Drucksache - 1606/V  

 
 
Betreff: Abschaffung der Sonderkorridore von Jobcenter-Terminen und Clearingstelle-Terminen bei den Schuldnerberatungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenSoziales und Gesundheit
Verfasser:Schneider, Neugebauer, Kurt und die anderen Mitglieder der Fraktion Bü90/Die Grünen 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.12.2018 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Soziales und Gesundheit Entscheidung
15.01.2019 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit gegenstandslos   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.01.2019 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) gegenstandslos   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 11.12.2018
2. BE SozGes vom 15.01.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die derzeitigen Sonderkorridore von Jobcenter-Reservierungen (Dienstagstermine) sowie solchen durch die Clearingstelle umgehehend abzuschaffen. Alternativ sind andere Möglichkeiten zu eruieren, wie mehr Personen aus entsprechenden Rechtskreisen die Angebote der Schuldnerberatungen aufsuchen.

Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit empfiehlt der BVV einstimmig den Antrag als in der Sache erledigt zu betrachten (3 Ja-Stimmen der Fraktion Bü90/Die Grünen, 5 Ja-Stimmen der Fraktion der SPD, 3 Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 1 Ja-Stimme der Fraktion der CDU, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen).

 

Begründung:
Aus der von den Schuldnerberatungen den Mitgliedern des Sozialausschusses zur Verfügung gestellten Auswertung geht eindeutig hervor, dass das bestehende System der Terminreservierung nicht dazu führt, dass tatsächlich all jene, die über die Sonderkorridore in die Schuldnerberatungen vermittelt werden, auch dort ankommen. So wurden 2018 190 Termine für Zuläufe aus dem Jobcenter reserviert, wovon nur 126 Termine durch das Jobcenter belegt wurden. Die Schuldnerberatungen aufgesucht haben wiederum nur 56 Personen, das entspricht einer Quote von ca. 33%. Ebenso verhält es sich bei den Zuläufen aus der Clearingstelle. Hier wurden 63 Termine reserviert, aber nur 24 wahrgenommen (38,1%). Das bestehende System scheitert daran, dass die Betroffenen nicht in ausreichender Anzahl bei den Schuldnerberatungen ankommen. Nichtsdestotrotz bleibt ihr Erscheinen bei den Schuldnerberatungen wichtig, um finanzielle Problemlagen anzugehen. Es ist daher notwendig, alternative Wege zu eruieren, wie mehr Personen aus den o.g. Kreisen die Leistungen der Schuldnerberatungen in Anspruch nehmen können ohne dass es dabei zu Wechseln zwischen Beratungsstellen kommt.

 
 

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