Drucksache - 1786/V  

 
 
Betreff: Chancengeber Bezirksamt:
Mitte als Modellbezirk für eine gelungene Integration und eine zukunftsfähige Verwaltung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen DIE LINKE, Grüne, SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs, Koleckar, sowie die anderen Mitglieder der Fraktion die LINKE; Fraktion der SPD, Matischok, Linnemann 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Gruppe der Piraten
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin
21.03.2019 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
05.09.2019 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag LINKE, SPD vom 12.03.2019
2. Beschluss vom 21.03.2019
3. VzK SB vom 08.08.2019

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:       07.2019

Abt. Ordnung, Personal und Finanzen       Tel.:23722

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                             Drucksache Nr.: 1786/V

Mitte von Berlin

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

 

über

 

 

„Chancengeber Bezirksamt: Mitte als Modellbezirk für eine gelungene Integration und eine zukunftsfähige Verwaltung“

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.03.2019 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1786/V):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht,

-          ...sich dauerhaft aktiv zu dem Ziel zu bekennen, dass sich die Vielfalt der

Bevölkerung im Bezirk Mitte auch in der Zusammensetzung der Mitarbeitenden im Bezirksamt widerspiegelt und zur Erreichung dieser Zielsetzung entsprechende Maßnahmen zu unternehmen (Zielgröße bei Neueinstellungen 51,9%, denn so groß ist der Anteil an der Bevölkerung in Mitte, der aus Familien mit Einwanderungsgeschichte stammt).

Hier geht es insbesondere um die Sicherung der zukünftigen Personalgewinnung und Erweiterung der Zielgruppe um Menschen aus Familien mit

Einwanderungsgeschichte und aus Schulen in schwieriger sozialer Lage, die oft trotz Motivation für eine Ausbildung keinen Zugang zu einem Ausbildungsbetrieb finden bzw. an den Hürden im Einstellungsverfahren scheitern.

Das BA Mitte bekennt sich daher zu dem Ziel, mehr Auszubildende aus dem eigenen Bezirk für die Ausbildung zu gewinnen und achtet darauf, über Neueinstellung mehr Vielfalt in die Verwaltung zu bringen.

 

-          ...sich dafür einzusetzen, dass Mitte Modellbezirk wird, der sich gezielt darum bemüht, junge Menschen aus den Schulen unseres Bezirkes in Ausbildungen zu vermitteln und dabei den direkten Übergang nach der Schule in die Ausbildung zu unterstützen, sowie Warteschleifen für die Jugendlichen zu vermeiden. Hierzu soll, in Kooperation mit Partner*innen, wie dem Senatsstrukturprojekt „Berlin braucht dich!“ u.a. fortlaufend an Konzepten gearbeitet werden, wie unnötige Hürden im Einstellungsverfahren abgebaut werden können.

Unter anderem soll geprüft werden, inwiefern Sprachkenntnisse und andere Muttersprachen als Qualifikation im Einstellungsverfahren angerechnet werden können oder inwiefern z.B. erfolgreich absolvierte Praktika als alternative Zugangsvoraussetzung anerkannt werden können.

 

-          ... im Rahmen der Teilnahme am Pilotvorhaben des Berliner Senats „Erprobung neuer Zugängen in Ausbildung“ im Bezirk Mitte zu verstärkt z.B. (Sprungbrett-)Praktika bzw. Betriebsbegegnungen für junge Menschen aus den ISS in Mitte anzubieten und diese so an die Verwaltung als Arbeitgeber heranzuführen. Eine Option wäre die systematische Einführung der so genannten „Qualifizierten Vierstufigkeit“, einem Konzept von „Berlin braucht dich!“, mit dem mehr Jugendliche aus den kooperierenden Schulen in Mitte für die Ausbildung im Bezirk begeistert werden sollen: In diesem Rahmen könnten den Schüler*innen z.B. von Klasse 7 bis 10 attraktive Angebote gemacht werden, um unsere Verwaltung von innen kennenzulernen, z.B. in Erstkontakten, Schnupperpraktika, Betriebspraktika und bei Bewerbertagen. Die kooperierenden Schulen und Berlin braucht dich! Unterstützen die Jugendlichen bei der Vorbereitung und Durchführung von Praktika und bei der generellen Einmündung in die Ausbildung. Hierbei sollen die Leistungen der Praktika in Klasse 9 und 10 detailliert ausgewertet werden, so dass ein erfolgreiches Praktikum zur Einmündung in Ausbildung berechtigt. Dabei sollen Zugangstests nach Möglichkeit nur eine untergeordnete Rolle spielen, da die jungen Menschen in der Praxis ihre Motivation und Eignung besser nachweisen können, was wiederum eine größere Aussagekraft hat, als eine Momentaufnahme im Auswahlverfahren. Es ist auch zu prüfen, inwiefern das Prinzip der „Bestenauslese“ diesem Vorgehen entgegen steht (unter der Federführung der für Landespersonal zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen).

