Drucksache - 2699/IV  

 
 
Betreff: Wahrnehmung von Vorkaufsrechten in Milieuschutzgebieten durch Ankauffonds sicherstellen

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Briest, Urbatsch, Bertermann Fraktion der SPD Matischok 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.04.2016 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.06.2016 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.11.2016 
02. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. Beschluss
3. VzK vom 06.06.2016
4. Anlage
5. Zwischenbericht
6. VzK vom 03.11.2016
7. VzK vom 25.11.2016

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:        .07.2016

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel.: 44600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2699/IV

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

 

Wahrnehmung von Vorkaufsrechten in Milieuschutzgebieten durch Ankauffonds

sicherstellen

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.04.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2699/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass der Bezirk strukturell und finanziell durch die Errichtung eines berlinweiten Ankauffonds zur Ausübung des Vorkaufsrechts in die Lage versetzt wird, im Bedarfsfall den Ankauf von Grundstücken zur Sicherstellung der Ziele der Erhaltungsverordnungen gemäß §172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu gewährleisten.

 

 

Das Bezirksamt hat am 19.07.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Bezirksamt Mitte von Berlin bezieht sich auf das Schreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vom 20.06.2016 (siehe Anlage). Demnach sind keine gesonderten Haushaltsansätze im Zusammenhang mit der Ausübung von Vorkaufsrechten erforderlich. Die Errichtung eines berlinweiten Ankauffonds, welcher das Bezirksamt in die Lage versetzt im Bedarfsfall den Ankauf von Grundstücken zur Sicherstellung der Ziele der Erhaltungsverordnungen gemäß §172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB auszuüben, wird somit negativ beschieden.

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

 

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

 

Berlin, den

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 

 
 

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