Drucksache - 1119/V  

 
 
Betreff: Bezirkliche Zentrenentwicklung unterstützen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neugebauer, Schneider, Kurt und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.03.2018 
16. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt, Gleichstellung Vorberatung
23.04.2018 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt und Gleichstellung vertagt   
28.05.2018 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt und Gleichstellung vertagt   
25.06.2018 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt und Gleichstellung vertagt   
27.08.2018 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt und Gleichstellung vertagt   
22.10.2018 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt und Gleichstellung vertagt   
26.11.2018 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt und Gleichstellung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Stadtentwicklung Vorberatung
27.06.2018 
20. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
05.07.2018 
21. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
29.08.2018 
22. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
26.09.2018 
23. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
24.10.2018 
24. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
28.11.2018 
25. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin
20.12.2018 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.05.2019 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
27.05.2021 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 13.03.2018
2. Austauschblatt Grüne vom 24.10.2018
3. BE WiArb vom 27.11.2018
4. BE StadtE vom 28.11.2018
5. Beschluss vom 20.12.2018
6. VzK ZB vom 04.04.2019
8. VzK SB vom 27.05.2021

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum:    .04.2021

Abt. Ordnung, Personal und Finanzen Telefon: 32200

Wirtschaftsförderung/ -beratung

Bezirksverordnetenversammlung  Drucksache Nr.: 1119/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über

Bezirkliche Zentrenentwicklung unterstützen

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.12.2018 folgende

Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1119/V):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, die wirtschaftliche und städtebauliche Entwicklung der bezirklichen Zentren fachämterübergreifend und aktiv zu unterstützen. Hierzu wird das Bezirksamt gebeten, unter Berücksichtigung der Dokumentation des Fachgesprächs „Trends im Einzelhandel und ihre Wirkungen in den Berliner Zentren“, des Statusberichts zum Stadtentwicklungsplan Zentren und der AV Zentrenkonzepte das bezirkliche Einzelhandelskonzept fortzuschreiben. Hierbei soll insbesondere die bezirkliche Genehmigungspraxis für großflächige Einzelhandelsvorhaben (wie z B „LP12“) derart gehandhabt werden, dass multifunktionalen Konzepten aus bezahlbarem Wohnen, Arbeiten, der Förderung des Branchenmixes im Einzelhandelsgefüge vor Ort und kulturellen Angeboten Vorrang gegeben werden soll vor reinen Shoppingkonzepten.  Hieran anknüpfend wird das Bezirksamt gebeten, unter Federführung der bezirklichen Wirtschaftsförderung die Entwicklung der Zentren im Bezirk fachämterübergreifend und unter Berücksichtigung vorhandener Förderkulissen (z.B. Kooperatives Standortmanagement Mitte) zu unterstützen und konzeptionell darzulegen.

- Welche Stärken und Schwächen die einzelnen Zentren im Hinblick auf die Vielfalt der Angebote (wirtschaftlicher Branchenmix, kulturelle Angebote), die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum (Identifikationsorte, Fußgängerfreundlichkeit, Barrierefreiheit insb für mobilitätseingeschränkte Personen (siehe insb. Forderungen in den Protokollen von Begehungen des Behindertenbeirats), Beleuchtungssituation, Zustand des Stadtgrüns) und die Verkehrssituation (insb. Für Radfahrende) derzeit aufweisen. Welcher bezirkliche Handlungsbedarf sich für die Zentrenentwicklung durch den zunehmenden Onlinehandel für den stationären Handel vor Ort ergibt. Welchen Einfluss die touristische Nachfrage auf die Zentren hat- Wie zentrenrelevante Vorschläge, wie z.B. das Leitbilds Potsdamer Straße berücksichtigt werden soll und welche Handlungsempfehlungen sich hieraus für die einzelnen Fachämter ergeben. Das Bezirksamt wird ersucht, die bezirklichen Standort- und Interessengemeinschaften einzubeziehen. Ggf. sollen entsprechende Fördermittel beantragt werden.“

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 11.05.2021 beschlossen, zur Drucksache Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (EHZK) für den Bezirk Mitte von Berlin stellt ein übergeordnetes Entwicklungskonzept dar, dessen Ziel die Weiterentwicklung der gesamtbezirklichen Einzelhandelsstruktur und insbesondere in der Überprüfung und Neuausrichtung des Zentren- und Standortgefüges ist.

 

Bezirkliche Zentren- und Einzelhandelskonzepte als Instrument der kommunalen Planungshoheit gelten als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne von § 1 Abs.6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) und als Bereichsentwicklungsplanung im Sinne von § 4 Abs. 2 Ausführungsgesetz zum BauGB (AGBauGB). Sie sind bei der Aufstellung der verbindlichen Bauleitpläne zu berücksichtigen. Bezirklichen Zentren- und Einzelhandelskonzepten kommt Bedeutung zu:

-          im Rahmen des Abstimmungsgebotes gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 BauGB,

-          zur stadtplanerischen Vorbereitung von Angebotsplanungen (Angebots-Bebauungspläne),

-          als erforderliche Vorleistung zur Erarbeitung von Bebauungsplänen nach § 9 Abs. 2a BauGB,

-          als fachliche Entscheidungsgrundlage in der Frühphase von städtebaulichen Planungen einschließlich der Bewertung eines etwaigen Planerfordernisses im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB,

-          zur Entlastung der Bauleitplanung, indem sie einzelhandelsspezifische Begründungszusammenhänge vorwegnehmend erarbeiten,

-          als schnell zugängliche Standort- und Marktdatenübersicht für potenzielle Investoren und Vorhabenträger,

-          zur Erhöhung der Investitions- und Planungssicherheit für Investitionen in neue Vorhaben und in bestehende Geschäftsimmobilien.

