Drucksache - 1466/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1466/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht! Schluss mit dem Hinhalten des Bezirksamts: Endlich ein behindertengerechtes WC in der Arminiusmarkthalle Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.10.2018 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1466/V)
Das Bezirksamt wird ersucht, in Hinblick auf die Realisierung eines barrierefreien WCs in der Arminiusmarkthalle auf Grundlage seines eigenen Rechtsgutachtens unverzüglich ein Genehmigungsverfahren über die erfolgte Nutzungsänderung der Arminiushalle von einer Verkaufsstätte hin zu einer Eventlocation einzuleiten mit dem Ziel, als Auflage ein barrierefreies WC in der Markthalle einzubauen, sofern innerhalb von drei Monaten seit dem Beschluss der BVV über diesen Antrag nicht mit den Bauarbeiten für ein barrierefreies WC begonnen worden ist.
Das Bezirksamt hat am 04.12.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Es gibt keine Rechtsgrundlage, um ein Genehmigungsverfahren von behördlicher Seite einzuleiten. Ein Genehmigungsverfahren wird ausschließlich auf Antrag durchgeführt.
Die Behörde kann jedoch gegen eine ungenehmigte Nutzungsänderung mit einer Untersagung des ungenehmigten Betriebs vorgehen.
In 2015 entschied man sich unter Abwägung des Für und Wider für den Verhandlungsweg, da man sich einen schnelleren Erfolg versprach. Zwischenzeitlich wurde auch ein geeigneter Raum für das barrierefreie WC gefunden, es wurde die barrierefreie Zugänglichkeit geklärt und schließlich ein entsprechender Bauantrag für beides genehmigt.
Da das barrierefreie WC trotz aller Bemühungen bisher auf dem Verhandlungsweg nicht realisiert werden konnte, wird die Einleitung eines Anordnungsverfahrens zur Untersagung der ungenehmigten Nutzungsänderung nunmehr mit der Anhörung eingeleitet. A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Berlin, den Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe
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