Drucksache - 0052/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Schule, Sport und Facility Management Tel.:33900
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin0052/V
Vorlage – zur Kenntnisnahme –
über
Gefährdungsbeurteilung - GBU Physische und psychische Belastungen am Arbeitsplatz in der Bezirksverwaltung
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.01.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0052/V):
Das Bezirksamt wird ersucht, die Gefährdungsbeurteilungen- GBU- aller Geschäftsbereiche in der Bezirksverwaltung den Beschäftigten zu den jeweils eigenen Aufgabenbereichen sowie der BVV in Gänze bis 31.03.2017 zur Kenntnis zu geben. Die GBU, die noch keine Aussage über psychische Belastungen am Arbeitsplatz enthalten sind entsprechend zu aktualisieren und bis 30.06.2017 nachzureichen.
Das Bezirksamt hat am 13.03.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Für alle Ämter und Organisationseinheiten liegen Gefährdungsbeurteilungen vor, die sowohl die physischen als auch die psychischen Belastungen dokumentieren. Die Information der Beschäftigten über den Inhalt und die Auswirkungen der einzelnen Gefährdungsbeurteilungen wird durch die für den Arbeitsschutz verantwortlichen Leitungskräften sichergestellt.
Aufgrund der Vielzahl der Arbeitsplätze in der Bezirksverwaltung Mitte verteilt auf die einzelnen Ämter, Fachbereiche und Standorte, besteht die Gesamtdokumentation aller Gefährdungsbeurteilungen aus umfangreiche Unterlagen und füllt mehrere Akten-Ordner. In einzelnen Bereichen (Fachbereich 2 des Straßen- und Grünflächenamtes – Werkhöfe und Reviere) werden die Gefährdungsbeurteilungen zudem auch nur in komplexer Papierform ( Broschüren, laminierte Hinweisblätter, unterschiedliche DIN –Formate A3 bis A5 ) und nicht in Digitalformat vorgehalten.
Die Bereitstellung der Gesamtunterlagen ist daher nicht praktikabel bzw. wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden. Zur Dokumentation des Aktenumfangs den die Gefährdungsbeurteilungen in Papierformat einnehmen sind die beiliegenden 2 Fotos beigefügt. Eine Einsichtnahme in die Unterlagen der jeweiligen Organisationseinheiten ist jederzeit möglich. Als Ansprechpartner steht Ihnen hierfür die Stabsstelle für den Arbeitsschutz vertreten durch Herrn Testrich - App. 34322 und Herrn Vierath - App. 33843 zur Verfügung.
A) Rechtsgrundlage:
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine
Berlin, den 13.03.2018
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |