Drucksache - 1643/V  

 
 
Betreff: Vergabe rechtssicher gestalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:RechnungsprüfungBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.01.2019 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.02.2019 
25. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAMING) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag RPA vom 09.01.2019
2. Beschluss vom 24.01.2019
3. VzK SB vom 12.02.2019

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:.01.2019

Abt. Schule, Sport und Facility ManagementTelefon:33900

Schul- und Sportamt

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 1643/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über Vergabe rechtssicher gestalten
 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.01.2019 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1643/V):

 

„Das Bezirksamt wird gebeten, bei der Vergabe von Leistungen strikt darauf zu achten, dass die Regeln zur diskriminierungsfreien Vergabe strikt eingehalten werden.

Dazu ist es u.a. erforderlich,
-          dass mindestens zwei Beschäftigte mit der Auswertung befasst werden, und
-          dass die Beschäftigten ausreichend geschult sind.“
 

 

Das Bezirksamt hat am 05.02.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

 

Das Bezirksamt hat durch Einrichtung einer zentralen Vergabestelle im Jahr 2002 und der damit verbundenen Nutzungspflicht aller Dienststellen sichergestellt, dass bei Wahrung der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung Vergabe- und Beschaffungsvorgänge rechtssicher, transparent und effizient durchgeführt werden.

Das Zusammenwirken zwischen auftragvergebenden Dienststellen und Vergabestelle ist durch Arbeitsanweisungen geregelt.
Hauptaufgabe der Vergabestelle ist die kompetente und fachlich fundierte Beratung und Unterstützung der Dienststellen bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergaben. Dabei verbleibt die Verantwortung zur Nutzung der zentralen Vergabestelle in den einzelnen Dienststellen.

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz
 

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.    Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
      keine
  2.    Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
      keine


    Berlin, den  05 .02.2019

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Spallek

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen