Drucksache - 2506/IV  

 
 
Betreff: Feste Unterkünfte statt Sporthallen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok, Lüthke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.01.2016 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.06.2016 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. Beschluss
3. VzK vom 03.06.2016
4. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin     .05.2016

Abt.                Tel.: 23700

     

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2506 / IV

 

 

Vorlage -zur Kenntnisnahme-

 

Feste Unterkünfte statt Sporthallen

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.01.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksachen Nr. 2506/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, inwieweit etwa auf dem Grundstück Erna-Samuel-Straße/Ellen-Epstein-Straße/Wilhelmshavener Straße oder durch Aufgabe des Revierstützpunktes am Unionplatz schnell Platz zur Verfügung gestellt werden kann, um Wohnraum unter anderem für geflüchtete Menschen zu schaffen, die derzeit in Sporthallen untergebracht werden.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung begrüßt die Menschen, die neu nach Mitte gekommen sind und will ihnen einerseits vernünftige Wohnbedingungen schaffen, andererseits aber auch die Sporthallen wieder den Schulen und Vereinen zur Verfügung stellen.

 

r die Bebauung soll vorrangig eine modulare Bauweise beispielsweise von schnell zu errichtenden mehrgeschossigen Holzhäusern erwogen werden. Der Bericht ist dem Hauptausschuss vorzustellen, bevor die Realisierung erfolgt.“

 

Das Bezirksamt hat am 17.05.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung kann nicht umgesetzt werden, da das Areal Erna-Samuel-Straße/Ellen-Epstein-Straße/Wilhelmshavener Straße (Grundstück Quitzowstr. 82) und der Revierstützpunkt am Unionplatz (Grundstück Unionstr. 12) für die Erfüllung der Aufgaben des Straßen- und Grünflächenamtes betriebsnotwendig sind und daher die aktuellen Nutzungen (Grundstück Quitzowstr. 82 als Lagerplatz für Straßenbaumaterialien, welche zwingend für die Straßenunterhaltung benötigt werden) nicht aufgegeben werden können.

 

Wir bitten, den Beschluss als erledigt anzusehen.

 

A) Rechtsgrundlage:

§ 36 i.V.m. § 13 Bezirksverwaltungsgesetz

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
 

Berlin, den     .05.2016

 

 

 

Bezirksstadträtin Smentek

 
 

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