Drucksache - 0952/V  

 
 
Betreff: Zusätzliche Mittel des Abgeordnetenhauses für das HH 2018/ 2019
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neugebauer, Dr. Briest und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bü90/Die Grünen 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.12.2017 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.05.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. DrAntrag Grüne vom 19.12.2017
2. DrAntrag Austausch Grüne vom 19.12.2017
3. Beschluss vom 21.12.2017
4. VzK vom 02.05.2018

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum: 04.2018

Abt. Ordnung, Personal und FinanzenTel.:23722

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                          Drucksache Nr.0952/V

Mitte von Berlin

 

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

 

"Zusätzliche Mittel des Abgeordnetenhauses für das HH 2018/ 2019"

 

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.12.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht schriftlich bis Ende März 2018 darzulegen, wie und mit welchen konzeptionellen Überlegungen die zusätzlichen Mittel verwendet werden sollen, die das Abgeordnetenhaus von Berlin über den beschlossenen bezirklichen Haushalt 2018/ 2019 hinaus dem Bezirk zur Verfügung stellen wird. Ebenso sind die BVV und die Fachausschüsse in den Prozess der Mittelverwendung einzubinden.“

 

Das Bezirksamt hat am 17. April 2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung zur o.g. Drucksache Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Mit Schreiben vom 7. März 2018 „2. Fortschreibung der Globalsummen-Zuweisung 2018“ hat die Senatsverwaltung für Finanzen verbindliche Regelungen zur Verwendung der zusätzlichen Mittel übersandt.

 

Konkret wurden folgende Regelungen vorgenommen:

 

a) zusätzliche Finanzierung der außerschulischen Lernorte

 

Hinsichtlich der zusätzlichen Finanzierung der außerschulischen Lernorte im Sinne des Schulgesetzes i. H. v. 1 Mio. € haben sich die Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Familie sowie für Kultur und Europa auf eine Mittelverteilung für die drei betroffenen Bereiche (Jugendkunstschulen, Jugendverkehrsschulen, Gartenarbeitsschulen) verständigt. Demnach werden für Jugendkunstschulen je Standort 40 T€ zusätzlich bereitgestellt. Für Jugendverkehrsschulen beläuft sich der Betrag auf 10,4 T€ und für Gartenarbeitsschulen auf 17,3 T€ je Standort.

 

Die Summe der Standort-Beträge je Bezirk ergibt den bezirklichen Fortschreibungbetrag2018, bis zu dem - nach Maßgabe der tatsächlichen zweckentsprechenden Mittelverwendung - eine Basiskorrektur erfolgen wird. Weitere Einzelheiten wird die SenBJF in einem gesonderten Schreiben an die Bezirke mitteilen.

 

b) Finanzmittel für die Fraktionen in den Bezirksverordnetenversammlungen

 

Die zusätzlich bereitgestellten Finanzmittel für die Fraktionen in den Bezirksverordnetenversammlungen i. H. v. 4 Mio. € für 2018 werden gleichmäßig auf alle 12 Bezirke verteilt (333,3 T€ je Bezirk). Bis maximal zu diesem Betrag werden Mehrausgaben beim Kapitel 3100, Titel 68401 - Zuschüsse an Fraktionen und Gruppen - im Rahmen der Basiskorrektur 2018 finanziert.

 

c) Weiterentwicklung der bezirklichen sozialen Wohnhilfen

 

Für die Weiterentwicklung der bezirklichen sozialen Wohnhilfen nach einem Fachstellenkonzept hat das Abgeordnetenhaus zusätzliche Mittel i. H. v. jeweils 1,2 Mio. € für 2018 und 2019 zur Verfügung gestellt. Der Entwurf eines solchen Fachstellenkonzepts zur Weiterentwicklung der bezirklichen Wohnhilfen wird im Rahmen einer AG im Zusammenhang mit der Strategiekonferenz zur Wohnungslosenhilfe entwickelt. Ergebnisse bzw. Zwischenschritte, die bis zur Vorlage eines Konzeptes ggf. erfolgen sollen, werden von der Fachverwaltung definiert. Dies bleibt zunächst abzuwarten.

 

d) Verbesserung der Finanzierung der VHS- Dozenten

 

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat für die schrittweise Erhöhung der Honorare für VHS-Dozentinnen und Dozenten zusätzliche Finanzmittel i. H. v. 880 T€ für 2018 und 3 Mio. € für 2019 bereitgestellt. Nach vorläufigen Berechnungen ist davon auszugehen, dass die zur Verfügung gestellten Mittel ausreichen, um in zwei Erhöhungsschritten (jeweils zum 01.08.2018 und 01.08.2019) das Ziel eines flächendeckenden Honorars von 35 € in der Honorargruppe 1.2 zu erreichen. Im weiteren Verfahren ist vorgesehen, dass - nach erfolgter Abfrage der realen Unterrichtseinheiten und Honorarzahlungen für 2017 - ein Vorschlag für eine Mittelverteilung durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erstellt wird. Nach Vorlage und Abstimmung des Vorschlages werden die Bezirke gesondert über die Basiskorrektur-Beträge informiert.

 

e) Aufstockung der Kältehilfe

 

Um Angebote der Kältehilfe auf die Monate Oktober und April auszuweiten, wurden

zusätzliche Mittel i. H. v. 510 T€ zur Verfügung gestellt. Die Ausreichung der Mittel erfolgt im Zuge der regulären Nachbudgetierung des Produktes „80682 – VT- Berliner Kältehilfe“ auf Basis der - noch von der Fachverwaltung zu benennenden - Platzkapazitäten für April und Oktober 2018.

 

f) Stärkung der bezirklichen Schuldner- und Insolvenzberatung

 

Hinsichtlich der Stärkung der bezirklichen Schuldner- und Insolvenzberatung wurden die zusätzlichen Finanzmittel i. H. v. jeweils 2,3 Mio.€ für 2018 über das Produkt „80001 - VT-Schuldnerberatung-/ Insolvenzberatung“ verteilt. Dabei wurde ein einheitlicher prozentualer Zuschlag von rd. 32% auf die Planmengen jedes Bezirks vorgenommen.

 

g) Zusätzliche Mittel für die bezirklichen Musikschulen

 

Hinsichtlich der Umsetzung des Sachverhaltes ist zunächst die Fachverwaltung (SenKult) um Stellungnahme gebeten worden. Es ist geplant, die konkrete Inanspruchnahme nach einem Antragsverfahren festzulegen.

 

Damit wurden durch die Senatsverwaltung für Finanzen sehr konkrete Regelungen zur Mittelverwendung getroffen, die aus Sicht des Bezirksamtes keiner weiteren ämterübergreifenden konzeptionelle Überlegungen bedürfen bzw. sind weitere Vorgaben und Abstimmungen abzuwarten.

 

Die Fachressorts werden die Bezirksverordnetenversammlung über die konkrete Mittelverwendung im Rahmen ihrer operativen Verantwortung in den jeweils zuständigen Ausschüssen informieren.

 

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine über die vorstehenden Ausführungen hinausgehenden
 

b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

keine über die vorstehenden Ausführungen hinausgehenden
 

 

 

Berlin, den 17.04.2018

 

 

Bezirksbürgermeister von Dassel

 
 

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