Drucksache - 1466/V  

 
 
Betreff: Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht! Schluss mit dem Hinhalten des Bezirksamts: Endlich ein behindertengerechtes WC in der Arminiusmarkthalle
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neugebauer, Schneider, Kurt und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Drucksache-Art:BeschlussVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.10.2018 
21. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.12.2018 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
2. Antrag Grüne+FDP vom 16.10.2018
3. Antrag (Austauschbl.) Grüne vom 17.10.2018
4. Beschluss vom 18.10.2018
5. VzK SB vom 10.12.2018

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: .12.2018

Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:  1466/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über

Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht! Schluss mit dem Hinhalten des Bezirksamts: Endlich ein behindertengerechtes WC in der Arminiusmarkthalle

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.10.2018 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1466/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in Hinblick auf die Realisierung eines barrierefreien WCs in der

Arminiusmarkthalle auf Grundlage seines eigenen Rechtsgutachtens unverzüglich ein

Genehmigungsverfahren über die erfolgte Nutzungsänderung der Arminiushalle von einer

Verkaufsstätte hin zu einer Eventlocation einzuleiten mit dem Ziel, als Auflage ein

barrierefreies WC in der Markthalle einzubauen, sofern innerhalb von drei Monaten seit dem

Beschluss der BVV über diesen Antrag nicht mit den Bauarbeiten für ein barrierefreies WC

begonnen worden ist.

 

Das Bezirksamt hat am 04.12.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Es gibt keine Rechtsgrundlage, um ein Genehmigungsverfahren von behördlicher Seite einzuleiten. Ein Genehmigungsverfahren wird ausschließlich auf Antrag durchgeführt.

 

Die Behörde kann jedoch gegen eine ungenehmigte Nutzungsänderung mit einer Untersagung des ungenehmigten Betriebs vorgehen.

 

In 2015 entschied man sich unter Abwägung des Für und Wider für den Verhandlungsweg, da man sich einen schnelleren Erfolg versprach. Zwischenzeitlich wurde auch ein geeigneter Raum für das barrierefreie WC gefunden, es wurde die barrierefreie Zugänglichkeit geklärt und schließlich ein entsprechender Bauantrag für beides genehmigt.

 

Da das barrierefreie WC trotz aller Bemühungen bisher auf dem Verhandlungsweg nicht realisiert werden konnte, wird die Einleitung eines Anordnungsverfahrens zur Untersagung der ungenehmigten Nutzungsänderung nunmehr mit der Anhörung eingeleitet.

A)     Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)     Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:  Keine
  2. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:  Keine

Berlin, den Datum 

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe

 

 
 

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