Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die derzeitigen Sonderkorridore von Jobcenter-Reservierungen (Dienstagstermine) sowie solchen durch die Clearingstelle umgehehend abzuschaffen. Alternativ sind andere Möglichkeiten zu eruieren, wie mehr Personen aus entsprechenden Rechtskreisen die Angebote der Schuldnerberatungen aufsuchen.
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit empfiehlt der BVV einstimmig den Antrag als in der Sache erledigt zu betrachten (3 Ja-Stimmen der Fraktion Bü90/Die Grünen, 5 Ja-Stimmen der Fraktion der SPD, 3 Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 1 Ja-Stimme der Fraktion der CDU, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen).
Begründung:
Aus der von den Schuldnerberatungen den Mitgliedern des Sozialausschusses zur Verfügung gestellten Auswertung geht eindeutig hervor, dass das bestehende System der Terminreservierung nicht dazu führt, dass tatsächlich all jene, die über die Sonderkorridore in die Schuldnerberatungen vermittelt werden, auch dort ankommen. So wurden 2018 190 Termine für Zuläufe aus dem Jobcenter reserviert, wovon nur 126 Termine durch das Jobcenter belegt wurden. Die Schuldnerberatungen aufgesucht haben wiederum nur 56 Personen, das entspricht einer Quote von ca. 33%. Ebenso verhält es sich bei den Zuläufen aus der Clearingstelle. Hier wurden 63 Termine reserviert, aber nur 24 wahrgenommen (38,1%). Das bestehende System scheitert daran, dass die Betroffenen nicht in ausreichender Anzahl bei den Schuldnerberatungen ankommen. Nichtsdestotrotz bleibt ihr Erscheinen bei den Schuldnerberatungen wichtig, um finanzielle Problemlagen anzugehen. Es ist daher notwendig, alternative Wege zu eruieren, wie mehr Personen aus den o.g. Kreisen die Leistungen der Schuldnerberatungen in Anspruch nehmen können ohne dass es dabei zu Wechseln zwischen Beratungsstellen kommt.