Drucksache - 1667/V  

 
 
Betreff: Finanzielle Aufwandsentschädigung für die institutionelle Bürgerbeteiligung im Bereich der Sozialen Stadtentwicklung in Mitte gleichstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenHauptausschuss
Verfasser:Neugebauer, Schneider, F.Bertermann und die anderen Mitglieder der Fraktion Bü90/ Die Grünen 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.01.2019 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) überwiesen   
Soziale Stadt [Transparenz, Bürgerbeteiligung, QM, SPK]
04.03.2019 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt [Quartiersmanangement, Transparenz und Bürgerbeteiligung, Sozialräumliche Planungskoordinierung] mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Hauptausschuss
02.04.2019 
29. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
30.04.2019 
30. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
14.05.2019 
31. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
04.06.2019 
32. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
06.08.2019 
33. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
28.08.2019 
34. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
03.09.2019 
36. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
05.09.2019 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) gegenstandslos   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 15.01.2019
3. BE SozStadt vom 04.03.2019
4. BE HA vom 03.09.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Arbeit der Mitglieder der Quartiersräte sowie Stadtteil- und

Betroffenenvertretungen wie folgt finanziell zu vergüten, wenn die Quartiersräte sowie

Stadtteil- und Betroffenenvertretungen hierzu den Bedarf sehen:

 

Je zweistündiger Sitzung wird jedem anwesenden Mitglied eine Aufwandsentschädigung von 20,- Euro gezahlt. Die Höhe richtet sich nach den Entschädigungen für die ehrenamtliche Tätigkeit in den bezirklichen Sozialkommissionen (§ 4 [1] DepEntschGDV BE).

 

Bei der Zurverfügungstellung und Abrechnung ist eine höchstmöglich unbürokratische

Umsetzung für die Quartiersräte sowie Stadtteil- und Betroffenenvertretungen zu

gewährleisten.

 

Begründung:

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat den Mitgliedern des „Begleitkreis der Stadtwerkstatt Berliner Mitte“ die im Antrag formulierte Vergütung zugestanden. In der Geschäftsordnung des Beirates würde daher dieser Passus übernommen und in der Sitzung am 05.12.2018 beschlossen.

 

Es ist daher nur Recht und billig, diese Vergütung auch den anderen, in Mitte tätigen institutionellen Beteiligungsgremien in der sozialen Stadtentwicklung zuzugestehen.

 

 

Der Ausschuss Soziale Stadt empfiehlt der BVV einstimmig ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen die Annahme des im Ausschuss geänderten Textes (3 Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 4 Ja-Stimmen der Fraktion der SPD, 3 Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 1 Ja-Stimme der Fraktion der CDU, 1 Ja-Stimme der Fraktion der AfD).

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der BVV einstimmig die Annahme des geänderten Antrags (3 Ja- Stimmen der Fraktion Bü90/Die Grünen, 5 Ja-Stimmen der Fraktion der SPD, 2 Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 1 Ja-Stimme der Fraktion der AfD, 1 Ja-Stimme der Fraktion der FDP, 0 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen der Fraktion der CDU).

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird ersucht, die Arbeit der Mitglieder der Quartiersräte sowie Stadtteil- und Betroffenenvertretungen wie folgt finanziell zu vergüten, wenn die Quartiersräte sowie Stadtteil- und Betroffenenvertretungen hierzu den Bedarf sehen: Je ca. dreistündiger Sitzung wird jedem anwesenden Mitglied eine Aufwandsentschädigung von 30,- Euro (brutto) gezahlt. Die Höhe richtet sich nach den Entschädigungen für die ehrenamtliche Tätigkeit in den bezirklichen Sozialkommissionen (§ 4 [1] DepEntschGDV BE).

 

Bei der Zurverfügungstellung und Abrechnung ist eine höchstmöglich unbürokratische Umsetzung für die Quartiersräte sowie Stadtteil- und Betroffenenvertretungen zu gewährleisten.

 

Begründung:

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat den Mitgliedern des „Begleitkreis der Stadtwerkstatt Berliner Mitte“ die im Antrag formulierte Vergütung zugestanden. In der Geschäftsordnung des Beirates würde daher dieser Passus übernommen und in der Sitzung am 05.12.2018 beschlossen.

 

Es ist daher nur Recht und billig, diese Vergütung auch den anderen, in Mitte tätigen institutionellen Beteiligungsgremien in der sozialen Stadtentwicklung zuzugestehen.

 

 
 

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