Drucksache - 1114/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite)
Abt. Schule, Sport und Facility Management Telefon: 33900 Schul- und Sportamt Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1114V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Schulbauvorhaben Adalbertstraße realisieren – Sport am Standort weiter ermöglichen – Sanierungsziele verwirklichen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.03.2018 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1114/V):
„Das Bezirksamt wird ersucht: bei der Planung des Schulstandortes Adalbertstraße auch weiter die enge Abstimmung mit den im Senat zuständigen Stellen zu suchen, um neben dem prioritären Schulneubau weiterhin auch Lösungen für den Erhalt eines Breiten- bzw. Vereinssportangebotes am Standort zu suchen und durch den Bau einer gestapelten Dreifelder-Sporthalle die Möglichkeiten für den schulischen und Freizeitsport im Sozialraum insgesamt zu verbessern.
Auf der Grundlage der BVV-Beschlüsse Drs. 0980/V und Drs. 0981/V wird das Bezirksamt ersucht, weiterhin schnellstmöglich Folgendes sicherzustellen:
Mit Hinweis auf die Zwischenberichterstattung und den geführten Verhandlungen ist festzuhalten, dass mit allen Betroffenen Einvernehmen zur Gestaltung und späteren Nutzung des Schulstandortes Adalbertstraße für die Nutzung durch Sportvereine erzielt werden konnte.
Neben der gestapelten 3-Felder-Sporthalle, die auch die Bedarfe des Breiten- und Vereinssports in besonderer Weise berücksichtigt, konnten zudem auch die Wünsche und Vorstellungen des ortsansässigen Tennisvereins zu großen Teilen in die Planungen einfließen. Diese Belange wurden zwischen allen Beteiligten abgestimmt und entsprechend festgehalten. Diese Festlegungen bilden die Grundlage für die praktische Umsetzung.
Insbesondere ist hervorzuheben, dass die notwendigen zwei Außenfelder für den Tennissport errichtet werden sollen. Der für die gemeinsame Nutzung von Schul- und Tennissport besondere Sportbelag wurde abgestimmt, die Ausrüstungsgegenstände wurde gemeinsam festgelegt, Zugänglichkeiten und Abgrenzungen sind klar.
Die Finanzierung der besonderen, zusätzlichen Aufwendungen zur Herstellung der Punktspieltauglichkeit der Tennisfelder ist mittels Zusagen der Senatsverwaltung für Sport gesichert.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 23.03.2021 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Spallek |
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