 

Die Aktualisierung liegt aufgrund der o.a. Vorgaben federführend in der Abteilung Stadtentwicklung.

 

Durch die Fortschreibung des bezirklichen EHZK erfolgt

-          eine Erfassung des Einzelhandelsbestandes

-          die Analyse und Bewertung der Nahversorgungssituation im Bezirk Mitte (Angebot/Nachfrage), städtebauliche Aspekte, Einschätzung der quantitativen Ausstattung je Einwohner

-          eine Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche, eine Ergänzung des bestehenden Zentrengefüges um Nahversorgungszentren und die Darstellung von Möglichkeiten zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung durch bezirkliche Planung und bezirkliches Verwaltungshandeln (u.a. gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB).

 

Ziel des bezirklichen Konzeptes ist es, eine verbrauchernahe Versorgung zu sichern und festzustellen, wo zur Belebung der Zentren oder zur besseren Versorgung der Anwohner in der näheren Umgebung weitere Einzelhandelsbetriebe aus städtebaulicher Sicht erwünscht sind. Das bezirkliche Zentrenkonzept definiert somit die zentralen Versorgungsbereiche. Zugleich wird festgelegt, dass die unkontrollierte Ansiedlung und Ausweitung von insbesondere großflächigen Verkaufsstätten außerhalb dieser Versorgungsbereiche, wenn sie zu Verödung von Geschäftsstraßen und letztlich zu längeren Einkaufswegen der Kunden betragen, mit den Instrumenten des Planungsrechts unterbunden werden sollen.

 

Als Schlussfolgerungen wurden im EHZK allgemeine Leitlinien zu künftigen Entwicklungen formuliert Dazu haben Themen wie demographischer Wandel, Veränderungen des Einkaufs- und Mobilitätsverhalten und der zunehmende Onlinehandel und dessen Auswirkungen auf die Rolle des stationären Einzelhandels Berücksichtigung gefunden.

 

Die Ergebnisse des durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen überarbeiteten StEP (Stadtentwicklungsplan) Zentren 2030 sind in die Fortschreibung des bezirklichen EHZK einbezogen worden.

 

Das EHZK stellt damit eine wichtige Grundlage für die planungsrechtliche Steuerung der Einzelhandelsentwicklung und den Schutz der zentralen Versorgungsbereiche dar.

 

Die TÖB-Beteiligung im Rahmen des EHZK ist gem. der AV Einzelhandel und Zentren erfolgt. Ein breiter angelegter Dialog mit der Einbeziehung „örtlich aktiver sozialer Akteure“ war nicht vorgesehen und im Rahmen der Vergabeleistung auch nicht abgedeckt. Dabei ist eine „breite Beteiligung“ der beispielhaft genannten Akteure einhergehend mit einer Diskussion über Mehrfachnutzungen oder Attraktivität für soziale Gruppen nicht in das vorher abgestimmte Verfahren integrierbar.

 

Der Austausch mit Akteur*innen wird vielmehr in den örtlich konkreteren Planungen und Konzepten gewährleistet. Hierzu zählen beispielsweise Förderinstrumente wie Geschäftsstraßenmanagements oder ISEK’S (integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte) gewährleistet.

Das Projekt „Kooperatives Standortmanagement Berlin Mitte“ ist im vorigen Jahr ausgelaufen und war auf eine begrenzte Gebietskulisse beschränkt.

 

Die Punkte „den Einzelhandel in Mitte dauerhaft in Zeiten von Pandemien und steigendem Onlinehandel zu gestalten“ wie auch „Welchen Einfluss die touristische Nachfrage auf Zentren hat“ wurden im Einzelhandel- und Zentrenkonzept berücksichtigt. Besonders bzgl. der Pandemie-Bedingungen ist die Entwicklung unter den aktuell geltenden Einschränkungen jedoch nicht abschließend abzuschätzen. Das beauftragte Gutachterbüro hat hierzu verschiedene Entwicklungsszenarien und mögliche Lösungswege aufgezeigt.

 

Vorgesehen ist, die durch das Bezirksamt am 06.04.2021 mit BA-Vorlage Nr. 1459/2021 beschlossene „Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes des Bezirkes Mitte als sektoralen Fachplan der BEP 2004 (Bereichsentwicklungsplanung)“ in den jeweiligen Mai-Sitzungen des Ausschusses Stadtentwicklung und des Ausschusses WiArbOrdGleich vorzustellen.

 

A)      Rechtsgrundlage

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 11.05.2021

Bezirksbürgermeister von Dassel

 
 

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