 

-          ...sich, in Bezugnahme auf der Drucksache 1112/V, in diesem Sinne Schulen aktiv als Praktikumspartner anzubieten und so eine offensive Azubi-Gewinnung zu starten. Um dies zu ermöglichen ist das Praktikumsangebot sukzessive auszuweiten. Hier ist unbedingt sicherzustellen, dass entsprechende räumliche Bedarfe (Arbeitsplatz) und eine entsprechende personelle Begleitung sichergestellt sind. Wo dies nicht der Fall ist, ist daraufhin zu wirken und Bedarfe sind für die Haushaltsplanung anzumelden. Das BA wird ersucht, entsprechend eine koordinierende Stelle einzurichten, welche die ämterübergreifende Umsetzung unterstützt und die Arbeit und Kommunikation mit externen Kooperationspartner*innen koordiniert. Darüber hinaus ist dafür Sorge zu tragen, dass das zentrale Bewerbungsbüro und der Personalservice im Bezirk Mitte entsprechend personell ausgestattet sind, um solche wichtigen Vorhaben zu unterstützen. Die notwendigen personellen Ressourcen sind im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für den Doppelhaushalt 2020/21 mitzudenken.

 

-          ...eine AG unter Führung des Bürgermeisters mit Unternehmen und Behörden im Bezirks Mitte einzuberufen, um die Praktikumsgewinnung über die Verwaltung hinaus zu erleichtern und die Zusammenarbeit mit den ISS vor Ort zu intensivieren. Vorhandene interkulturelle Trainingsangebote für Mitarbeitende im Bezirk sollen fortgesetzt und bei Bedarf ausgeweitet werden. Für Führungskräfte soll die Teilnahme verbindlich sein.

-          Das BA wird zudem ersucht der Bezirksverordnetenversammlung zum Erfolg und zum Umsetzungsstand der oben angeführten Maßnahmen halbjährlich zu berichten, erstmalig zum 01.10.2019.“

 

Am  23. Juli 2019 hat das Bezirksamt beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung zur o.g. Drucksache Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Bezirksamt teilt das mit diesem Ersuchen verfolgte Ziel der Bezirksverordnetenversammlung und hat auch für das Jahr 2019 ein entsprechendes Ziel in sein Zielsystem aufgenommen. Konkret hat sich das Bezirksamt für das laufende Jahr vorgenommen, die Wahrnehmung des Bezirksamtes als Arbeitgeber für Menschen unterschiedlicher Herkunft durch Praktika und Hospitationen für Schülerinnen und Schüler zu stärken.

 

Im Rahmen der Personalgewinnung - auch für Ausbildungsplätze – wird dem Ziel, die Vielfalt der Wohnbevölkerung im Bezirk Mitte auch in der Zusammensetzung der Beschäftigten des Bezirksamtes widerzuspiegeln, dadurch entsprochen, dass in den Stellenausschreibungen eine gesonderte Ansprache von Menschen mit Einwanderungsgeschichte erfolgt. In Zusammenarbeit mit dem Büro des Integrationsbeauftragten wurden laufende Ausschreibungen auf deren zielfördernde Formulierung hin überprüft und die Durchführung der Auswahlverfahren aus dieser Perspektive beleuchtet und begleitet.

 

Grundsätzlich unterliegen die Stellenbesetzungsverfahren des Bezirksamtes Mitte jedoch rechtlichen Rahmenbedingungen von Verfassungsrang. So legt Artikel 33 GG den maßgeblichen Rahmen für Auswahlentscheidungen fest und bestimmt einen Zugang zu öffentlichen Ämtern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Artikel 19 Abs. 2 VvB bestimmt gleichgerichtet, dass der Zugang zu allen öffentlichen Ämtern jedem ohne Unterschied der Herkunft, des Geschlechts, der Partei und des religiösen Bekenntnisses offensteht, wenn er die nötige Eignung besitzt.

