Drucksache - 1736/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite)
Jugend, Familie und Bürgerdienste Tel.: 23700 Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1736/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Spielplatzsanierung fortführen – Landesmittel nutzen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.02.2019 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1736)
Das Bezirksamt wird ersucht für das gesamte Finanzvolumen das für die Spielplatzsanierung zur für Verfügung steht, eine ressortübergeifende Prioritätenliste zu erstellen und anzumelden. Dabei ist anzustreben die Mittel vollständig zu verausgaben. Das Bezirksamt wird in diesem Kontext ersucht, sich unter Berufung auf § 45 Absatz 4 der Landeshaushaltsordnung gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass eine Übertragbarkeit der Mittel für die Spielplatzsanierung ins Jahr 2020 ermöglicht wird, falls die Mittel in diesem Jahr 2019 nicht vollständig verausgabt werden können. Des Weiteren soll sich der Bezirk beim Senat dafür einsetzen, dass auch die notwendige Personalausgaben aus dem Sanierungsprogramm finanziert werden können.
Das Bezirksamt hat am 16.02.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Die in der Vorlage genannten Mittel beziehen sich auf das Sonderprogramm Kita- und Spielplatzsanierung (KSSP), das im Rahmen des Doppelhaushalts 2018/2019 dem Bezirk zur Verfügung gestellt wurden. Insgesamt konnten in 2019 1.039.441,86 € für die Spielplatzsanierung nicht verauslagt werden. Seit Beginn des Sonderprogramms 2014 haben die Bezirke darauf hingewiesen, dass bei Bauvorhaben die Nichtübertragbarkeit von Mitteln ein erhebliches Risiko zur Umsetzung darstellt. Dies wird in den jährlichen Berichterstattungen an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie als Mangel des Programms erwähnt. Grundsätzlich schließt das Programm die Finanzierung von Personal zur Umsetzung aus. Bauplanungsmittel werden nur bei den Spielplatzplanungen in einer Höhe von 10% der Maßnahmemittel bewilligt. An diesem Vorgehen hat sich lt. Umsetzungsschreiben vom 31.01.2020 auch für den Doppelhaushalt 2020/21 nichts geändert.
A) Rechtsgrundlage SGB VIII, BezVG §36 B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine, da Mittel zweckbestimmt zur auftragsweisen Bewirtschaftung eingestellt wurden
keine Berlin, den 16.02.2021 Bezirksstadträtin Reiser Bezirksbürgermeister von Dassel |
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