43 km langen innerstädtischen Grenzanlage, die ab dem 13. August 1961 auf Veranlassung der DDR-Regierung errichtet worden war und nach dem Zusammenbruch der DDR im Laufe des Jahres 1990, sowie der folgenden Jahre in weiten Teilen demontiert wurde.

Der Wachturm in der Erna-Berger-Straße vom Typ BT 60 wurde ab 1969 zur Grenzsicherung an der Berliner und innerdeutschen Grenze eingesetzt. Der Wachturm in der heutigen Erna-Berger-Straße befand sich außerhalb des eigentlichen Todesstreifens und diente der Vorfeldsicherung der Grenze. Von ihm aus wurde das unübersichtliche Gelände zwischen dem ehemaligen Haus der Ministerien (heute: Bundesfinanzministerium), der Akademie der Wissenschaften der DDR (heute: Berliner Abgeordnetenhaus) und der Hinterlandmauer an der Stresemannstraße /Leipziger Platz überwacht.

Der Turm befindet sich (nahezu) am authentischen Standort. Für den Bau des Bundesratsgebäudes wurde der Turm im Jahre 2000 auf Senatsbeschluss einige Meter nach Osten, an seinen heutigen Standort, versetzt.

 

Als Teil des Grenzanlagen-Systems ist der Wachturm in der Erna-Berger-Straße ein historischer Sachzeuge der „Berliner Mauer“, der Aufschluss gibt über die deutsche Nachkriegsgeschichte. Als solches wurde er 2001 in die Denkmalliste des Landes Berlin aufgenommen.

 

Ziel der Denkmalpflege ist es, die Erfahrbarkeit des Wachturms als bauliches Zeugnis und wichtigen Bestandteil der Gesamtanlage der ehemaligen Berliner Mauer zu erhalten.

Dazu gehört zum einen der Erhalt und die Sicherung des Turmes mit seinen Baudetails, als auch die Wahrung des authentischen Standortes.

 

Eine grundsätzliche Versetzung des Wachturmes an andere „passendere“ Standorte, widerspricht dem denkmalpflegerischen Anliegen und wird aus o.g. Gründen seitens des Fachbereiches Denkmalschutz, dem Landesdenkmalamt Berlin und u.a. der Stiftung Berliner Mauer ausgeschlossen.

 

Der Wachturm soll als Geschichtszeugnis in seiner stadträumlichen Ausbildung weiterhin glaubwürdig und aussagekräftig wahrgenommen werden.

 

Im Dezember 2019 beginnen die Aushubarbeiten für den Bundesratsbau, der Gehweg am Wachturm wird zudem als Baustelleneinrichtungsfläche benötigt. Dabei muss sichergestellt werden, das der Grenzwachturm vor Beschädigungen geschützt wird. Während der Bauzeit ist demzufolge eine Einhausung, sowie eine nachweisliche Gewährleistung der Standsicherheit des Wachturmes erforderlich und vorzunehmen.

 

Die Einhausung während der Bauzeit ist leider nicht zu vermeiden, auch eine geringfügige Versetzung hätte die Einhausung nicht verzichtbar gemacht.

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den 21.01.2020


Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe

 
 

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