 

Das Bezirksamt teilt auch das Ziel des BVV-Ersuchens, junge Menschen aus den Schulen des Bezirks in Ausbildung zu vermitteln und den direkten Übergang von Schule in Beruf zu unterstützen. Am 12.08.2019 findet ein erstes Kooperationstreffen zwischen der zentralen Ausbildungsleitung und „Berlin braucht dich!“ statt. Ergänzend wird aus dem Büro des Integrationsbeauftragten ein/e Mitarbeiter/in teilnehmen. Bei diesem Treffen werden u. a. Thematiken wie z. B. der Abbau unnötiger Hürden im Einstellungsverfahren und der Prozess der „Qualifizierten Vierstufigkeit“ besprochen. Die Prüfung, inwiefern Sprachkenntnisse und andere Muttersprachen als Qualifikation im Einstellungsverfahren angerechnet werden können oder inwiefern z. B. erfolgreich absolvierte Praktika als alternative Zugangsvoraussetzung anerkannt werden können, werden heute schon insbesondere im Rahmen der dienstleistungsbezogenen Ordnungs- und Leistungsverwaltung umgesetzt. Weiterhin beteiligt sich das Bezirksamt aktiv in der Jugendberufsagentur, welche als Zusammenschluss aller maßgeblichen Akteure des Bezirks über die nötige Fachlichkeit wie auch die erforderlichen Instrumente verfügt. Das Bezirksamt ist durch die Mitwirkung in den hierfür eingerichteten Steuerungsgremien in der Lage, zielgerichtet im Sinne dieser Drucksache Einfluss zu nehmen und beabsichtigt daher nicht, parallel eigene Aktivitäten zu entwickeln. So ist auch der Bereich der Gewinnung zusätzlicher Praktikumsplätze über die Verwaltung hinaus ein Thema, welches durch die Jugendberufsagenturen fachkundig bearbeitet und vorangebracht werden kann. Die Einrichtung einer eigenen Arbeitsgruppe erscheint dem Bezirksamt insofern weder erforderlich noch zielführend. Das Bezirksamt wird aber auch dieses Thema in den vorhandenen Gremien wie beispielsweise dem Beirat des Jobcenters platzieren und auch über die Wirtschaftsförderung bewerben. Schülerinnen und Schüler in Berlin Mitte profitieren bereits heute vom dem durch den Friedrichshain-Kreuzberger Unternehmerverein e. V. durchgeführten Projekt „Schule-Betriebe interaktiv“ im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und des Europäischen Sozialfonds geförderten Ausbildungsstrukturprogramms JOBSTARTER. Das Projekt unterstützt Klein- und Kleinstunternehmen durch praxisorientierte Begegnungsmöglichkeiten zwischen Unternehmen und Jugendlichen in Unternehmen und an Schulen, geeignete Bewerberinnen und Bewerber für ihre Ausbildungsplätze zu gewinnen.

 

Gleichwohl kooperiert das Bezirksamt im Rahmen entsprechender Modellprojekte mit den jeweiligen Trägern und intensiviert die Zusammenarbeit des Personalmanagements mit der Jugendberufsagentur stetig. Auf den Zwischenbericht des Bezirksamtes zur Drucksache Nr. 1112/V sei an dieser Stelle verwiesen. In diesem Rahmen sind auch gezielte Aktionen (gemeinsam mit der Jugendberufsagentur) an den Schulen des Bezirks in der Diskussion, um den Jugendlichen die Tätigkeit im Bezirksamt näher zu bringen.

 

Mit den in den vergangenen Monaten vorgenommenen zusätzlichen Anmietungen konnte die Raumsituation im Bezirksamt etwas entspannt werden. Die Zahl der angebotenen Praktikumsplätze wurde bereits sukzessive erhöht und beispielsweise im Rahmen einer Zusammenarbeit mit der Ernst-Schering-Schule gezielt besetzt.

 

Die Beschäftigten des Bezirksamtes erhalten bereits verschiedene Schulungsangebote zur interkulturellen Kompetenz, so ist kürzlich zum Thema diskriminierungsfreier Beurteilungen gezielt geschult worden. Mit den im Februar in Kraft getretenen Ausführungsvorschriften über die Beurteilung der Beamtinnen und Beamten der Laufbahn-fachrichtung des allgemeinen Verwaltungsdienstes (AV-BAVD) wurde die interkulturelle Kompetenz zum obligatorischen Bestandteil aller Anforderungsprofile und damit regelmäßig beurteilungsrelevant.

 

Das Bezirksamt kann somit bereits auf eine Vielzahl zielentsprechender Maßnahmen verweisen, welche es stetig ausbaut und weiterentwickelt. Im Rahmen der Berichterstattung zum Stand der Zielerreichung im Hauptausschuss erhält die Bezirksverordnetenversammlung regelmäßig Informationen zum Umsetzungsstand der vom Bezirksamt ergriffenen Maßnahmen und zu deren Wirkung. Eine darüberhinausgehende halbjährliche Berichterstattung beabsichtigt das Bezirksamt nicht, da ein zusätzlicher Erkenntnisgewinn für die Bezirksverordnetenversammlung darüber nicht zu erzielen wäre.

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

keine

 

 

Berlin, den23. 07.2019

 

 

Bezirksbürgermeister von Dassel

 
 

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