Drucksache - 1912/V  

 
 
Betreff: Genehmigung der im Haushaltsjahr 2018 zugelassenen über- und außerplan-mäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen.

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.06.2019 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM und Verleihung der Bezirksverdienstmedaille) überwiesen   
Rechnungsprüfung
04.09.2019    21. nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Rechnungsprüfung      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
05.09.2019 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) vertagt   
19.09.2019 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzB vom 17.05.2019
2. Anlage
3. BE zur VzB RPA vom 04.09.2019
4.Beschluss vom 19.09.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum:  05.2019

Abt. Ordnung, Personal und Finanzen  Tel.: 32200

SE Personal und Finanzen

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.

Mitte von Berlin      

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

 

über die Genehmigung der im Haushaltsjahr 2018 zugelassenen über- und außerplan-mäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die vom Bezirksamt Mitte im Haushaltsjahr 2018 geleisteten über- und außerplan-mäßigen Ausgaben werden genehmigt.

 

A)      Begründung:


Im Haushaltsjahr 2018 sind die in der beigefügten Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen von der SE Personal und Finanzen zugelassen worden.

Das Bezirksamt hat dafür beim Abgeordnetenhaus von Berlin und bei der Bezirks-verordnetenversammlung aufgrund der Bestimmungen in § 37 Abs. 4 S. 1 und Abs. 7 LHO nach dem Abschluss der Bücher (§ 76 Abs. 1 LHO) die nachträgliche Genehmigung einzuholen. 

 

 

B)      Rechtsgrundlage:


 §12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG, §37 Abs. 4 LHO
 

 

C)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

 

  1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Die zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben erhöhten die Ausgabe-ermächtigung des Bezirkshaushaltsplans Mitte 2018 um 5.544.270,95 €.

Sie wurden vollständig durch erhöhte Finanzzuweisungen der Senatsverwaltung für Finanzen (Basiskorrektur), Mehreinnahmen und Minderausgaben an anderer Stelle des Bezirkshaushaltsplans ausgeglichen.

Es wurden über und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen im Umfang von 21.378.069,20 € zugelassen.

 

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

  

Keine, da im Rahmen der laufenden Aufgabenerfüllung erledigt.

 

Berlin, den  .Mai. 2019

 

Bezirksbürgermeister von Dassel

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen