Drucksache - 0853/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0853/V Mitte von Berlin
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Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Mitte darf bei der Betreuung Statusgewandelter wegen der Geburtsdatenregelung nicht allein gelassen werden
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.12.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0853/V):
Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat für eine temporäre personelle Aufstockung der sozialen Wohnhilfe im Sozialamt (z.B. durch Abordnungen aus anderen Bereichen) vor dem Hintergrund des enormen Arbeitsvolumens durch das Geburtsdatenprinzip einzusetzen.
Das Bezirksamt hat am .09.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Wie bereits im Zwischenbericht vom 20.04.2018 mitgeteilt wurde, hat das Sozialamt Mitte die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales mit Schreiben desselben Datums ersucht, dem Bezirk mehr Personal zur Verfügung zu stellen, und zwar speziell für die sozialpädagogische Betreuung des betroffenen Personenkreises. Mittlerweile liegt hier eine diesbezügliche Erwiderung seitens des Staatssekretärs Fischer vom 08.06.2018 vor, die als Anlage 1 beigefügt ist. Die darin aufgeführten Möglichkeiten über die AG Ressourcensteuerung sowie über die Entwicklung des Fachstellenkonzepts im Rahmen der Strategiekonferenz und auch im Zusammenhang mit dem Projekt „Gesamtstädtische Steuerung“ über mehr Personal für den Doppelhaushalt 2020/2021 zu verhandeln, wird das Bezirksamt intensiv nutzen. Darüber hinaus hat das Bezirksamt in unzähligen Vorstößen sowohl in der Bezirksstadträte/innenrunde als auch im Rat der Bürgermeister versucht, bei der Zuständigkeitenregelung auf die Umstellung vom Geburtsdatenprinzip auf das Wohnortprinzip hinzuwirken. Zuletzt brachte Bezirksbürgermeister von Dassel im Januar 2018 mit der Vorlage R-270/2018 folgenden Beschlussentwurf in den Rat der Bürgermeister ein:
„Der Rat der Bürgermeister beschließt, den Senat aufzufordern, sog. „Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge (MUF)“ sowie „Tempohomes“ als zuständigkeitsbegründendes Wohnen festzulegen und in diesen Fällen die Zuständigkeit vom Geburtsmonat zur örtlichen Zuständigkeit zu verändern.“
Erst auf der Sitzung des Rats der Bürgermeister am 21.06.2018 kam mit der durch den Bezirksbürgermeister von Neukölln eingebrachten Vorlage R-379/2018 Bewegung in die Zuständigkeitenproblematik. Mit dem Beschluss der Vorlage R-379/2018 gilt folgendes:
„Der Rat der Bürgermeister stimmt der RdB-Vorlage R-270/2018 unter folgender Bedingung zu: Die Senatsverwaltung wird aufgefordert, gemeinsam mit den Bezirken ein Konzept auszuarbeiten, in dem geregelt wird, wie Bezirke, in denen überdurchschnittlich viele Flüchtlinge leben, gegenüber anderen Bezirken nicht benachteiligt werden. Hierzu werden insbesondere zusätzliche Personal- und Sachmittel benötigt. Die Neuregelung tritt erst nach Verabschiedung des Konzepts in Kraft.“
Die Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte wurden in ihrer Sitzung am 27.06.2018 über diesen Beschluss informiert und verabredeten die Einberufung einer Arbeitsgruppe. Diese soll unter Beteiligung der Senatsverwaltung für Finanzen, der Regionaldirektion Berlin Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit sowie den Geschäftsführern von Jobcentern und Amtsleitern der bezirklichen Sozialämter ein gemeinsames Konzept zur Umstellung der örtlichen Zuständigkeit vom Geburtsmonats- auf das Wohnortprinzip erarbeiten. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat die Idee einer Arbeitsgruppe angenommen. Der Leiter des Amtes für Soziales im Bezirk Mitte, Herr Dr. Schlese, wird sich engagiert in die Arbeitsgruppe einbringen, um die enorme Arbeitsbelastung für die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch das Geburtsdatenprinzip künftig mit der Umstellung auf das Wohnortprinzip zu reduzieren. In einem ersten diesbezüglichen Abstimmungsgespräch am 24.08.2018 herrschte unter den Bezirken große Uneinigkeit, die es in den Folgeterminen in eine konstruktive Lösung umzuwandeln gilt.
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
keine Berlin, den 05.09.2018
Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe |
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